Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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252 <strong>Post</strong>bekleidung<br />
<strong>Post</strong>bekleidung wird den Mitarbeitenden kostenlos abgegeben, wenn diese<br />
in der Öffentlichkeit kenntlich zu machen sind oder im Interesse des<br />
Erscheinungsbilds eine einheitliche Bekleidung tragen müssen. <strong>Die</strong> <strong>Post</strong><br />
kann auch in weiteren Fällen kostenlos Bekleidung abgeben.<br />
18<br />
Verhältnis <strong>Post</strong> – Mitarbeitende<br />
26 Weiterbildung<br />
260 Grundsätze<br />
1 <strong>Die</strong> <strong>Post</strong> fördert die laufende Weiterbildung der Mitarbeitenden aktiv. <strong>Die</strong><br />
Weiterbildung dient der beruflichen und persönlichen Entwicklung der<br />
Mitarbeitenden im Hinblick auf die aktuellen und künftigen Anforderungen.<br />
Sie<br />
– ist ein tragendes Element der internen Karriereentwicklung sowie der<br />
Förderung der Chancengleichheit und der Mehrsprachigkeit;<br />
– ist Teil der Unternehmenskultur;<br />
– trägt dazu bei, die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden aufzubauen<br />
und zu erhalten.<br />
2 <strong>Die</strong> Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbildung<br />
den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen<br />
anzupassen.<br />
3 <strong>Die</strong> Verantwortung für die Weiterbildung liegt gemeinsam bei der/dem<br />
Vorgesetzten und der/dem Mitarbeitenden. Bei der Vereinbarung der<br />
Weiterbildung berücksichtigen sie sowohl die Bedürfnisse der/des<br />
Mitarbeitenden als auch den Bedarf der <strong>Post</strong>.<br />
4 Obligatorisch erklärte Weiterbildungen wie Produkteschulung, Einführung<br />
neuer Produkte oder neuer Arbeitstechniken gelten als Arbeitszeit.<br />
5Teilzeitmitarbeitende haben grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten zur<br />
Weiterbildung wie Vollzeitangestellte.<br />
261 Leistungen der <strong>Post</strong><br />
1 Auf Gesuch der/des Mitarbeitenden gewährt die <strong>Post</strong> für Weiterbildung:<br />
– die erforderliche, ganz oder teilweise bezahlte Zeit;<br />
– die Übernahme der ganzen Kosten oder eines Teils davon.<br />
2 <strong>Die</strong> Leistungen hängen von den Bedürfnissen der/des Mitarbeitenden,<br />
vom Bedarf der <strong>Post</strong> sowie den zur Verfügung stehenden Ressourcen ab.<br />
<strong>Die</strong> Einzelheiten werden in einer individuellen Vereinbarung festgehalten.<br />
3 <strong>Die</strong> Ablehnung von Gesuchen ist zu begründen.