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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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252 <strong>Post</strong>bekleidung<br />

<strong>Post</strong>bekleidung wird den Mitarbeitenden kostenlos abgegeben, wenn diese<br />

in der Öffentlichkeit kenntlich zu machen sind oder im Interesse des<br />

Erscheinungsbilds eine einheitliche Bekleidung tragen müssen. <strong>Die</strong> <strong>Post</strong><br />

kann auch in weiteren Fällen kostenlos Bekleidung abgeben.<br />

18<br />

Verhältnis <strong>Post</strong> – Mitarbeitende<br />

26 Weiterbildung<br />

260 Grundsätze<br />

1 <strong>Die</strong> <strong>Post</strong> fördert die laufende Weiterbildung der Mitarbeitenden aktiv. <strong>Die</strong><br />

Weiterbildung dient der beruflichen und persönlichen Entwicklung der<br />

Mitarbeitenden im Hinblick auf die aktuellen und künftigen Anforderungen.<br />

Sie<br />

– ist ein tragendes Element der internen Karriereentwicklung sowie der<br />

Förderung der Chancengleichheit und der Mehrsprachigkeit;<br />

– ist Teil der Unternehmenskultur;<br />

– trägt dazu bei, die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden aufzubauen<br />

und zu erhalten.<br />

2 <strong>Die</strong> Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbildung<br />

den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen<br />

anzupassen.<br />

3 <strong>Die</strong> Verantwortung für die Weiterbildung liegt gemeinsam bei der/dem<br />

Vorgesetzten und der/dem Mitarbeitenden. Bei der Vereinbarung der<br />

Weiterbildung berücksichtigen sie sowohl die Bedürfnisse der/des<br />

Mitarbeitenden als auch den Bedarf der <strong>Post</strong>.<br />

4 Obligatorisch erklärte Weiterbildungen wie Produkteschulung, Einführung<br />

neuer Produkte oder neuer Arbeitstechniken gelten als Arbeitszeit.<br />

5Teilzeitmitarbeitende haben grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten zur<br />

Weiterbildung wie Vollzeitangestellte.<br />

261 Leistungen der <strong>Post</strong><br />

1 Auf Gesuch der/des Mitarbeitenden gewährt die <strong>Post</strong> für Weiterbildung:<br />

– die erforderliche, ganz oder teilweise bezahlte Zeit;<br />

– die Übernahme der ganzen Kosten oder eines Teils davon.<br />

2 <strong>Die</strong> Leistungen hängen von den Bedürfnissen der/des Mitarbeitenden,<br />

vom Bedarf der <strong>Post</strong> sowie den zur Verfügung stehenden Ressourcen ab.<br />

<strong>Die</strong> Einzelheiten werden in einer individuellen Vereinbarung festgehalten.<br />

3 <strong>Die</strong> Ablehnung von Gesuchen ist zu begründen.

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