Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Funktionenraster<br />
A2 Funktionenraster<br />
Gestützt auf Ziffer 303 GAV vereinbaren die GAV-Parteien:<br />
1 Grundsätze<br />
1 <strong>Die</strong> Funktionen sind modellhaft nach Aufgaben, Ausbildungsniveau und<br />
Kenntnissen sowie nach weiteren, funktionstypischen Kriterien erfasst<br />
(Modellfunktionen) und einer Funktionsstufe zugeteilt. Gleiche und<br />
bezüglich Anforderungsniveau gleichwertige Funktionen oder Stellen<br />
gehören in die gleiche Funktionsstufe.<br />
2Ähnliche Modellfunktionen sind gruppenweise in Funktionsbereichen<br />
zusammengefasst. Innerhalb der Funktionsbereiche werden aus den<br />
einzelnen Modellfunktionen nach ansteigendem Anforderungsniveau<br />
Funktionsketten gebildet.<br />
2 Besondere Bestimmungen für <strong>Post</strong>stellenleitende<br />
Bis zum Vorliegen eines neuen Konzepts zur Einreihung der<br />
<strong>Post</strong>stellenleitenden sind die besonderen Bestimmungen in Ziffer 32<br />
Anhang 9 massgebend.<br />
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