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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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Funktionenraster<br />

A2 Funktionenraster<br />

Gestützt auf Ziffer 303 GAV vereinbaren die GAV-Parteien:<br />

1 Grundsätze<br />

1 <strong>Die</strong> Funktionen sind modellhaft nach Aufgaben, Ausbildungsniveau und<br />

Kenntnissen sowie nach weiteren, funktionstypischen Kriterien erfasst<br />

(Modellfunktionen) und einer Funktionsstufe zugeteilt. Gleiche und<br />

bezüglich Anforderungsniveau gleichwertige Funktionen oder Stellen<br />

gehören in die gleiche Funktionsstufe.<br />

2Ähnliche Modellfunktionen sind gruppenweise in Funktionsbereichen<br />

zusammengefasst. Innerhalb der Funktionsbereiche werden aus den<br />

einzelnen Modellfunktionen nach ansteigendem Anforderungsniveau<br />

Funktionsketten gebildet.<br />

2 Besondere Bestimmungen für <strong>Post</strong>stellenleitende<br />

Bis zum Vorliegen eines neuen Konzepts zur Einreihung der<br />

<strong>Post</strong>stellenleitenden sind die besonderen Bestimmungen in Ziffer 32<br />

Anhang 9 massgebend.<br />

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