Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Soziales<br />
7 Soziales<br />
70 Soziale Einrichtungen<br />
1<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> unterstützt oder betreibt soziale Einrichtungen für ihre<br />
Mitarbeitenden.<br />
2<strong>Die</strong> GAV-Parteien setzen zur Behandlung von Grundsatzfragen die<br />
Paritätische Kommission Soziale Einrichtungen ein.<br />
700 Personalverpflegung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> stellt angemessene Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />
Sie legt das Angebot fest, insbesondere in Bezug auf die Zahl der Restaurants<br />
und die Öffnungszeiten. Sie kann das Grundangebot verbilligen.<br />
701 Sozialberatung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> stellt eine Sozialberatung zur Verfügung und legt das Angebot fest.<br />
702 Kinderbetreuung<br />
Für die Unterstützung der Mitarbeitenden bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung<br />
während der Arbeitszeit stellt die <strong>Post</strong> angemessene Mittel<br />
bereit.<br />
703 Vorbereitung auf den Ruhestand<br />
<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> unterstützt die Mitarbeitenden in angemessener Weise bei der<br />
Vorbereitung auf den Ruhestand.<br />
704 Freizeiteinrichtungen<br />
<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> fördert eine sinnvolle und bereichernde Freizeitgestaltung.<br />
Sie unter stützt entsprechende Institutionen und Einrichtungen finanziell.<br />
71 Unterstützung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> fördert die Wohlfahrt der Mitarbeitenden. Sie kann bei finanziellen<br />
Notlagen direkt, über die vertragschliessenden Gewerkschaften oder über<br />
Dritte gezielte Unterstützung leisten.<br />
72 Wohnbauförderung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> unterstützt direkt oder über Dritte Bestrebungen zur Wohnbau-<br />
förderung.<br />
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