Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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353 Pikettzulage<br />
<strong>Die</strong> Pikettzulage wird ausgerichtet, wenn sich die/der Mitarbeitende auf<br />
Anordnung der <strong>Post</strong> ausserhalb der Arbeitszeit für einen Arbeitseinsatz<br />
bereithalten muss. Bei einem Arbeitseinsatz besteht zusätzlich Anspruch<br />
auf eine allfällige Nacht- und Sonntagszulage.<br />
354 Sonderzulage<br />
Mit einer zeitlich befristeten Sonderzulage werden Zusatzaufgaben entschä-<br />
digt, die nicht im Pflichtenheft aufgeführt sind, nicht als Überzeit gelten<br />
und nicht mit einer Stellvertretungszulage oder Stückentschädigung<br />
abgegolten werden. <strong>Die</strong> Zusatzaufgaben und die Höhe der Zulage werden<br />
individuell vereinbart.<br />
355 Einzelfallzulage<br />
<strong>Die</strong> Einzelfallzulage dient der Rekrutierung oder Erhaltung zwingend benö-<br />
ti gter Spezialistinnen und Spezialisten oder der zeitlich befristeten Abgeltung<br />
vorübergehend ausgeübter, besonders anspruchsvoller Aufgaben. <strong>Die</strong> Aufgaben,<br />
eine allfällige Befristung und die Höhe der Zulage sowie ein allfälliger<br />
Einbau in den versicherten Verdienst werden individuell vereinbart.<br />
356 Stückentschädigung<br />
Ausnahmsweise kann für besondere <strong>Die</strong>nstleistungen an Stelle der<br />
Anrechnung von Arbeitszeit eine Stückentschädigung vereinbart werden.<br />
28<br />
Lohn und Zulagen<br />
36 Prämien<br />
360 Grundsatz<br />
1<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> richtet Ziel- und Top-Prämien aus; die Werte sind im Anhang 1<br />
aufgeführt.<br />
2 <strong>Die</strong> <strong>Post</strong> kann spontane Anerkennungen gewähren.<br />
361 Ziel-Prämie<br />
<strong>Die</strong> Ziel-Prämie ist eine ergebnisorientierte, auf der Zielvereinbarung<br />
basierende Prämie. Sie bildet einen variablen Lohnbestandteil nach dem<br />
Grundsatz von Chance und Risiko. <strong>Die</strong> Teilnahme am Ziel-Prämiensystem ist<br />
freiwillig und muss schriftlich vereinbart werden.