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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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353 Pikettzulage<br />

<strong>Die</strong> Pikettzulage wird ausgerichtet, wenn sich die/der Mitarbeitende auf<br />

Anordnung der <strong>Post</strong> ausserhalb der Arbeitszeit für einen Arbeitseinsatz<br />

bereithalten muss. Bei einem Arbeitseinsatz besteht zusätzlich Anspruch<br />

auf eine allfällige Nacht- und Sonntagszulage.<br />

354 Sonderzulage<br />

Mit einer zeitlich befristeten Sonderzulage werden Zusatzaufgaben entschä-<br />

digt, die nicht im Pflichtenheft aufgeführt sind, nicht als Überzeit gelten<br />

und nicht mit einer Stellvertretungszulage oder Stückentschädigung<br />

abgegolten werden. <strong>Die</strong> Zusatzaufgaben und die Höhe der Zulage werden<br />

individuell vereinbart.<br />

355 Einzelfallzulage<br />

<strong>Die</strong> Einzelfallzulage dient der Rekrutierung oder Erhaltung zwingend benö-<br />

ti gter Spezialistinnen und Spezialisten oder der zeitlich befristeten Abgeltung<br />

vorübergehend ausgeübter, besonders anspruchsvoller Aufgaben. <strong>Die</strong> Aufgaben,<br />

eine allfällige Befristung und die Höhe der Zulage sowie ein allfälliger<br />

Einbau in den versicherten Verdienst werden individuell vereinbart.<br />

356 Stückentschädigung<br />

Ausnahmsweise kann für besondere <strong>Die</strong>nstleistungen an Stelle der<br />

Anrechnung von Arbeitszeit eine Stückentschädigung vereinbart werden.<br />

28<br />

Lohn und Zulagen<br />

36 Prämien<br />

360 Grundsatz<br />

1<strong>Die</strong> <strong>Post</strong> richtet Ziel- und Top-Prämien aus; die Werte sind im Anhang 1<br />

aufgeführt.<br />

2 <strong>Die</strong> <strong>Post</strong> kann spontane Anerkennungen gewähren.<br />

361 Ziel-Prämie<br />

<strong>Die</strong> Ziel-Prämie ist eine ergebnisorientierte, auf der Zielvereinbarung<br />

basierende Prämie. Sie bildet einen variablen Lohnbestandteil nach dem<br />

Grundsatz von Chance und Risiko. <strong>Die</strong> Teilnahme am Ziel-Prämiensystem ist<br />

freiwillig und muss schriftlich vereinbart werden.

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