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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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Arbeitszeit, Ferien und Urlaub<br />

Ereignis Bezahlter Urlaub<br />

c. für die eigene Trauung (auch bei Wiederverheiratung; 1 Woche<br />

die Beurkundung einer eingetragenen Partnerschaft<br />

ist der Trauung gleichgestellt):<br />

d. für die Teilnahme an der Trauung von Kindern, Eltern, 1 Tag<br />

Geschwistern (die Beurkundung einer eingetragenen<br />

Partnerschaft ist der Trauung gleichgestellt):<br />

e. bei der Geburt eines Kindes: für den Vater 2 Tage<br />

f. für die Adoption eines Kindes: 2 Tage<br />

wenn Vater und Mutter Mitarbeitende der <strong>Post</strong> sind: je 2 Tage<br />

g. für Mütter und Väter mit Kindern im eigenen Haushalt notwendige Zeit auf Gesuch;<br />

zur Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten, die in pro Kalenderjahr bis 5 Tage<br />

einem direkten Zusammenhang mit den Kindern stehen<br />

und die Anwesenheit der Eltern oder eines Elternteils<br />

erfordern:<br />

h. bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder bei Unfall<br />

bis 1 Woche<br />

der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des<br />

Lebenspartners, eines Elternteils oder eines Kindes:<br />

i. beim Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebens-<br />

bis 1 Woche<br />

partnerin/des Lebenspartners, eines Elternteils oder<br />

eines Kindes:<br />

Fällt der Todesfall in die Ferien, so können die Ferientage<br />

nachbezogen werden.<br />

j. für die Teilnahme an einer Trauerfeier in andern Fällen auf Gesuch bis 1 Tag<br />

als Buchstabe i:<br />

k. für die Besorgung von Formalitäten, die in unmittelbarem auf Gesuch bis 2 Tage<br />

Zusammenhang mit dem Tod einer nahe stehenden<br />

Person stehen:<br />

l. für den Wohnungswechsel im Zusammenhang mit einer bis 1 Tag<br />

Änderung des Arbeitsorts:<br />

m. für den Wohnungswechsel infolge Bezugs einer<br />

bis 3 Tage<br />

<strong>Die</strong>nstwohnung oder bei betrieblich begründetem<br />

Wechsel des Arbeitsorts:<br />

n. für Tätigkeiten im <strong>Schweizerische</strong>n Verband Sport + Kultur pro Kalenderjahr für die<br />

<strong>Post</strong>/Swisscom als Präsidentin/Präsident oder Mitglied Gesamtheit dieser Mitarbeitenden:<br />

des Zentralvorstands sowie Ressortleiterin/Ressortleiter, bis 20 Tage<br />

gesamthaft:<br />

o. für die Leitung und Betreuung von Sportfachkursen des pro Kalenderjahr bis 2 Wochen<br />

<strong>Schweizerische</strong>n Verbands für Behindertensport:<br />

p. für Expertinnen- und Experten- sowie Lehrtätigkeit: nach individueller Vereinbarung<br />

2 Für die Arbeit unter vorübergehend erschwerten Verhältnissen erfolgt die<br />

Kompensation in der Regel in Zeit.

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