Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Verhältnis <strong>Post</strong> – Mitarbeitende<br />
der beruflichen Tätigkeiten erkundigen. Dabei müssen folgende Bedingungen<br />
eingehalten werden:<br />
– <strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende ist über Zweck und Ziel des Gesprächs bzw. der<br />
Abklärung zu informieren; dazu wird ihr/ihm spätestens anlässlich des<br />
Erstgesprächs ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen abgegeben.<br />
Sie/Er ist insbesondere darauf aufmerksam zu machen, dass das<br />
Erstgespräch entweder mit dem direkten Vorgesetzten oder mit einem<br />
Gesundheitsmanager bzw. einer Gesundheitsmanagerin geführt werden<br />
kann und dass die Teilnahme freiwillig ist. Im Weiteren darf die Nichtteilnahme<br />
bzw. ein späterer Abbruch am Gesundheitsmanagement-Programm<br />
in keinem Zeitpunkt zu Benachteiligungen führen;<br />
– <strong>Die</strong> durch das Gesundheitsmanagement bearbeiteten, besonders<br />
schützenswerten Personendaten sind durch geeignete technische und<br />
organisatorische Massnahmen zu schützen (vgl. auch Ziff. 226 ter und<br />
226 sexties ).<br />
23 Treueprämie und Fringe Benefits<br />
230 Treueprämie<br />
1 Bei Vollendung des zehnten Anstellungsjahrs und danach alle fünf Jahre<br />
gewährt die <strong>Post</strong> eine Treueprämie in Form von Zeit oder Geld. Teilzeitbeschäftigte<br />
erhalten die Treueprämie entsprechend dem Beschäftigungsgrad;<br />
bei schwankender Beschäftigung wird auf den Durchschnitt der<br />
vorangegangenen fünf Jahre abgestellt. Für die Berechnung der Anstellungs<br />
dauer gilt Ziffer 214.<br />
2 <strong>Die</strong> Werte der Treueprämie sind im Anhang 1 geregelt.<br />
3 Nach dem erstmaligen Bezug der Treueprämie wird diese anteilmässig ausgerichtet<br />
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Invalidität,<br />
Altersrücktritt oder Tod sowie bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus<br />
wirtschaftlichen und/oder strukturellen Gründen.<br />
231 Fringe Benefits<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeitenden erhalten nach Ablauf der Probezeit Fringe Benefits<br />
(Vergünstigungen).<br />
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