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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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Verhältnis <strong>Post</strong> – Mitarbeitende<br />

der beruflichen Tätigkeiten erkundigen. Dabei müssen folgende Bedingungen<br />

eingehalten werden:<br />

– <strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende ist über Zweck und Ziel des Gesprächs bzw. der<br />

Abklärung zu informieren; dazu wird ihr/ihm spätestens anlässlich des<br />

Erstgesprächs ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen abgegeben.<br />

Sie/Er ist insbesondere darauf aufmerksam zu machen, dass das<br />

Erstgespräch entweder mit dem direkten Vorgesetzten oder mit einem<br />

Gesundheitsmanager bzw. einer Gesundheitsmanagerin geführt werden<br />

kann und dass die Teilnahme freiwillig ist. Im Weiteren darf die Nichtteilnahme<br />

bzw. ein späterer Abbruch am Gesundheitsmanagement-Programm<br />

in keinem Zeitpunkt zu Benachteiligungen führen;<br />

– <strong>Die</strong> durch das Gesundheitsmanagement bearbeiteten, besonders<br />

schützenswerten Personendaten sind durch geeignete technische und<br />

organisatorische Massnahmen zu schützen (vgl. auch Ziff. 226 ter und<br />

226 sexties ).<br />

23 Treueprämie und Fringe Benefits<br />

230 Treueprämie<br />

1 Bei Vollendung des zehnten Anstellungsjahrs und danach alle fünf Jahre<br />

gewährt die <strong>Post</strong> eine Treueprämie in Form von Zeit oder Geld. Teilzeitbeschäftigte<br />

erhalten die Treueprämie entsprechend dem Beschäftigungsgrad;<br />

bei schwankender Beschäftigung wird auf den Durchschnitt der<br />

vorangegangenen fünf Jahre abgestellt. Für die Berechnung der Anstellungs<br />

dauer gilt Ziffer 214.<br />

2 <strong>Die</strong> Werte der Treueprämie sind im Anhang 1 geregelt.<br />

3 Nach dem erstmaligen Bezug der Treueprämie wird diese anteilmässig ausgerichtet<br />

bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Invalidität,<br />

Altersrücktritt oder Tod sowie bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus<br />

wirtschaftlichen und/oder strukturellen Gründen.<br />

231 Fringe Benefits<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeitenden erhalten nach Ablauf der Probezeit Fringe Benefits<br />

(Vergünstigungen).<br />

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