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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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Lohn und Zulagen<br />

5 <strong>Die</strong> Familienzulage wird bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes<br />

ausgerichtet. Für in Ausbildung stehende Kinder endet der Anspruch mit<br />

dem Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch am Ende des Monats,<br />

in dem das 25. Altersjahr vollendet wird.<br />

6Erzielen Kinder über dem 16. bis zum vollendeten 18. Altersjahr sowie<br />

Kinder in Ausbildung nach dem vollendeten 18. Altersjahr ein Erwerbseinkommen,<br />

das grösser ist als das Anderthalbfache der maximalen vollen<br />

AHV-Altersrente (Stand 2011: CHF 41760.–), so entfällt die Familienzulage.<br />

7 Bei Teilzeitbeschäftigung besteht ebenfalls Anspruch auf eine volle<br />

Familienzulage, sofern der Jahreslohn mindestens dem halben jährlichen<br />

Betrag der minimalen vollen Altersrente der AHV entspricht (Stand 2011:<br />

CHF 6960.–).<br />

3501 Familienzulage bei Invalidität und Unterstützung auf behördliche<br />

Anordnung<br />

Es besteht Anspruch auf die halbe Familienzulage, wenn:<br />

a. der Ehegatte/die Ehegattin der/des Mitarbeitenden wegen Invalidität<br />

dauernd an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist;<br />

b. die/der Mitarbeitende nahe Verwandte auf behördliche Anordnung<br />

unterstützt.<br />

3502 Geburts- und Adoptionszulage<br />

Bei der Geburt eines Kindes hat die/der Mitarbeitende Anspruch auf eine<br />

Geburtszulage. <strong>Die</strong> Geburtszulage wird auch bei Adoption eines Kindes<br />

ausgerichtet.<br />

351 Nachtzulage<br />

<strong>Die</strong> Nachtzulage wird zur Abgeltung von besonderen Erschwernissen/<br />

Inkonvenienzen für die Arbeitszeit von 20 bis 6 Uhr ausgerichtet. Der<br />

Anspruch besteht zusätzlich zu einer allfälligen Sonntagszulage.<br />

352 Sonntagszulage<br />

<strong>Die</strong> Sonntagszulage wird zur Abgeltung von besonderen Erschwernissen/<br />

Inkonvenienzen für die Arbeit an Sonntagen und an den im Anhang 3 als<br />

zulagenberechtigt bezeichneten Feiertagen ausgerichtet.<br />

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