30.01.2013 Aufrufe

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verhältnis <strong>Post</strong> – Mitarbeitende<br />

d. die ganze zurückgelegte Zeit bei Rückkehr zur <strong>Post</strong> aus einem in eine<br />

Tochtergesellschaft ausgelagerten Bereich (inklusive der früher bei der<br />

<strong>Post</strong> angerechneten Anstellungsdauer);<br />

e. die ganze Zeit in befristeten Arbeitsverhältnissen.<br />

2Unbezahlter Urlaub bis und mit 30 Tagen pro Kalenderjahr zählt als<br />

Anstellungsdauer.<br />

3 Im EAV kann die Anstellungsdauer bei einer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft<br />

der <strong>Post</strong> ganz oder teilweise angerechnet werden.<br />

22 Rechte und Pflichten<br />

220 Sorgfalts- und Treuepflicht<br />

1 <strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende hat die Arbeit sorgfältig auszuführen und die<br />

berechtigten Interessen der <strong>Post</strong> in guten Treuen zu wahren.<br />

2 <strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende hat die von der <strong>Post</strong> zur Verfügung gestellten<br />

Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln und anvertraute Gelder gewissenhaft<br />

zu verwalten.<br />

221 Verschwiegenheit<br />

1Über alle Vorgänge, von denen die/der Mitarbeitende auf Grund der Arbeit<br />

bei der <strong>Post</strong> Kenntnis hat und die weder offenkundig noch allgemein<br />

zugänglich sind, ist Stillschweigen zu bewahren.<br />

2Im Übrigen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />

diejenigen zum Geschäfts-, Amts- und <strong>Post</strong>geheimnis. <strong>Die</strong> nach Organisationsreglement<br />

der <strong>Post</strong> zuständigen Stellen erteilen die Ermächtigung zur<br />

Aussage vor Gerichten und Behörden.<br />

3<strong>Die</strong> Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />

bestehen.<br />

222 Annahme von Geschenken<br />

1<strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende darf weder für sich noch für Andere Geschenke<br />

oder sonstige Vorteile annehmen oder sich versprechen lassen, so weit dies<br />

im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis oder die berufliche Stellung geschieht.<br />

2 Zuwendungen, die den Charakter von landes- oder branchenüblichen<br />

Trinkgeldern und Aufmerksamkeiten haben, sind als geringfügig erlaubt. Im<br />

Zweifelsfall ist die Annahme mit der/dem Vorgesetzten abzusprechen.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!