Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Differenzen <strong>Post</strong> – Mitarbeitende<br />
5 Differenzen <strong>Post</strong> – Mitarbeitende<br />
50 Beizug einer Vertrauensperson<br />
<strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende kann bei Differenzen mit der <strong>Post</strong>, auch bei Differenzen<br />
betreffend Personalbeurteilung, jederzeit als Vertrauensperson beiziehen:<br />
– die Vertretung einer vertragschliessenden Gewerkschaft;<br />
– ein Mitglied der Personalkommission;<br />
– eine andere Person eigener Wahl.<br />
51 Pflichtverletzungen<br />
510 Vorgehen; Verwarnung<br />
1 Bei Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, insbesondere bei Mängeln<br />
in der Leistung oder im Verhalten, ist mit der/dem Mitarbeitenden ein<br />
Gespräch zu führen. <strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende kann innert sieben Arbeitstagen<br />
ein zweites Gespräch verlangen.<br />
2 Wird im Anschluss daran eine Verwarnung ausgesprochen, ist diese schriftlich<br />
zuhanden der/des Mitarbeitenden und des Personaldossiers festzuhalten.<br />
<strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende hat das Recht, zuhanden des Personaldossiers<br />
eine Stellungnahme abzugeben.<br />
3 <strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende kann innert 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen<br />
Ausfertigung der Verwarnung die örtlich zuständige PVS (Ziff. 101 Abs. 3<br />
Anhang 6) anrufen mit dem begründeten Antrag, die Verwarnung mit den<br />
dazu gehörenden Akten sei aus dem Personaldossier zu entfernen. <strong>Die</strong><br />
Verwarnung hat nicht den Charakter einer Verfügung; eine Anfechtung<br />
mittels Verwaltungsbeschwerde ist ausgeschlossen.<br />
511 Leistungs- und Verhaltensänderungen<br />
1 Wenn nötig werden mit der/dem betreffenden Mitarbeitenden Massnahmen<br />
zur Verbesserung der Leistung oder Änderung des Verhaltens<br />
vereinbart.<br />
2 Gleichzeitig kann eine Bewährungsfrist festgelegt werden. Tatsachen,<br />
die zur Verwarnung geführt haben, können drei Jahre nach Ablauf dieser<br />
Frist nicht mehr gegen die Mitarbeitende/den Mitarbeitenden verwendet<br />
werden.