Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Lohn und Zulagen (Werte 2011)<br />
82 Kilometerentschädigung bei Benutzung eines Privatfahrzeugs<br />
Privatfahrzeug<br />
Arbeitsweg/<br />
Geschäftsreisen*<br />
Personenwagen 60 Rappen 70 Rappen***<br />
übrige Motorfahrzeuge<br />
ab 50 ccm und vergleichbar<br />
30 Rappen –<br />
Nutzung für Transport von<br />
Ware/Zustellung**<br />
* allfällige Schäden an privaten Motorfahrzeugen werden durch eine Zusatzversicherung (Vollkasko)<br />
übernommen, die durch die <strong>Post</strong> abgeschlossen wird<br />
** keine Zusatzversicherung (Vollkasko) durch die <strong>Post</strong>. Werden mehr als 500 km pro Jahr gefahren, wird<br />
zusätzlich eine nicht versicherte Entschädigung von 15 Rp./km in Form einer Einmalzahlung ausgerichtet.<br />
<strong>Die</strong>se Entschädigung ist sozialversicherungspflichtig (bis 31.3.2011: pauschal 85 Rp./km)<br />
*** beim notwendigen Einsatz von besonderen Fahrzeugen kann ein höherer Ansatz vereinbart werden<br />
83 Mitarbeitende im Fahrdienst Personen- und Sachentransport;<br />
Bahnpostdienst<br />
Es wird eine Mahlzeitenentschädigung von CHF 11.– ausgerichtet, wenn im<br />
<strong>Die</strong>nstplan eine Pause zur Einnahme einer Mahlzeit ausserhalb des Arbeits-<br />
bzw. Basisorts eingeplant ist.