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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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58<br />

Lohn und Zulagen (Werte 2011)<br />

82 Kilometerentschädigung bei Benutzung eines Privatfahrzeugs<br />

Privatfahrzeug<br />

Arbeitsweg/<br />

Geschäftsreisen*<br />

Personenwagen 60 Rappen 70 Rappen***<br />

übrige Motorfahrzeuge<br />

ab 50 ccm und vergleichbar<br />

30 Rappen –<br />

Nutzung für Transport von<br />

Ware/Zustellung**<br />

* allfällige Schäden an privaten Motorfahrzeugen werden durch eine Zusatzversicherung (Vollkasko)<br />

übernommen, die durch die <strong>Post</strong> abgeschlossen wird<br />

** keine Zusatzversicherung (Vollkasko) durch die <strong>Post</strong>. Werden mehr als 500 km pro Jahr gefahren, wird<br />

zusätzlich eine nicht versicherte Entschädigung von 15 Rp./km in Form einer Einmalzahlung ausgerichtet.<br />

<strong>Die</strong>se Entschädigung ist sozialversicherungspflichtig (bis 31.3.2011: pauschal 85 Rp./km)<br />

*** beim notwendigen Einsatz von besonderen Fahrzeugen kann ein höherer Ansatz vereinbart werden<br />

83 Mitarbeitende im Fahrdienst Personen- und Sachentransport;<br />

Bahnpostdienst<br />

Es wird eine Mahlzeitenentschädigung von CHF 11.– ausgerichtet, wenn im<br />

<strong>Die</strong>nstplan eine Pause zur Einnahme einer Mahlzeit ausserhalb des Arbeits-<br />

bzw. Basisorts eingeplant ist.

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