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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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Überführungsbestimmungen<br />

b. pro Monat nach Buchstabe a wird 1/60 des DAG nach bisherigem Recht<br />

(bei Vollendung von 20 <strong>Die</strong>nstjahren), abzüglich 1/60 der Treueprämie<br />

nach neuem Recht (bei Vollendung von 15 Anstellungsjahren) ausbezahlt<br />

oder in Freizeit gutgeschrieben.<br />

3 Lohn und Zulagen<br />

30 Lohngarantie<br />

300 Grundsätze<br />

Für Mitarbeitende, die am 31.12.2001 in einem Arbeitsverhältnis zur <strong>Post</strong><br />

oder zu einer <strong>Post</strong>halterin/einem <strong>Post</strong>halter gestanden sind, werden die<br />

individuellen Bezüge (Lohn zuzüglich Ortszuschlag nach altem Recht) im<br />

Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen betragsmässig nicht reduziert.<br />

a. <strong>Die</strong> Lohngarantie dauert mindestens bis 31.12.2004. Über eine Weiterführung<br />

über diesen Zeitpunkt hinaus wird unter Berücksichtigung der<br />

Entwicklungen in der Branche und der wirtschaftlichen Situation der <strong>Post</strong><br />

im Jahr 2004 verhandelt.<br />

b. Mitarbeitende mit Jahrgang 1947 und älter haben während der ganzen<br />

Anstellungsdauer Anspruch auf ihre Lohngarantie.<br />

c. Basis der Lohngarantie bei Teilzeitmitarbeitenden im Monatslohn ist der im<br />

EAV festgehaltene bisherige Beschäftigungsgrad (Ziff. 200 Abs. 1 Bst. cb).<br />

d. Basis der Lohngarantie für Mitarbeitende im Stundenlohn sind die durchschnittlichen<br />

Bezüge aus Grundlohn und Ortszuschlag der letzten zwölf<br />

Monate vor dem Abschluss des EAV. In besonderen Fällen, beispielsweise<br />

bei wesentlicher Erhöhung oder Senkung der Arbeitsleistung in den<br />

vorangehenden Monaten oder bei nicht ausreichender Dauer des<br />

Arbeits verhältnisses, wird für die Lohngarantie auf den Durchschnitt der<br />

entsprechend kürzeren Dauer abgestellt.<br />

e. Wird die Beschäftigung mit Beginn des EAV oder später erhöht,<br />

so besteht die Lohngarantie nur für den Beschäftigungsgrad bzw. die<br />

Anzahl Stunden nach Buchstaben c oder d.<br />

301 Besondere Bestimmungen für <strong>Post</strong>stellenleitende<br />

1 <strong>Die</strong> Lohngarantie gilt für die unter Berücksichtigung von Ziffer 40 von<br />

der/dem Mitarbeitenden effektiv erbrachte Arbeitszeit.<br />

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