Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Arbeitszeit<br />
2 In einer individuellen Vereinbarung wird schriftlich festgehalten, welche der<br />
folgenden Zeitguthaben zum Ansparen gewählt werden können:<br />
a. ab dem 20. Altersjahr: die das gesetzliche Minimum von vier Wochen<br />
übersteigenden, nicht bezogenen Ferientage;<br />
b. Ausgleichstage aus der ordentlichen Arbeitszeit nach Ziffer 110 oder<br />
der Glaz nach Ziffer 20;<br />
c. frei verfügbare Ruhetage auf Grund der Feiertagslage;<br />
d. Überzeit;<br />
e. besondere Zeitgutschriften für Zusatzleistungen, die in der ordentlichen<br />
Arbeitszeit nicht berücksichtigt sind (ohne Zeitzuschläge für Nachtarbeit);<br />
f. Guthaben aus Glaz oder Jahresarbeitszeit.<br />
3 Der Bezug ab dem Zeitsparkonto kann im Einvernehmen erfolgen:<br />
a. als zusätzliche zusammenhängende Freizeit;<br />
b. als Langzeiturlaub (Sabbatical);<br />
c. zur vorübergehenden Reduktion der Arbeitszeit bei gleichbleibendem<br />
Beschäftigungsgrad;<br />
d. zur vorzeitigen Pensionierung;<br />
e. in begründbaren Einzelfällen als Barzahlung.<br />
23 Alternierende Telearbeit<br />
230 Grundsatz<br />
Bei alternierender Telearbeit arbeitet die/der Mitarbeitende zeitweise am<br />
Arbeitsplatz der <strong>Post</strong> und zeitweise zu Hause.<br />
231 Rahmenbedingungen<br />
1 <strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende ist in den Arbeitsabläufen und in der Arbeits-<br />
organi sa tion der <strong>Post</strong> integriert.<br />
2<strong>Die</strong> Telearbeit beruht auf Freiwilligkeit und bedarf der Zustimmung der/des<br />
Vorgesetzten.<br />
3 <strong>Die</strong> Dauer und der Inhalt der Telearbeit sowie weitere Besonderheiten wie<br />
Ansprechzeiten, Einrichtung des Arbeitsplatzes zu Hause, Kostenbeteiligung,<br />
Datenschutz werden individuell vereinbart.<br />
4 <strong>Die</strong> <strong>Post</strong> stellt der/dem Mitarbeitenden die technische Infrastruktur<br />
(Hardware, Software, Installation, Support) zur Verfügung.<br />
5 Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von berufsbedingten Auslagen,<br />
soweit sie mit der Telearbeit zusammenhängen, zum Beispiel für Nutzung<br />
von privaten Räumlichkeiten.