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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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Lohn und Zulagen<br />

34 Stellvertretung und Ablösung<br />

340 Stellvertretung<br />

1 Stellvertretung ist die Übernahme einer in der Funktionentabelle höher<br />

eingereihten oder einer mit Pauschalzulage höher entschädigten Funktion.<br />

2 Es gibt vier Fälle von Stellvertretung, die Mitarbeitenden in den Funktionsstufen<br />

1 bis 8 wie folgt abgegolten wird:<br />

<strong>Die</strong> Stellvertretung Abgeltung<br />

a. gehört zu den ständigen Aufgaben der/des<br />

Mitarbeitenden (inkl. zeitlich begrenzt im<br />

Tagesverlauf); sie ist in der Funktionenbewertung<br />

nicht ausdrücklich enthalten, aber eine Zuweisung<br />

in die nächsthöhere FS nur auf Grund dieser<br />

zusätzlichen Aufgabe ist nicht möglich:<br />

b. gehört nicht zu den ständigen Aufgaben der/des<br />

Mitarbeitenden, sondern erfolgt nur gelegentlich<br />

(zeitlich begrenzt im Jahresverlauf oder befristet<br />

für begrenzte Dauer):<br />

ba. bei Übernahme einer in der Funktionentabelle<br />

höher eingereihten Funktion:<br />

bb. bei Übernahme einer in der Funktionentabelle<br />

gleich eingereihten und zusätzlich mit Pauschalzulage<br />

entschädigten Funktion:<br />

c. erfolgt ausnahmsweise bei gelegentlicher Übernahme<br />

einer anderen, in der Funktionentabelle<br />

gleich eingereihten Funktion, wobei eine nennenswerte<br />

Zusatzausbildung vorausgesetzt wird:<br />

d. gehört zu den ständigen Aufgaben der/des Mitarbeitenden<br />

und ist in der Funktionenbewertung<br />

ausdrücklich enthalten:<br />

versicherte, monatlich zahlbare<br />

Stellvertretungszulage nach Ziffer 31<br />

Anhang 1;<br />

nicht versicherte Tagespauschale:<br />

nach Ziffer 320 Anhang 1; grundsätzlich<br />

Differenz zwischen den beiden FS;<br />

nach Ziffer 321 Anhang 1;<br />

Tagespauschale oder – nach individueller<br />

Vereinbarung – zusätzliche Freizeit;<br />

keine zusätzliche Abgeltung.<br />

3 Kein Fall von Stellvertretung liegt vor, wenn die Tour der Equipenchefin/des<br />

Equipenchefs übernommen wird. Es erfolgt keine zusätzliche Abgeltung.<br />

341 Ablösung<br />

1 Ablösung ist die Übernahme einer anderen Funktion, die in der gleichen<br />

oder einer tieferen Funktionsstufe eingereiht ist, ohne dass ein Fall von<br />

Stellvertretung nach Ziffer 340 Absatz 2 Buchstabe c vorliegt.<br />

2 Es erfolgt keine zusätzliche Abgeltung.<br />

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