immobilien - Fokus
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Videosprechanlagen gehören ebenso zur Ausstattung wie<br />
Rauchwarnmelder und Kabel-TV-Anschluss in allen Wohnräumen.<br />
Zusätzlich werden das Entree und die Schwimmhalle mit<br />
einem jeweils 24 m² großem Wandbild des Künstlers Robert<br />
Zilasco gestaltet, was Besuchern des Hauses dessen Exklusivität<br />
vermittelt. Hinsichtlich der bisherigen Erkenntnisse auch<br />
zu den realisierbaren Miethöhen berichtet Hübl: „Die Erfahrung<br />
mit unserem Projekt in der Attemsgasse, welches im Jahr<br />
2003 mit 138 Wohneinheiten fertiggestellt wurde und durchschnittliche<br />
Mieterträge von bis zu 13 Euro Nettomiete pro<br />
Quadratmeter erzielt, bestätigt unsere Entscheidung, ein weiteres<br />
außergewöhnliches Vorsorgewohnprojekt im 22. Bezirk<br />
zu errichten.“ Nicht nur viele Anbieter spezialisieren sich auf<br />
bestimmte „Lieblingslagen“ oder einen bevorzugten Projekttypus<br />
(wie etwa auch Neubau versus revitalisierter Altbau),<br />
auch die Mieter und Käufer von Vorsorgewohnungen haben<br />
hier durchaus „traditionelle“ Motive. So berichten uns etwa<br />
Michael Wenzl und Claudia Jerabek von Sedlak Immobilien,<br />
dass sie deshalb in unterschiedlichen Bezirken Objekte entwickeln,<br />
weil es viele Menschen gebe, die in „ihrem Bezirk“<br />
bleiben möchten, selbst wenn sie dies aus reinem Investmentgedanken<br />
sehen. Lange Rede, kurzer Sinn: Die meisten Anbieter<br />
bestätigten uns in den Gesprächen – ungeachtet deren sehr<br />
abweichenden Präferenzen – von einem Anstieg oder zumindest<br />
einer hohen Konstanz der Nachfrage nach grundbücherlich<br />
orientierten Investitionen, wobei der Sicherheitsgedanke<br />
erfreulicherweise immer mehr gegenüber vermeintlich großen<br />
steuerlichen Vorteilen im Vordergrund steht.<br />
STEUER. Die Verlockung der Möglichkeit, Anfangsverluste in Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb der Vorsorgewohnung (Fremdkapitalzinsen,<br />
Werbungskosten, Renovierungsaufwendungen und<br />
Abschreibungen) steuerlich geltend zu machen bzw. mit anderen<br />
positiven Einkünften zum Zweck der Senkung der Gesamtsteuer-<br />
belastung auszugleichen, darf nicht über den Umstand hinwegtäuschen,<br />
dass die Vermietung in „abseh barer“ Zeit (konkret 20<br />
Jahre ab Beginn der Vermietung) einen Gesamtüberschuss erwarten<br />
lassen muss. Laut Einschätzung von Mag. Gerhard Posautz<br />
von BDO Austria verlangt das Finanzamt häufig schon im<br />
ersten Jahr der Vermietung bei Geltendmachung von Verlusten<br />
eine plausible Prognoserechnung. Posautz empfiehlt, in dieser<br />
Prognoserechnung vernünftige Annahmen zur Entwicklung der<br />
Mieterlöse, der Betriebskos ten und zu allfälligen Leerstandszeiten<br />
zu treffen und nicht die Finanzierung (Eigenkapitalanteil,<br />
Art der Finanzierung) so zu gestalten, dass die zeitliche Grenze<br />
der erwähnten 20 Jahre ohne „Sicherheitspuffer“ völlig ausgereizt<br />
wird. Betreffend die Umsatzsteuer gilt, dass der Wohnungseigentümer<br />
durch die Vermietung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />
vom Finanzamt als Unternehmer betrachtet wird und<br />
folglich vorsteuer abzugsfähig ist. Dadurch vermindern sich für<br />
den Käufer die Anschaffungskosten der Vorsorgewohnung um<br />
die darin enthaltene Umsatzsteuer. Der wesentliche „Charme“<br />
dieser Inves tition liegt daher zusammenfassend nach Einschätzung<br />
von Anbietern und Rechtsexperten (neben den anderen<br />
erwähnten Punkten wie Sicherheit oder Wertsteigerungspotenzial)<br />
wohl eher in der angeführten Realisierung des Nettokaufpreises<br />
als in „kreativen“ steuerlichen Ansätzen oder in ausgereizten<br />
und demgemäß unsicheren Prognoserechnungen. �<br />
MAI/JUNI 2010<br />
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