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Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

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gar den Nachweis der Raumverträglichkeit des <strong>Flughafen</strong>standorts<br />

zu erbringen. Zuständigkeit und Kompetenz liegen<br />

eindeutig bei der DFS bzw. BAF. Aufgabe dieser Studie soll<br />

es sein, einen festgefahrenen Diskussionsprozess wieder voranzubringen<br />

und aufzuzeigen, dass kreative und lärmentlastende<br />

Maßnahmen nicht den Ansprüchen an Sicherheit,<br />

Flüssigkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Flugroutenplanung<br />

entgegenstehen. Klar wurde auch, dass manche ICAO-<br />

Empfehlungen von den nationalen Vertretern 2 in den Fachausschüssen<br />

der ICAO interessengeleitet erstellt wurden aber nicht<br />

unüberwindbar sind 3 . Abweichungen von ICAO-Normen und<br />

Empfehlungen können vom Bundesminister für Verkehr, Bau<br />

und Stadtentwicklung (BMVBS) in alleiniger Zuständigkeit genehmigt<br />

werden, wie zahlreiche notifizierte Ausnahmen aller<br />

Vertragsstaaten – auch der Bundesrepublik Deutschland - in<br />

den Supplements der ICAO Annexe belegen 4 .<br />

Deutlich muss auch hervorgehoben werden, dass alle Maßnahmen<br />

des aktiven <strong>Lärmschutz</strong>es nicht nachhaltig sein können,<br />

wenn sie nicht mit Kapazitätsbegrenzungen oder Verkehrsbeschränkungen<br />

auf dem geplanten Pistensystem verbunden<br />

werden. Dies bedeutet im Ergebnis, dass mit dem Pistensystem<br />

nicht mehr als 3<strong>60</strong>.000 Fbw/a abgefertigt werden<br />

dürfen, da alle umgesetzten entlastenden Maßnahmen sonst<br />

sukzessive durch den zunehmenden Verkehr „konsumiert“ werden.<br />

Vorgehensweise<br />

Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen<br />

immer im Vergleich mit den Ergebnissen der Lärmberechnungen<br />

der Planfeststellung erfolgen. Dabei werden die Betroffenheiten<br />

innerhalb der Lärmbereiche:<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

16<br />

2 Dies sind in der Regel Vertreter der Flughäfen und der zuständigen Luftverkehrsbehörden.<br />

3 Die Normen und Empfehlungen der ICAO fallen nicht als Gesetztafel vom Himmel.<br />

4 Die Bundesrepublik Deutschland hat zu allen ICAO Annexen zahlreiche Abweichungen notifi-<br />

ziert.

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