22.02.2013 Aufrufe

Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

planbare Kapazität, möglicherweise auch die geplante<br />

Kapazität soweit beschränkt, bis die Raumverträglichkeit<br />

wieder hergestellt ist. Streitig wird dabei bleiben, was<br />

unter Raumverträglichkeit zu verstehen ist und welches<br />

Verkehrsaufkommen raumverträglich oder nicht mehr<br />

raumverträglich ist. Neben kapazitiven Beschränkungen<br />

können auch Gewichtsbeschränkungen für am Flugplatz<br />

verkehrende und startende Flugzeuge verfügt werden.<br />

Weiterhin können Lande- und Startrechte von der Einhaltung<br />

einer über die ICAO hinausgehenden Lärmzertifizierung<br />

der Flugzeuge abhängig gemacht und schließlich<br />

auch bestimmte Verkehrsarten (Tramp- und Anforderungsverkehr,<br />

LCC, GA, Cargo, etc.) ausgeschlossen,<br />

bzw. auf alternative Flughäfen verwiesen werden 11 .<br />

Wichtig bei Flugbeschränkungen ist, dass sie diskriminierungsfrei<br />

sein müssen; d. h., die Beschränkung gilt für<br />

alle Nutzer des <strong>Flughafen</strong>s. So können auch Gewichtsbeschränkungen<br />

noch relativ einfach und diskriminierungsfrei<br />

umgesetzt werden. Schwieriger wird dies mit dem<br />

Ausschluss von Verkehrsarten. Da Verkehrsflughäfen in<br />

Deutschland dem öffentlichen Verkehr dienen, haben sie<br />

auch Verkehrspflicht, allerdings unter Berücksichtigung<br />

lokaler Konflikte 12 . Deshalb ist es bei einem Single-<br />

Standort relativ schwierig, bestimmte Verkehrsarten<br />

auszuschließen; bei einem <strong>Flughafen</strong>system wäre dies<br />

für einzelne Standorte aber möglich, es muss nur vom<br />

Betreiber gewollt sein.<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

32<br />

11<br />

Da Verkehrsflughäfen in Deutschland eine öffentliche Daseinsvorsorge erfüllen, können Beschränkungen<br />

nur erfolgen, wenn sie diskriminierungsfrei möglich sind und der Verkehrsfunktion<br />

des <strong>Flughafen</strong>s nicht zuwiderlaufen. Deshalb bietet sich für einen <strong>Flughafen</strong> innerhalb oder<br />

am Rande einer Agglomeration an, mit mindestens einem anderen <strong>Flughafen</strong> ein <strong>Flughafen</strong>system<br />

zu bilden. Innerhalb eines genehmigten <strong>Flughafen</strong>systems sind dann viele Regelungen<br />

(Gewichtsbeschränkung, zeitliche Beschränkungen, Flügelspannweiten, Sitzplätze, Antriebsart,<br />

etc.) möglich.<br />

12<br />

Während bei Linienquellen Geschwindigkeitsbegrenzung, Umleitungen, Asphalt, Unterbau,<br />

etc. erhebliche und nachhaltige Lärmminderungen erreicht werden können, können im Luftverkehr<br />

nur Verkehrsbeschränkungen dauerhaft und nachhaltig erfolgreich sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!