Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...
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höheres Landeentgelt in bestimmten Zeiten auf einem in<br />
der Umlaufplanung liegenden <strong>Flughafen</strong>, durch eine veränderte<br />
Umlaufplanung „umfliegen“. Die Aussagen im<br />
Planfeststellungsbeschluss, dass durch technische Fortschritte<br />
und Landeentgelte erhebliche Entlastungen erzielt<br />
werden (PFB. S. 349), sind unbegründet und im<br />
Sinne einer nachhaltigen Lärmminderung nicht zielführend.<br />
1.3.10 Nachtflugbeschränkungen<br />
Nachtflugbeschränkungen stellen eine geringere aktive<br />
Maßnahme gegenüber einem Nachtflugverbot dar.<br />
Nachtflugbeschränkungen werden immer dann erforderlich,<br />
wenn der <strong>Flughafen</strong>standort durch seine Nähe zu<br />
oder seine Lage innerhalb einer Agglomeration, keine<br />
anderen Möglichkeiten der Lärmminderung in der Nacht<br />
anbietet. Dabei sind Nachtflugbeschränkungen oder<br />
Nachtflugverbote, bei der geografischen Lage – und damit<br />
im Weltzeitnetz – für deutsche Flughäfen, unschädlich.<br />
Die Lage im Weltzeit- und Weltflugnetz erfordert in<br />
Deutschland keinen durchgängigen Nachtflugbetrieb.<br />
Dass Nachtflugbeschränkungen – auch bei der Fracht –<br />
nicht zu Nachteilen eines <strong>Flughafen</strong>standorts führen,<br />
zeigt der <strong>Flughafen</strong> London Heathrow (LHR). Die Nachteile<br />
der Nachtflugbeschränkungen (limitierte Jahresflugbewegungen<br />
in der Nacht), keine Low-Cost-Carrier (LCC),<br />
geringe Ferienflugbewegungen und kein Frachtflugverkehr<br />
in der Nacht - werden ausgeglichen durch das Londoner<br />
<strong>Flughafen</strong>system und bei der Fracht durch den Satelliten-Airport<br />
East Midlands (EMA), der ca. 230 km von<br />
LHR entfernt den Nachtfrachtflugverkehr von LHR abwickelt.<br />
D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />
11.02.2011 17:58<br />
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