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Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

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höheres Landeentgelt in bestimmten Zeiten auf einem in<br />

der Umlaufplanung liegenden <strong>Flughafen</strong>, durch eine veränderte<br />

Umlaufplanung „umfliegen“. Die Aussagen im<br />

Planfeststellungsbeschluss, dass durch technische Fortschritte<br />

und Landeentgelte erhebliche Entlastungen erzielt<br />

werden (PFB. S. 349), sind unbegründet und im<br />

Sinne einer nachhaltigen Lärmminderung nicht zielführend.<br />

1.3.10 Nachtflugbeschränkungen<br />

Nachtflugbeschränkungen stellen eine geringere aktive<br />

Maßnahme gegenüber einem Nachtflugverbot dar.<br />

Nachtflugbeschränkungen werden immer dann erforderlich,<br />

wenn der <strong>Flughafen</strong>standort durch seine Nähe zu<br />

oder seine Lage innerhalb einer Agglomeration, keine<br />

anderen Möglichkeiten der Lärmminderung in der Nacht<br />

anbietet. Dabei sind Nachtflugbeschränkungen oder<br />

Nachtflugverbote, bei der geografischen Lage – und damit<br />

im Weltzeitnetz – für deutsche Flughäfen, unschädlich.<br />

Die Lage im Weltzeit- und Weltflugnetz erfordert in<br />

Deutschland keinen durchgängigen Nachtflugbetrieb.<br />

Dass Nachtflugbeschränkungen – auch bei der Fracht –<br />

nicht zu Nachteilen eines <strong>Flughafen</strong>standorts führen,<br />

zeigt der <strong>Flughafen</strong> London Heathrow (LHR). Die Nachteile<br />

der Nachtflugbeschränkungen (limitierte Jahresflugbewegungen<br />

in der Nacht), keine Low-Cost-Carrier (LCC),<br />

geringe Ferienflugbewegungen und kein Frachtflugverkehr<br />

in der Nacht - werden ausgeglichen durch das Londoner<br />

<strong>Flughafen</strong>system und bei der Fracht durch den Satelliten-Airport<br />

East Midlands (EMA), der ca. 230 km von<br />

LHR entfernt den Nachtfrachtflugverkehr von LHR abwickelt.<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

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