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Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

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in der Planfeststellung zu treffen sind? Sollte dadurch die<br />

Unabhängigkeit des Pistenbetriebs nicht gewährleistet<br />

werden, wäre jedenfalls sichergestellt, dass Planungsfehler<br />

nicht zulasten der <strong>Flughafen</strong>nachbarn gehen, wenn<br />

sie nicht zur Aufhebung der Planfeststellung führen 5 .<br />

1.3.1 Anhebung des Landegleitwinkels<br />

Die Anhebung des Standardgleitwinkels von 3 Grad<br />

auf den neuen Standardanflugwinkel von 3,5 Grad führt,<br />

mit zunehmender Entfernung vom <strong>Flughafen</strong>, zu größeren<br />

vertikalen Abständen vom Boden. Da Fluggeschwindigkeit<br />

und Performances der landenden Flugzeuge gegenüber<br />

3 Grad Gleitwinkel nicht verändert werden, führt<br />

der größere Gleitwinkel im Nahbereich (bis 5 km) zur einer<br />

rechnerischen und über 5 km zu einer wahrnehmbaren<br />

Entlastung beim Fluglärm. Die Fraport AG berichtet<br />

im Sommer 2009 im Forum <strong>Flughafen</strong> und Region (FFR),<br />

dass eine Befragung der Flugzeughersteller ergeben habe,<br />

dass alle derzeitigen Flugzeugmuster einen Anfluggleitwinkel<br />

von 3,5 Grad erfliegen können. Eine Verlängerung<br />

der Landestrecke wird durch die Anhebung des<br />

Gleitwinkels nicht bewirkt. Maßgeblich für die Landestrecke<br />

ist nicht die Geschwindigkeit im Anflug, sondern die<br />

Geschwindigkeit über der Landeschwelle bzw. beim Aufsetzen.<br />

Die aber ist auch bei einem steileren Standardanflugwinkel<br />

nicht höher als bei dem bisherigen Standardgleitwinkel.<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

23<br />

5<br />

Dies ist keine Strategie zur Verhinderung von Großprojekten, sondern die Aufforderung an<br />

die Vorhabensträger und Planfeststellungsbehörden sorgfältiger mit den Interessen der Betroffenen<br />

umzugehen.

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