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Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

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da die Lärmausbreitung nicht durch Hindernisse 6 „gebremst“<br />

wird, sondern von „oben“ kommend sich hindernisfrei<br />

ausbreiten kann. Linienquellen mit ihrer begrenzten<br />

Lärmausbreitung, sind raumordnerisch für Kommunen<br />

zwar einschränkend wirksam, in der Regel aber hinnehmbar,<br />

da sie nur eng begrenzt und sich nicht wie der<br />

Fluglärm, „überlagernd wie eine Flut“ auswirken.<br />

Anders sieht dies bei der Wirkungsweise und Ausbreitung<br />

beim Fluglärm über Siedlungsbereichen, insbesondere<br />

in Verdichtungsräumen, aus. So lange Flughäfen in<br />

oder am Rande von Agglomerationen errichtet oder erweitert<br />

werden, muss bei einer Lärmbündelung die<br />

raumordnende Maßnahme der Absiedlung früher greifen<br />

als im FluglSchG verfügt. Dabei sind die Regelungen des<br />

Fluglärmschutzgesetzes 7 eindeutig unzureichend. Sie<br />

ermöglichen weder dem jeweiligen <strong>Flughafen</strong> noch der<br />

Region eine nachhaltige Entwicklungsperspektive. Im Ergebnis<br />

ist beim <strong>Flughafen</strong>standort Schönefeld festzuhalten,<br />

dass die Raumordnungsbehörde eine dauerhafte und<br />

nachhaltige raumordnerische Konfliktbewältigung nicht<br />

erreicht und nicht nachgewiesen hat 8 / 9 . Solange die<br />

Raumordnungsbehörde dieser Aufgabe der nachhaltigen<br />

Konfliktbewältigung nicht nachkommt und mit vordergründigen<br />

Argumenten einen Standort begründet, ist die<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

25<br />

6<br />

Bei Linienquellen stellen Gebäude, Mauern, Bewuchs „Hindernisse“ dar, die zur Lärmminderung<br />

beitragen. Diese „Hindernisse“ sind bei Fluglärm wirkungslos. Gebäude, befestigte und<br />

ebene Flächen, führen durch Reflektion zur Verstärkung des Fluglärms.<br />

7<br />

Zur Absiedlung erst ab 65 dB(A) eindeutig unzureichend. In der Regel finden diese hohen<br />

Lärmpegel nur auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände selbst statt.<br />

8<br />

Auf Seite 14 wird im LEP FS dazu ausgeführt, dass durch die Konzentration auf einen Standort<br />

die Luftraumkapazität effektiv genutzt werde, Navigationsverfahren vereinfacht und nach<br />

<strong>Lärmschutz</strong>aspekten optimiert werden können. Und auf Seite 15 wird ausgeführt, dass mit der<br />

Konzentration auf einen Standort, eine Minderung von Lärm- und Abgasentlastungen einhergehe.<br />

Außerdem profitiere auch die vom Fluglärm betroffene Bevölkerung von den Arbeitsplatzangeboten<br />

und werde damit Nutznießer einer Entwicklung im <strong>Flughafen</strong>umfeld (Seite 25).<br />

9<br />

Der vordergründige Nachweis im LEP FS konnte nur durch die Festlegung auf einen „mittelgrüßen“<br />

<strong>Flughafen</strong> (LEP FS, S. 25) erfolgen, der ausschließlich der endogene Nachfrage diene<br />

(LEP FS, S. S 18

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