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Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

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che Prinzip gilt auch für Ausweich- oder Notfallflüge. Bei<br />

jedem Flug muss ein Ausweichflughafen – auf der Flugstrecke<br />

und am Ziel - eingeplant werden, dabei müssen<br />

die zeitlichen Beschränkungen der Ausweichflughäfen berücksichtigt<br />

werden. Flugzeuge, die notlanden müssen,<br />

bedürfen ebenfalls keines bestimmten <strong>Flughafen</strong>s. Eine<br />

Notlandung dauert mindestens solange wie eine normale<br />

Landung, sonst handelt es sich um einen Absturz, für<br />

den ein <strong>Flughafen</strong> nicht notwendigerweise verfügbar sein<br />

muss 22 .<br />

1.3.11 Nachtflugverbot<br />

Ein Nachtflugverbot als Ultima Ratio wird dann erforderlich,<br />

wenn durch die Siedlungsstruktur im Umfeld des<br />

<strong>Flughafen</strong>s der raumordnerische Konflikt nicht anders<br />

lösbar ist. Dabei kann die Lösung nicht derart erfolgen,<br />

dass der ermittelte Lärm als zumutbar, oder durch das<br />

Verkehrsverbot lauter Flugzeuge, der Konflikt für lösbar<br />

oder gelöst erklärt wird (LEP-FS, S. 27 und PFB, S.<br />

529f 23 ). Nachtflugbeschränkungen oder ein Nachtflugverbot<br />

an einem bestimmten Standort verhindern nicht,<br />

dass nachts geflogen wird, sie verhindern nur, dass an<br />

einem bestimmten Standort nachts Start- und Landeverkehr<br />

stattfindet. Wer <strong>Flughafen</strong>standorte in Agglomera-<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

39<br />

tionalen Luftverkehrsplanung, den Nachtflugbedarf zu ermitteln und konfliktfreie Lösungen<br />

auszusuchen. Zwar mögen Beschränkungen an einzelnen Standorten zu Arbeitsplatzeinbußen<br />

führen; im gesamten dezentralen deutschen <strong>Flughafen</strong>system führen Nachtflugbeschränkungen<br />

einzelner Standorte nicht zu Arbeitsplatzverlusten.<br />

22<br />

Beispiel der Flug der A380 von Singapur nach Sydney am 4.11.2010. Wenige Minuten nach<br />

dem Start in einer Höhe von 2286 m meldet sich der Pilot bei der Flugkontrolle und sprach<br />

von einem Problem. Er bat darum, den Kurs ändern und die Flughöhe beibehalten zu dürfen.<br />

Bereits fünf Minuten nach dem Start wurde das betreffende Triebwerk stillgelegt. Trotz der 58<br />

Störmeldungen flog die Crew noch eine Stunde und 45 Minuten Warteschleifen, um die Störmeldungen<br />

abzuarbeiten und um Flugbenzin zu verfliegen. Trotz immer noch zu hohem Landegewicht<br />

erfolgte dann die Landung. Laut Meldung kam das Flugzeug, trotz der komfortablen<br />

Länge der Landebahn von 4.000 m, erst kurz vor dem Ende der Piste zum Stehen. Ohne die<br />

Zeit im Warteraum wäre das Flugzeug vermutlich mit nicht absehbaren Folgen über das Ende<br />

der Landebahn hinausgeschossen (Flugrevue Januar 2011),<br />

23<br />

Zur Vermeidung von Hörschäden wird ein Leq < 75 dB(A) für zumutbar erklärt (PFB, S.<br />

533). Derart hohe Lärmpegel sind nur auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände anzutreffen (PFB, S. 534).

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