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Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

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Abb. 1.3.1-1 Anhebung des Landgleitwinkels<br />

1.3.2 Bündelung versus Streuung des Flugverkehrs<br />

In der Raumordnung, der Stadtplanung und der Verkehrsplanung<br />

gilt das Prinzip der Verkehrsbündelung.<br />

Verkehrsbündelung wird betrieben, um lärmintensive<br />

Verkehrsstränge möglichst nicht durch Wohnsiedlungsbereiche<br />

zu führen und um an den gebündelten Verkehrssträngen<br />

weitgehend lärmresistente Nutzungen anzusiedeln.<br />

Soweit dies nicht immer durchgängig möglich ist,<br />

kommen verkehrslenkende Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />

etc.), bauliche Maßnahmen (Flüsterasphalt,<br />

<strong>Lärmschutz</strong>wände, etc.) oder schließlich planungsrechtliche<br />

oder eigentumsrechtliche Maßnahmen<br />

zum Einsatz. Bei Linienquellen (Straße, Schiene) kann<br />

das Prinzip der Bündelung auch im Verdichtungsraum<br />

wirkungsvoll eingesetzt werden, beim Luftverkehr – bei<br />

den An- und Abflügen - versagt dieses Planungsprinzip,<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

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