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Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

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1.3.24 Zulassung einer Rückenwindkomponente<br />

Laut LuftVO § 22 sollen Starts und Landungen gegen<br />

den Wind erfolgen und nur in Ausnahmefällen (Sicherheit)<br />

andere Regelungen zulässig sein. Im laufenden<br />

Flugbetrieb ist nach ICAO eine Rückenwindkomponente<br />

von bis zu 5 Knoten (kt) zulässig. Diese Zulässigkeit definiert<br />

die Ausnahme. Die Ausnahme ist für den Betriebsrichtungswechsel<br />

eine sinnvolle Regelung. So können bei<br />

einem Windrichtungswechsel, alle im Anflug befindlichen<br />

Flugzeuge die bestehende Betriebsrichtung beibehalten<br />

und auch mit einer Rückenwindkomponente landen, ohne<br />

ein Fehlanflugverfahren einleiten zu müssen. Alle anderen<br />

Flugzeuge werden im Luftraum verzögerungsfrei zur<br />

neuen Betriebsrichtung umgeleitet. Als Instrument der<br />

Lärmminderung bietet sich die regelmäßige Berücksichtigung<br />

einer Rückenwindkomponenten nur dann an, wenn<br />

An- und Abflüge über unbesiedelten Gebieten oder über<br />

Wasserflächen geführt werden können. In allen anderen<br />

Fällen stellt die Rückenwindkomponente nur eine Lärm<br />

verteilende Maßnahme mit zweifelhaftem „Erfolg“ dar.<br />

Betriebsrichtungswechsel sind entgegen häufig gemachter<br />

Äußerungen nicht schwierig, sondern weltweit tägliche<br />

Praxis auf allen Flughäfen.<br />

1.4 Konformität der Maßnahmen mit nationalen Gesetzen,<br />

Verordnungen, Richtlinien und internationalen Regelungen<br />

1.4.1 Anhebung des Landegleitwinkels<br />

Der Standardgleitwinkel für Anflugverfahren (Sicht,<br />

Nicht-Präzision und Präzision) beträgt 3 Grad. Laut ICAO<br />

Doc 8168 kann der Anflugwinkel bis zum Präzisionsanflugverfahren<br />

der Category I (CAT I) auf 3,5 Grad angehoben<br />

werden. Für CAT II/III sollte entweder am <strong>Flughafen</strong><br />

eine Piste verfügbar sein (nur durchschnittlich knapp<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

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