22.02.2013 Aufrufe

Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

Themenpapier Nr. 60 Aktiver Lärmschutz Am Flughafen Berlin ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Begrenzung im Luftverkehrswachstum finden. Aktive<br />

<strong>Lärmschutz</strong>maßnahmen tragen somit nur dazu bei, die<br />

Grenze der unzumutbaren Belastung in einer nebulösen<br />

Größe in die Zukunft zu verschieben. Damit wird deutlich,<br />

dass jede Art von <strong>Lärmschutz</strong>maßnahmen keine<br />

nachhaltige Konfliktlösung bieten. Auch das FluglSchG 29<br />

ist für eine nachhaltige Konfliktlösung nicht geeignet. Es<br />

sind deshalb, bei <strong>Flughafen</strong>standorten im Verdichtungsraum<br />

nur folgende dauerhafte Lösungen vorstellbar:<br />

• Kein <strong>Flughafen</strong>, keine <strong>Flughafen</strong>entwicklung in einer<br />

Agglomeration oder unmittelbar angrenzend an eine<br />

Agglomeration.<br />

• Bei Lage eines <strong>Flughafen</strong>s in einer Agglomeration:<br />

Absiedlung definierter Siedlungsbereiche (siehe<br />

•<br />

Abb. 5.1.1-1) zur Sicherstellung kapazitiver und<br />

nachhaltiger Entwicklungspotenziale des <strong>Flughafen</strong>s,<br />

oder<br />

Begrenzung der Kapazität des <strong>Flughafen</strong>s auf raumverträgliche<br />

Lärmwerte. Dabei werden Lärmwerte<br />

von < leq Tag <strong>60</strong> dB(A) für Wohn-Siedlungsbereiche<br />

als unzumutbar definiert und Nachtflugverbote/Nachtflugbeschränkungen<br />

als Mindeststandard für<br />

erforderlich angesehen 30 .<br />

5.1 Voraussichtliche Betroffenheitszone eines <strong>Flughafen</strong>s<br />

Die jetzt im Zuge der Flugroutendiskussion aufgekommene<br />

Diskussion, über den Umfang der Beteiligung<br />

im Planfeststellungsverfahren, wirft nicht nur die Frage<br />

auf, ob, wie und in welchem Umfang An- und Abflugrouten,<br />

trotz der anders gelagerten Zuständigkeit, in<br />

D:\Daten\BBI\Kommunen\Gutachten\Gesamtgutachten\<strong>Aktiver</strong>-<strong>Lärmschutz</strong>-Endfassung.doc/Zuletzt gedruckt<br />

11.02.2011 17:58<br />

78<br />

29<br />

Das FluglSchG definiert aus der Sicht des Gesetzgebers die Grenze der Zumutbarkeit über<br />

einen Lärmwert. Nicht definiert wird die Anzahl der maximal zulässigen Betroffenen. So kann<br />

theoretisch mit dem FluglSchG im Tierpark von <strong>Berlin</strong> ein neuer <strong>Flughafen</strong> rechtlich zulässig<br />

sein. Anders formuliert: Mit dem neuen FluglSchG hätte es keine Notwendigkeit gegeben, den<br />

<strong>Flughafen</strong> Tegel zu schließen.<br />

30<br />

Erfahrungen am <strong>Flughafen</strong> Frankfurt zeigen, dass selbst die Isofone Leq Tag 55 dB(A) zu<br />

nicht hinnehmbaren Beschränkungen in der kommunalen Selbstverwaltung und kommunalen<br />

Entwicklungsplanung führt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!