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Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

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Implementationsprozeß selbst zum Steuerungsobjekt werden muß (vgl. 1987: 97). Mit der<br />

Vorstellung der Implementationsinstanzen als Steuerungsobjekte bestätigt sich die weiter oben<br />

getätigte Aussage, daß sich die Komplexitäts– und Informationsproblematik verdoppelt und<br />

verschärft.<br />

Das Motivationsproblem besagt, daß es dem Akteursystem Staat nicht gelingt, die Adressaten<br />

zu Verhaltensänderungen gemäß dem Steuerungsziel motivieren zu können. Negativ gewendet<br />

heißt dies, daß der Versuch des Steuerungssubjekts fehlgeschlagen ist, die<br />

Handlungsmöglichkeiten des Steuerungsobjekts (z.B. in Form von Ausweichreaktionen) zu<br />

minimieren bzw. zu eliminieren 12 .<br />

In bezug auf die Umweltpolitik sieht G. Uebersohn in der Macht der Adressaten die zentrale<br />

Ursache für die festgestellten Implementationsdefizite (vgl. 1990: 557; zur „industriellen<br />

Organisationsmacht“ vgl. Jänicke 1986: 34 ff.). Deren destruktives Handlungspotential<br />

gegenüber Versuchen staatlicher Steuerung läßt sich nicht nur theoretisch ableiten, sondern<br />

findet seine Bestätigung in umfangreichen empirischen Untersuchungen 13 .<br />

1.1.2 Kritik und Kommentierung<br />

In ihrem hierarchischen Steuerungsansatz besteht R. Mayntz 14 darauf, daß Steuerung immer<br />

aus der Sicht des Steuerungsakteurs ‘politisches System’ zu formulieren sei. Durch diese<br />

analytische Festlegung wird aber die entscheidende empirische Frage, „ob das politische<br />

System de facto im Sinne des hierarchischen Steuerungsbegriffes steuert, bereits a priori<br />

entschieden“ (Druwe/Görlitz 1992: 151). Der Steuerungsbegriff wird per definitionem auf<br />

hierarchische Steuerungshandlungen beschränkt, „freiwillige Handlungskoordinationen<br />

gleichberechtigter Akteure“ (Mayntz 1987: 95) sind somit keine Formen politischer Steuerung.<br />

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Bedeutung, daß nur die Intention des<br />

Steuerungsakteurs, nicht jedoch das Ergebnis zählt:<br />

„Ausdrücklich nicht zu dem hier vorgeschlagenen Steuerungsbegriff gehört es, daß die Steuerung<br />

erfolgreich sei, d.h. der angestrebte Zielzustand auch tatsächlich erreicht wird. [...] Das heißt, daß<br />

systematisch zwischen Steuerungshandeln und Steuerungswirkung getrennt werden muß“ (Mayntz<br />

1987: 94).<br />

Die Möglichkeit erfolgreicher Steuerung, mithin die Erreichung des Zielzustands, wird jedoch<br />

immer vorausgesetzt und bleibt auch bei einem Fehlschlag des Steuerungsversuchs erhalten. So<br />

kann die Ausweitung des Steuerungsbegriffs auf sämtliche Steuerungsversuche des handelnden<br />

Subjekts als Immunisierungsstrategie gegenüber Kritik aufgefaßt werden, da<br />

Interventionsversuche unabhängig von ihrem Erfolg als ‘Steuerungshandlungen’ identifiziert<br />

werden. Entscheidend ist, daß die oben skizzierte Steuerungstheorie nicht empirisch abgeleitet<br />

wurde, sondern eine Definition darstellt. Steuerbarkeit und Steuerungsfähigkeit werden nicht<br />

12 G. Uebersohn faßt dies wie folgt zusammen: „Regulative Politik gilt aus mehreren Gründen als erfolglos. In dem einen<br />

Fall wird das Programm nicht implementiert, da die Vollzugsinstanzen sich nicht durchsetzen können bzw. die<br />

Adressaten die Befolgung verweigern. In einem anderen Fall löst ein implementiertes Programm nicht das<br />

gesellschaftliche Problem, da der Gesetzgeber die steuerungsrelevanten Wirkungszusammenhänge nicht kennt oder<br />

prinzipiell nicht in der Lage ist, zielsicher steuernd in bestimmte Systemprozesse einzugreifen“ (1990: 543).<br />

13 Vgl. dazu den von R. Mayntz herausgegebenen Sammelband „Implementation politischer Programme. Empirische<br />

Forschungsberichte“ (1980).<br />

14 Der Steuerungsbegriff von R. Mayntz konnte nur ansatzweise rezipiert werden. Aus Gründen der Deutlichkeit wurde<br />

eine pointierte Darstellung des hierarchischen Steuerungsbegriffs versucht.<br />

13

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