Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen
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Implementationsprozeß selbst zum Steuerungsobjekt werden muß (vgl. 1987: 97). Mit der<br />
Vorstellung der Implementationsinstanzen als Steuerungsobjekte bestätigt sich die weiter oben<br />
getätigte Aussage, daß sich die Komplexitäts– und Informationsproblematik verdoppelt und<br />
verschärft.<br />
Das Motivationsproblem besagt, daß es dem Akteursystem Staat nicht gelingt, die Adressaten<br />
zu Verhaltensänderungen gemäß dem Steuerungsziel motivieren zu können. Negativ gewendet<br />
heißt dies, daß der Versuch des Steuerungssubjekts fehlgeschlagen ist, die<br />
Handlungsmöglichkeiten des Steuerungsobjekts (z.B. in Form von Ausweichreaktionen) zu<br />
minimieren bzw. zu eliminieren 12 .<br />
In bezug auf die Umweltpolitik sieht G. Uebersohn in der Macht der Adressaten die zentrale<br />
Ursache für die festgestellten Implementationsdefizite (vgl. 1990: 557; zur „industriellen<br />
Organisationsmacht“ vgl. Jänicke 1986: 34 ff.). Deren destruktives Handlungspotential<br />
gegenüber Versuchen staatlicher Steuerung läßt sich nicht nur theoretisch ableiten, sondern<br />
findet seine Bestätigung in umfangreichen empirischen Untersuchungen 13 .<br />
1.1.2 Kritik und Kommentierung<br />
In ihrem hierarchischen Steuerungsansatz besteht R. Mayntz 14 darauf, daß Steuerung immer<br />
aus der Sicht des Steuerungsakteurs ‘politisches System’ zu formulieren sei. Durch diese<br />
analytische Festlegung wird aber die entscheidende empirische Frage, „ob das politische<br />
System de facto im Sinne des hierarchischen Steuerungsbegriffes steuert, bereits a priori<br />
entschieden“ (Druwe/Görlitz 1992: 151). Der Steuerungsbegriff wird per definitionem auf<br />
hierarchische Steuerungshandlungen beschränkt, „freiwillige Handlungskoordinationen<br />
gleichberechtigter Akteure“ (Mayntz 1987: 95) sind somit keine Formen politischer Steuerung.<br />
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Bedeutung, daß nur die Intention des<br />
Steuerungsakteurs, nicht jedoch das Ergebnis zählt:<br />
„Ausdrücklich nicht zu dem hier vorgeschlagenen Steuerungsbegriff gehört es, daß die Steuerung<br />
erfolgreich sei, d.h. der angestrebte Zielzustand auch tatsächlich erreicht wird. [...] Das heißt, daß<br />
systematisch zwischen Steuerungshandeln und Steuerungswirkung getrennt werden muß“ (Mayntz<br />
1987: 94).<br />
Die Möglichkeit erfolgreicher Steuerung, mithin die Erreichung des Zielzustands, wird jedoch<br />
immer vorausgesetzt und bleibt auch bei einem Fehlschlag des Steuerungsversuchs erhalten. So<br />
kann die Ausweitung des Steuerungsbegriffs auf sämtliche Steuerungsversuche des handelnden<br />
Subjekts als Immunisierungsstrategie gegenüber Kritik aufgefaßt werden, da<br />
Interventionsversuche unabhängig von ihrem Erfolg als ‘Steuerungshandlungen’ identifiziert<br />
werden. Entscheidend ist, daß die oben skizzierte Steuerungstheorie nicht empirisch abgeleitet<br />
wurde, sondern eine Definition darstellt. Steuerbarkeit und Steuerungsfähigkeit werden nicht<br />
12 G. Uebersohn faßt dies wie folgt zusammen: „Regulative Politik gilt aus mehreren Gründen als erfolglos. In dem einen<br />
Fall wird das Programm nicht implementiert, da die Vollzugsinstanzen sich nicht durchsetzen können bzw. die<br />
Adressaten die Befolgung verweigern. In einem anderen Fall löst ein implementiertes Programm nicht das<br />
gesellschaftliche Problem, da der Gesetzgeber die steuerungsrelevanten Wirkungszusammenhänge nicht kennt oder<br />
prinzipiell nicht in der Lage ist, zielsicher steuernd in bestimmte Systemprozesse einzugreifen“ (1990: 543).<br />
13 Vgl. dazu den von R. Mayntz herausgegebenen Sammelband „Implementation politischer Programme. Empirische<br />
Forschungsberichte“ (1980).<br />
14 Der Steuerungsbegriff von R. Mayntz konnte nur ansatzweise rezipiert werden. Aus Gründen der Deutlichkeit wurde<br />
eine pointierte Darstellung des hierarchischen Steuerungsbegriffs versucht.<br />
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