Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen
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Da über den Kommissionsvorschlag vom Juni 1992 im Ministerrat nicht die notwendige<br />
Einstimmigkeit erzielt werden konnte, setzt die Kommission für eine Übergangsphase auf die<br />
freiwillige monetäre Belastung von Energieverbrauch und CO 2 -Emissionen. Bis zum Jahr 2000<br />
gibt es sog. ‘Zielsteuersatzempfehlungen’: "Die Mitgliedsstaaten der EU sollen ihre<br />
Steuersätze bestimmten Zielwerten annähern, damit bei Ablauf der Übergangszeit, also ab dem<br />
1.1.2000, eine harmonisierte Steuer in der Gemeinschaft erreicht werden kann" (Schürmann<br />
1995: 5) 113 . Die Zielwerte bewegen sich dabei mit 10 Dollar je Barrel Erdöläquivalent auf dem<br />
bekanntem Niveau.<br />
5.4.2 Die DIW-Studie im Auftrag von Greenpeace<br />
Die Auswirkungen eines nationalen Alleingangs in der Energiebesteuerung hat das Deutsche<br />
Institut für Wirtschaftsforschung DIW in eine Studie über die Folgen einer ökologischen<br />
Steuerreform im Auftrag von Greenpeace erstellt. Kernpunkt dieser Refom ist die Einführung<br />
einer Energiesteuer (vgl. DIW 1994: 42 ff.).<br />
Ziel der Studie ist es, "ein konkretes Szenario einer stetig steigenden Energiebesteuerung mit<br />
aufkommensneutraler Kompensation zu erarbeiten" (ebd. 3). Die vorgeschlagene Energiesteuer<br />
wird als Mengensteuer konzipiert: Steuerpflichtige Energieträger unterliegen einem<br />
einheitlichen Steuersatz je Einheit Energiegehalt.<br />
"Der Energiesteuer unterliegen Steinkohle, Braunkohle, Torf, Erdgas, Mineralölderivate sowie<br />
Elektrizität (sofern sie nicht auf der Grundlage erneuerbarer Energie hergestellt wurde); die<br />
erneuerbaren Energien sind von der Besteuerung befreit. Im Umwandlungsbereich (bei den<br />
Mineralölderivaten und der Elektrizität) wird die Steuer als Endenergiesteuer erhoben, d.h, die<br />
Brennstoffinputs werden von der Energiesteuer befreit" (ebd. 65).<br />
Bei der Festsetzung des Steuersatzes wird von einem fiktiven Grundpreis je Energieeinheit von<br />
9 DM/GJ (Gigajoule) ausgegangen. Die Energiesteuer soll diesen Preis jährlich um real 7%<br />
erhöhen, so daß sich in Preisen von 1990 folgende Entwicklung des Steuersatzes ergibt (vgl.<br />
ebd. 61):<br />
Steuersatz im DM/GJ<br />
1. Jahr 0.63<br />
5. Jahr 3,62<br />
10. Jahr 8,70<br />
15. Jahr 15,83<br />
Mit Hilfe dieses Steuersatzes wird ein Steuerszenario für die Bundesrepublik Deutschland<br />
entwickelt, dessen Ergebnisse mit einem Referenzszenario (ceteris-paribus-Bedingungen)<br />
verglichen werden. Dabei werden umfangreiche Annahmen gemacht, z.B. zum Trend der<br />
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zu technologischen Faktoren, zur Verfügbarkeit von<br />
Energieträgern sowie zur Höhe der Inflationsraten und Mehrwertsteuersätze u.a.m. (vgl. ebd.<br />
84). Da die energiewirtschaftliche Entwicklung von vielen Faktoren beeinflußt wird, ist es nur<br />
bedingt möglich, "den Einfluß einer Energiesteuer aus der Gesamtmenge der Determinanten<br />
113 Mit den Szenarien einer EU-Steuer befaßt sich auch der Schlußbericht der Enquete-Kommission "Schutz der<br />
Erdatmosphäre": "Dabei wird der Beginn des CO2-/Energie-Steuervorschlags der EU-Kommission um zwei Jahre<br />
verschoben. Ab dem jahr 2003 erfolgt dann eine jährliche nominale Erhöhung der Steuer um 0,5 USD/Barrel<br />
Erdöläquivalent" (1995: 847).<br />
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