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Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

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Darstellung der Umweltpolitik anhand ihrer Geschichte (2.1), handlungsleitenden Prinzipien<br />

(2.2), spezifischen Handlungsfelder (2.3) und möglichen Steuerungsinstrumente (2.4).<br />

2.1 Geschichte der Umweltpolitik<br />

Die Umweltpolitik ist eines der jüngsten Politikfelder der Bundesrepublik Deutschland. So<br />

kann im Jahr 1999 erst auf eine ca. 30-jährige Tradition zurückgeblickt werden. Die offizielle<br />

Umweltpolitik beginnt mit der Verabschiedung des „Umweltprogramms der Bundesregierung“<br />

im Oktober 1971 (Malunat 1994: 5; Bunde 1990: 56) 20 . Als Begründung für diese Initiative,<br />

die ohne besonderen öffentlichen Druck zustande kam, wird die beginnende Reformpolitik der<br />

sozialliberalen Regierung unter W. Brandt angeführt, die die „Umweltqualität als ein Beispiel<br />

für bessere Lebensqualität“ (Wilhelm 1990: 12) ansah. Daß dem Umweltschutz bereits zu<br />

diesem frühen Zeitpunkt eine Bedeutung beigemessen wurde, kann als genuine Eigenleistung<br />

der Politik angesehen werden. Im genannten Umweltprogramm wurden bereits die Richtlinien<br />

vorgegeben, die bis heute noch in Kraft sind: Das Vorsorge-, Verursacher– und<br />

Kooperationsprinzip gelten als instrumentelle Handlungsgrundsätze der Umweltpolitik (vgl.<br />

Malunat 1994: 5). Auch die umweltpolitische Zielsetzung wurde in diesem Programm bereits<br />

formuliert. Dabei soll die Umweltpolitik die Gesamtheit aller Maßnahmen definieren,<br />

„die erforderlich sind,<br />

-um den Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und ein menschenwürdiges<br />

Dasein braucht,<br />

– um Boden, Luft und Wasser, Pflanzen und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher<br />

Eingriffe zu schützen und<br />

– um Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen“ (Deutscher Bundestag, 1991;<br />

zitiert nach Bunde 1990: 58).<br />

Um diesen Zielen administrativ gerecht werden zu können, wurde 1972 der Rat von<br />

Sachverständigen für <strong>Umweltfragen</strong> und 1974 das Umweltbundesamt eingerichtet. In der<br />

Planungs– und Steuerungseuphorie zu Beginn der sozialliberalen Koalition hatte die Idee der<br />

‘wissenschaftlichen Politikberatung’ Hochkonjunktur. Kennzeichnend war ein „fast<br />

grenzenloses Vertrauen in die Zukunft und in die Machbarkeit aller Dinge“ (Wilhelm 1990:<br />

12). Als neugeschaffene Institutionen sind Sachverständigenrat und Umweltbundesamt der<br />

Beleg für die Annahme, daß man auch im neuen Politikfeld Umweltpolitik mittels<br />

wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse in ‘falsch’ laufende Prozesse lenkend eingreifen<br />

wollte. Dieser Steuerungsoptimismus konnte in Anbetracht der tatsächlichen Entwicklung der<br />

Umweltqualität nicht aufrecht erhalten werden. Trotzdem bleiben der Umweltrat als stetiger<br />

Mahner 21 und insbesondere das Umweltbundesamt als große und leistungsfähige<br />

Umweltbehörde wichtige Stützpfeiler bundesdeutscher Umweltpolitik.<br />

20 E. Müller setzt die Entstehung des neuen Politikbereiches noch früher fest. In ihrer Phaseneinteilung der Umweltpolitik<br />

beginnt sie 1969-1974 mit der Phase offensiver „autonomer“ Umweltpolitik, danach folgt von 1974-1978 die Phase<br />

defensiver Umweltpolitik, die durch Konflikte mit der Wirtschaft gekennzeichnet ist. Schließlich von 1978-1982 die<br />

„Erholungsphase“ mit einer Politisierung des Umweltschutzes (vgl. 1986: 51 ff.).<br />

21 Vgl. dazu das aktuelle Gutachten des Umweltrates (BMU 1994c)<br />

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