Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen
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Darstellung der Umweltpolitik anhand ihrer Geschichte (2.1), handlungsleitenden Prinzipien<br />
(2.2), spezifischen Handlungsfelder (2.3) und möglichen Steuerungsinstrumente (2.4).<br />
2.1 Geschichte der Umweltpolitik<br />
Die Umweltpolitik ist eines der jüngsten Politikfelder der Bundesrepublik Deutschland. So<br />
kann im Jahr 1999 erst auf eine ca. 30-jährige Tradition zurückgeblickt werden. Die offizielle<br />
Umweltpolitik beginnt mit der Verabschiedung des „Umweltprogramms der Bundesregierung“<br />
im Oktober 1971 (Malunat 1994: 5; Bunde 1990: 56) 20 . Als Begründung für diese Initiative,<br />
die ohne besonderen öffentlichen Druck zustande kam, wird die beginnende Reformpolitik der<br />
sozialliberalen Regierung unter W. Brandt angeführt, die die „Umweltqualität als ein Beispiel<br />
für bessere Lebensqualität“ (Wilhelm 1990: 12) ansah. Daß dem Umweltschutz bereits zu<br />
diesem frühen Zeitpunkt eine Bedeutung beigemessen wurde, kann als genuine Eigenleistung<br />
der Politik angesehen werden. Im genannten Umweltprogramm wurden bereits die Richtlinien<br />
vorgegeben, die bis heute noch in Kraft sind: Das Vorsorge-, Verursacher– und<br />
Kooperationsprinzip gelten als instrumentelle Handlungsgrundsätze der Umweltpolitik (vgl.<br />
Malunat 1994: 5). Auch die umweltpolitische Zielsetzung wurde in diesem Programm bereits<br />
formuliert. Dabei soll die Umweltpolitik die Gesamtheit aller Maßnahmen definieren,<br />
„die erforderlich sind,<br />
-um den Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und ein menschenwürdiges<br />
Dasein braucht,<br />
– um Boden, Luft und Wasser, Pflanzen und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher<br />
Eingriffe zu schützen und<br />
– um Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen“ (Deutscher Bundestag, 1991;<br />
zitiert nach Bunde 1990: 58).<br />
Um diesen Zielen administrativ gerecht werden zu können, wurde 1972 der Rat von<br />
Sachverständigen für <strong>Umweltfragen</strong> und 1974 das Umweltbundesamt eingerichtet. In der<br />
Planungs– und Steuerungseuphorie zu Beginn der sozialliberalen Koalition hatte die Idee der<br />
‘wissenschaftlichen Politikberatung’ Hochkonjunktur. Kennzeichnend war ein „fast<br />
grenzenloses Vertrauen in die Zukunft und in die Machbarkeit aller Dinge“ (Wilhelm 1990:<br />
12). Als neugeschaffene Institutionen sind Sachverständigenrat und Umweltbundesamt der<br />
Beleg für die Annahme, daß man auch im neuen Politikfeld Umweltpolitik mittels<br />
wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse in ‘falsch’ laufende Prozesse lenkend eingreifen<br />
wollte. Dieser Steuerungsoptimismus konnte in Anbetracht der tatsächlichen Entwicklung der<br />
Umweltqualität nicht aufrecht erhalten werden. Trotzdem bleiben der Umweltrat als stetiger<br />
Mahner 21 und insbesondere das Umweltbundesamt als große und leistungsfähige<br />
Umweltbehörde wichtige Stützpfeiler bundesdeutscher Umweltpolitik.<br />
20 E. Müller setzt die Entstehung des neuen Politikbereiches noch früher fest. In ihrer Phaseneinteilung der Umweltpolitik<br />
beginnt sie 1969-1974 mit der Phase offensiver „autonomer“ Umweltpolitik, danach folgt von 1974-1978 die Phase<br />
defensiver Umweltpolitik, die durch Konflikte mit der Wirtschaft gekennzeichnet ist. Schließlich von 1978-1982 die<br />
„Erholungsphase“ mit einer Politisierung des Umweltschutzes (vgl. 1986: 51 ff.).<br />
21 Vgl. dazu das aktuelle Gutachten des Umweltrates (BMU 1994c)<br />
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