01.03.2013 Aufrufe

Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Professionalisierung der entscheidenden Akteure spricht eher gegen eine Beteiligung großer<br />

Betroffenenkreise an umweltpolitischen Entscheidungsprozessen.<br />

2.2.4 Fazit<br />

In einem abschließenden Fazit der Bedeutung der drei Prinzipien gelangt man zu der<br />

Einschätzung, daß das Vorsorgeprinzip bislang seinen Ausdruck in der institutionalisierten<br />

Bearbeitung unbekannter Gefahren und der Festsetzung von Umweltqualitätstandards<br />

gefunden hat. Präventive Umweltpolitk ist dabei mit normativen Fragen konfrontiert, z.B. wie<br />

das Recht künftiger Generationen auf eine intakte Umwelt zu bewerten ist. Der<br />

Vorsorgeansatz wurde bislang nur unzureichend umgesetzt, in der Umweltpolitik dominieren<br />

nachwievor kurativ-begleitende Maßnahmen. Auch das Verursacherprinzip wurde bislang nicht<br />

konsequent angewandt: Über den sog. Vermeidungskostenansatz wird ein Großteil der Kosten<br />

von Umweltschäden der Allgemeinheit aufgelastet. Einzig das Kooperationsprinzip fand als<br />

Handlungsmaxime weitgehende Anwendung. Insgesamt bleibt rechtliche Ausgestaltung der<br />

Umweltpolitik bis heute hinter ihren programmatischen Vorgaben zurück.<br />

2.3 Handlungsfelder der Umweltpolitik<br />

In der Umweltpolitik lassen sich drei Handlungsfelder benennen, die sich zwar wechselseitig<br />

überschneiden, aber dennoch eine isolierte Betrachtung erlauben: Gefahrenabwehr,<br />

Risikomanagement und strukturelle Ökologisierung lauten die Analyseeinheiten des Politikfelds<br />

Umweltpolitik (vgl. zum folgenden von Prittwitz 1990: 71 ff.).<br />

2.3.1 Gefahrenabwehr<br />

Gefahrenabwehr kann zusammenfassend,<br />

als selektives, hochgradig legitimiertes Handeln repräsentativer Organe, insbesondere des Staates, in<br />

einer akuten Gefahrensituation für Mensch und Umwelt verstanden werden. Typisch ist dabei<br />

vergleichsweise geringe Wirkungstiefe und große Eingriffsschärfe“ (von Prittwitz 1990: 76).<br />

Gefahrenabwehr gewinnt ihre Legitimationsgrundlage aus der Abwendung oder Verringerung<br />

akuter Schäden und Gefahren für Leib und Leben der Bürger. Dabei können – insbesondere<br />

beim Katastrophenschutz – kurzzeitig Verfassungsrechte außer Kraft gesetzt werden. Die dann<br />

eingeleiteten Maßnahmen besitzen Zwangscharakter. In der Regel beschränken sich die<br />

Aktivitäten im Handlungsfeld Gefahrenabwehr aber auf Information (d.h. vor allem Warnung<br />

vor Gefahr und Verhaltensmaßregeln 44 ) und Gegensteuerung. So werden – aufgrund von<br />

Verordnungen – beim Überschreiten von bestimmten Grenzwerten schadstoffemitierende<br />

Anlagen zwangsweise außer Betrieb genommen, z.B. Verkehrssperrungen bei Smog. Träger<br />

dieser kurzfristig und selektiv wirkenden Maßnahmen sind staatliche Behörden.<br />

Gefahrenabwehr setzt erst dann ein, wenn präventive Maßnahmen entweder nicht getroffen<br />

wurden oder versagt haben, also ‘das Kind schon in den Brunnen gefallen ist’.<br />

44 Z.B. über das Verhalten bei einem Chemieunfall oder einer Trinkwasserverseuchung<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!