Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen
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wirtschaftlicher Aktivitäten im Mittelpunkt der Umweltpolitik. Energieeinsparungen lassen sich<br />
nur eingebettet in den Rahmen einer strukturellen Ökologisierung verwirklichen.<br />
Im Rahmen dieses Kapitels konnte widerspruchsfrei abgeleitet werden, daß die Aktivierung<br />
von Energiesparpotentialen aus umweltpolitischer Sicht einen wichtigen Beitrag bei der<br />
Bearbeitung der Energieproblematik leisten kann. Die steuerungstheoretische Frage lautet nun,<br />
welche umweltpolitischen Steuerungsinstrumente zum Einsatz gelangen müssen, damit die<br />
entwickelte Lösungsstrategie erfolgreich umgesetzt wird.<br />
4. Energiesparen und hierarchische Steuerung:<br />
Das Ordnungsrecht<br />
Wie im letzten Kapitel gezeigt werden konnte, sind Energieeinsparungen vorrangiges Ziel<br />
umweltpolitischer Steuerungsbemühungen im Energiebereich. Im Überblick über Geschichte,<br />
Prinzipien, Handlungsfelder und Instrumente der Umweltpolitik in der Bundesrepublik<br />
Deutschland wurde bereits angedeutet, daß das Ordnungsrecht in diesem Politikfeld eine<br />
tragende Rolle spielt und nach Hansmeyer/Schneider auch weiter spielen wird: „Das<br />
ordnungsrechtliche Fundament der Umweltpolitik wird auch mittelfristig die instrumentelle<br />
Entwicklung mitprägen“ (1992: 12). Grund genug zu untersuchen, welche Rolle das<br />
Ordnungsrecht bei der Implementation der Energiesparpolitik spielen kann, bevor der Blick im<br />
nächsten Kapitel auf das Steuerungsinstrument ‘Energiesteuern’ gelenkt wird. Im folgenden<br />
wird zunächst gezeigt, daß man ordnungsrechtliche Maßnahmen steuerungstheoretisch als<br />
Beispiel hierarchischer Steuerung interpretieren kann (4.1). Weiterhin werden praktische<br />
Beispiele regulativer Energiesparpolitik diskutiert (4.2). Schließlich folgt aus theoretischer<br />
Sicht eine kritische Analyse der Erfolgsaussichten ordnungsrechtlicher Maßnahmen (4.3).<br />
4.1 Ordnungsrecht als Instrument hierarchischer Steuerung<br />
Umweltpolitische Steuerung unter Einsatz des ordnungsrechtlichen Instrumentariums ist dem<br />
Modus ‘hierarchische Steuerung’ zuzuordnen. Kausal-deterministische Steuerung setzt auf die<br />
„bewußte und zielgerichtete Veränderung gesellschaftlicher Zustände durch staatliche<br />
Steuerungsinstanzen (Ministerialbürokratie und Regierung, Parlament, Verwaltung, zum Teil<br />
auch oberste Gerichte)“ (Nahamowitz 1990: 10, zit. nach Druwe 1991: 221). Sie ist die<br />
Grundbedingung regulativer Politik. Das Ordnungsrecht konkretisiert sich in der<br />
Umweltpolitik in Form von detaillierten Vorgaben:<br />
„Umweltauflagen in Form von Ge– und Verboten sind direkte umweltbezogene Verhaltensvorschriften<br />
für Produzenten und sonstige die Umwelt beeinträchtigende Wirtschaftssubjekte, mit denen die<br />
umweltpolitischen Instanzen ihre Zielvorstellungen durchsetzen wollen. Sie können als das ‘klassische’<br />
umweltpolitische Instrument bezeichnet werden“ (Wicke 1991: 169, Hervorhebungen im Original; vgl.<br />
auch Wilhelm 1994: 46; Endres 1994: 102 f.; Franke 1990: 219 f.).<br />
Produkt-, Emissions– und Immissionsstandards, Prozeßnormen, Reduzierungsverpflichtungen,<br />
Genehmigungsvorbehalte u.a.m. sind Beispiele aus dem Gebote– und Vorschriftenkanon<br />
angewandter Umweltpolitik. Alle umweltpolitischen Regelungsbereiche sind von diesem<br />
ordnungsrechtlichen Eingriffsmuster geprägt. Die Auflagenpraxis in der Bundesrepublik<br />
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