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Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

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wirtschaftlicher Aktivitäten im Mittelpunkt der Umweltpolitik. Energieeinsparungen lassen sich<br />

nur eingebettet in den Rahmen einer strukturellen Ökologisierung verwirklichen.<br />

Im Rahmen dieses Kapitels konnte widerspruchsfrei abgeleitet werden, daß die Aktivierung<br />

von Energiesparpotentialen aus umweltpolitischer Sicht einen wichtigen Beitrag bei der<br />

Bearbeitung der Energieproblematik leisten kann. Die steuerungstheoretische Frage lautet nun,<br />

welche umweltpolitischen Steuerungsinstrumente zum Einsatz gelangen müssen, damit die<br />

entwickelte Lösungsstrategie erfolgreich umgesetzt wird.<br />

4. Energiesparen und hierarchische Steuerung:<br />

Das Ordnungsrecht<br />

Wie im letzten Kapitel gezeigt werden konnte, sind Energieeinsparungen vorrangiges Ziel<br />

umweltpolitischer Steuerungsbemühungen im Energiebereich. Im Überblick über Geschichte,<br />

Prinzipien, Handlungsfelder und Instrumente der Umweltpolitik in der Bundesrepublik<br />

Deutschland wurde bereits angedeutet, daß das Ordnungsrecht in diesem Politikfeld eine<br />

tragende Rolle spielt und nach Hansmeyer/Schneider auch weiter spielen wird: „Das<br />

ordnungsrechtliche Fundament der Umweltpolitik wird auch mittelfristig die instrumentelle<br />

Entwicklung mitprägen“ (1992: 12). Grund genug zu untersuchen, welche Rolle das<br />

Ordnungsrecht bei der Implementation der Energiesparpolitik spielen kann, bevor der Blick im<br />

nächsten Kapitel auf das Steuerungsinstrument ‘Energiesteuern’ gelenkt wird. Im folgenden<br />

wird zunächst gezeigt, daß man ordnungsrechtliche Maßnahmen steuerungstheoretisch als<br />

Beispiel hierarchischer Steuerung interpretieren kann (4.1). Weiterhin werden praktische<br />

Beispiele regulativer Energiesparpolitik diskutiert (4.2). Schließlich folgt aus theoretischer<br />

Sicht eine kritische Analyse der Erfolgsaussichten ordnungsrechtlicher Maßnahmen (4.3).<br />

4.1 Ordnungsrecht als Instrument hierarchischer Steuerung<br />

Umweltpolitische Steuerung unter Einsatz des ordnungsrechtlichen Instrumentariums ist dem<br />

Modus ‘hierarchische Steuerung’ zuzuordnen. Kausal-deterministische Steuerung setzt auf die<br />

„bewußte und zielgerichtete Veränderung gesellschaftlicher Zustände durch staatliche<br />

Steuerungsinstanzen (Ministerialbürokratie und Regierung, Parlament, Verwaltung, zum Teil<br />

auch oberste Gerichte)“ (Nahamowitz 1990: 10, zit. nach Druwe 1991: 221). Sie ist die<br />

Grundbedingung regulativer Politik. Das Ordnungsrecht konkretisiert sich in der<br />

Umweltpolitik in Form von detaillierten Vorgaben:<br />

„Umweltauflagen in Form von Ge– und Verboten sind direkte umweltbezogene Verhaltensvorschriften<br />

für Produzenten und sonstige die Umwelt beeinträchtigende Wirtschaftssubjekte, mit denen die<br />

umweltpolitischen Instanzen ihre Zielvorstellungen durchsetzen wollen. Sie können als das ‘klassische’<br />

umweltpolitische Instrument bezeichnet werden“ (Wicke 1991: 169, Hervorhebungen im Original; vgl.<br />

auch Wilhelm 1994: 46; Endres 1994: 102 f.; Franke 1990: 219 f.).<br />

Produkt-, Emissions– und Immissionsstandards, Prozeßnormen, Reduzierungsverpflichtungen,<br />

Genehmigungsvorbehalte u.a.m. sind Beispiele aus dem Gebote– und Vorschriftenkanon<br />

angewandter Umweltpolitik. Alle umweltpolitischen Regelungsbereiche sind von diesem<br />

ordnungsrechtlichen Eingriffsmuster geprägt. Die Auflagenpraxis in der Bundesrepublik<br />

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