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Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

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ezweifelt, ob dies in absehbarer Zeit überhaupt möglich ist, "zumindest wenn man die<br />

gegenwärtigen Standards der empirischen Sozialforschung zugrundelegt" (1994: 70).<br />

5.3 Mediale Steuerung und Energiesteuern<br />

Nach der Darstellung des Baden-Württembergischen Staatsdomänenkonzepts stellt sich die<br />

Frage, ob Energiesteuern als Perturbationen im Sinne medialer Steuerung aufgefaßt werden<br />

können. Zur Beantwortung ist es notwendig, nochmals einige Ausführungen heranzuziehen, die<br />

in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind. Wie in Kap. 4 dargelegt wurde, ist die<br />

staatliche Festsetzung der absoluten Energieverbrauchsmenge bzw. des Ressourcen-Inputs<br />

politisch nicht durchsetzbar, da dies u.a. gegen geltende Verfassungsgrundsätze verstoßen<br />

würde. Marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung und garantierte materielle Freiheitsrechte<br />

gestatten kein solches Vorgehen. Damit besteht eine erste Parallele zum<br />

‘Staatsdomänenkonzept’, in dem ebenfalls davon ausgegangen wurde, daß eine Erzwingung<br />

extensiv-ökologischer Landbewirtschaftung durch ein Verbot weder politisch noch rechtlich<br />

möglich ist (vgl. Görlitz 1991: 235). Ordnungsrechtlich geprägte Energiesparpolitik<br />

konzentriert sich infolgedessen auf die Definition und Durchsetzung anlagebezogener<br />

Verbrauchsobergrenzen, deren Mißachtung durch administrative Kontrollen verhindert und<br />

durch Sanktionen geahndet werden sollen.<br />

Ein entsprechender Ansatz ist die Grenzwertepolitik in der Landwirtschaft, um so z.B. die<br />

Probleme der Nitratbelastung des Trinkwassers in den Griff zu bekommen. Doch blieb der<br />

Erfolg restriktiver Umweltschutzprogramme weitgehend aus, weil kurzfristige Auflagenpolitik<br />

das Umweltverhalten der Landwirte nicht nachhaltig beeinflußte: So zeigt zum Beispiel G.<br />

Schur in einer Studie zum Umweltverhalten von Landwirten in der Region Oberschwaben die<br />

Wirkungslosigkeit von Schadstoff-Grenzwerten in der Landwirtschaft auf:<br />

"Am Beispiel des Nitratwertes für Trinkwasser weist Schur nach, daß trotz europaweiter Diskussionen<br />

und einer Verschärfung des Wertes auf 50 mg NO3/l Wasser im Jahr 1988 keine Verbesserung der<br />

Situation eintrat. Im Gegenteil, die Werte verschlechterten sich dramatisch" (Kaier 1994: 160).<br />

Sind die Behörden schon bei der Kontrolle der Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte in der<br />

Landwirtschaft überfordert, potenziert sich die Problematik in der Energiesparpolitik. Denn je<br />

größer die Zahl der von ordnungsrechtlichen Umweltschutzvorschriften Betroffenen ist, desto<br />

größer werden die Kontrollaufgaben der Umweltbehörden. Doch deren Kontrollkapazitäten<br />

sind begrenzt. Zwar beeinflußt die Höhe der Sanktion die Wahrscheinlichkeit von<br />

Normverletzungen, diese ‘Regel’ kann aber nur mit Einschränkungen auf den sensiblen<br />

Energiebereich angewandt werden, da strafrechtliche Konsequenzen derzeit nur in<br />

Ausnahmesituationen, d.h. bei besonders schweren Normverstößen, denkbar sind 107 .<br />

Schwerer wiegt das Problem, daß das ökologische Handlungspotential durch Vorgaben bei<br />

weitem nicht ausgeschöpft wird. Vorschriften sind denkbar ungeeignet, Aktivitäten<br />

anzustoßen, die auf Eigeninitiative und Selbstengagement beruhen. Denn selbst wenn sie im<br />

Idealfall wortgetreu erfüllt werden, belasten sich die Normadressaten nicht mit weitergehenden<br />

Anstrengungen. Doch eben dieser selbstgetragene zusätzliche Aufwand, der über die<br />

Normerfüllung hinausgeht, steht im Mittelpunkt erfolgreicher Energiespar– und ökologischer<br />

107 Es besteht allerdings die Möglichkeit, daß es bei der Zunahme energiebedingter Umweltprobleme (z.B. eines<br />

Temperaturanstiegs infolge des Treibhauseffekts) zu einer deutlichen Verschärfung der Sanktionen kommt.<br />

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