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Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

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Vorgehen als eine Strategie zu kennzeichnen, mit deren Hilfe künftige negative externe Effekte<br />

schon heute in Entscheidungen Berüchsichtigung finden sollen.<br />

In dieser Betrachtung blieb bisher die normative Komponente vorsorgender Umweltpolitik<br />

unberücksichtigt: Denn trotz aller beschriebenen Rationalisierungsbemühungen bleiben<br />

umweltrelevante Entscheidungen genuin normative Entscheidungen (vgl. Decker 1994b: 118).<br />

Die Ergebnisse der Untersuchungen von Gefahrenpotentialen tragen zwar zur Versachlichung<br />

der Debatte bei, die Bewertung der Akzeptanz von Risiken erfolgt aber unter bezug auf<br />

normative Kriterien. Ein handlungsleitendes Prinzip, das dem Vorsorgegedanken entspricht,<br />

wäre das Ziel der Risikominimierung.<br />

Vorsorgepolitik im Umweltbereich hat auch eine qualitative Dimension. Im Gegensatz zu den<br />

noch unbekannten Gefahren geht es hier um die Verhinderung und Minimierung bereits<br />

erkannter Probleme, die durch gegenwärtiges Handeln verursacht werden. Die Annahme<br />

langfristig negativer Auswirkungen basiert in der Regel auf Grundlage der Extrapolation<br />

aktueller Entwicklungen. Das Informationsproblem bleibt in der Frage nach Zuverlässigkeit<br />

und Gültigkeit von Prognosen bestehen, steht aber nicht mehr im Mittelpunkt, da über die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Die Endlichkeit<br />

wichtiger Ressourcen, die Klimakatastrophe und das Ozonloch sind Beispiele dafür. Eine dem<br />

Vorsorgeprinzip verpflichtete Umweltpolitik kann durch die Setzung materieller<br />

Qualitätsstandards und Minimierungsziele eine wichtige Konkretisierung erfahren, die der oft<br />

beklagten „inhaltlichen und instrumentellen Konturenlosigkeit“ im Umweltschutz (Schmidt<br />

1989: 7) entgegenwirkt 33 . Eine besondere Variante stellt das ‘Bestandsschutzprinzip’ (auch<br />

‘Prinzip der status-quo-Erhaltung’) dar mit dem Verbot, die Qualität der vorhandenen Umwelt<br />

zu verschlechtern. Die sich an dieser Stelle aufdrängende Frage, welche Instrumente eingesetzt<br />

werden (sollen), um diese Ziele zu erreichen, wird weiter unten behandelt (vgl. Kap. 4 und 5).<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden,<br />

„daß nach dem Vorsorgeprinzip der Umweltpolitik stets dann der Vorrang vor anderen<br />

(wirtschafts)politischen Erwägungen eingeräumt werden sollte, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung<br />

der Lebensverhältnisse droht oder die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen der gegenwärtigen<br />

und zukünftigen Generationen gefährdet sind“ (Wicke 1982: 84 f.; Hervorhebungen im Original).<br />

In diesem Zitat kommt nochmals der normative Charakter des Präventionsgedankens zum<br />

Ausdruck. Es wird nämlich die Frage aufgeworfen, welches Maß an Umweltqualität im<br />

Interesse der Zukunft angestrebt werden soll. Und wie das „Problem der intergenerationellen<br />

Lasten– und Chancenverteilung“ (Decker 1994b: 123) einer gerechten Lösung zugeführt<br />

werden kann. Diese Schwierigkeiten können ohne einen Rückgriff auf ethisch fundierte<br />

Grundsätze nicht gemeistert werden. Festzuhalten bleibt, daß für die vor allem die qualitative<br />

Dimension des Vorsorgeprinzips Relevanz beanspruchen kann. Bei bekannten Gefahren und<br />

Risiken müssen die umweltpolitischen Akteure zu einer Bewertung gegenwärtiger Handlungen<br />

gelangen und durch die Festsetzung von Qualitätsstandandards Position beziehen.<br />

2.2.2 Das Verursacherprinzip<br />

Das Verursacherprinzip ist der zweite Grundpfeiler der Umweltpolitik. Inhaltlich wird dieses<br />

Prinzip durch eine Festlegung bestimmt: Umweltbelastungen werden als Kosten aufgefaßt, das<br />

33 Als Beispiel für die Konkretisierung des Vorsorgeprinzips kann das „Gebot zum Einsatz optimaler Technologien“<br />

(Schmidt 1989: 8) zur Emissionsreduktion in der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) gelten.<br />

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