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Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

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edeutet dies für das Gut ‘Klimastabilität’? Zunächst ist festzuhalten, daß es nur indirekt, d.h.<br />

über eine Verminderung von CO 2 -Emissionen erreicht bzw. zur Verfügung gestellt werden<br />

kann. Dies wiederum bedeutet, die Verbrennungsmenge kohlenstoffhaltiger Ressourcen zu<br />

senken. Bisher konnte in der Umweltpolitik, um z.B. das öffentliche Gut ‘saubere Luft’<br />

bereitzustellen, auf eine Politik der Ge– und Verbote zurückgegriffen werden. Schädigern<br />

wurden so –zumindest teilweise– die Kosten für ihr qualitätsminimierendes Verhalten<br />

zugerechnet und auferlegt. Die evolutionäre Entwicklungsdynamik wirtschaftlicher Prozesse<br />

wurde von diesen Maßnahmen nicht nachhaltig beeinflußt. Diese nachsorgend-kurative<br />

Umweltpolitik stößt im Falle der Senkung von CO 2 -Emissionen an ihre Grenzen.<br />

Ein Ansatz zur Internalisierung externer Effekte steht in der Tradition des Ökonomen C. A.<br />

Pigou. Durch die nach ihm benannte ‘Pigou-Steuer’ sollen Allokationsverzerrungen beseitigt<br />

werden. Über die Steuer (z.B. eine Energiesteuer) bekommen die Schädiger des öffentlichen<br />

Gutes ‘Klimastabilität’ die Kosten für ihr Tun angelastet. Die staatliche Festsetzung von<br />

Preisen für Umweltgüter in Form von Steuern dient der Internalisierung externer Effekte.<br />

Idealiter legt der Staat die Steuerhöhe so fest, daß die Verursacher von Umweltschäden die<br />

entstehenden Kosten voll in ihre Konsumentscheidungen miteinkalkulieren oder anders<br />

ausgedrückt, daß die Steuern gerade so bemessen werden, "daß der Verursacher im eigenen<br />

Interesse seine Aktivität auf pareto-optimalem Niveau ausübt" (Endres 1994: 90). Für die<br />

Festsetzung der optimalen Steuerhöhe müßte die Steuerungsinstanz ‘Staat’ über Informationen<br />

verfügen, die de facto nicht zur Verfügung stehen können: Eine monetäre Schadensbewertung<br />

ist aufgrund vielfältiger Schwierigkeiten vor allem bei öffentlichen Güternn nur eingeschränkt<br />

möglich: Die "hohen Anforderungen an den Informationsgrad der steuersetzenden Stelle sind<br />

ein wesentliches Hindernis für die praktische Verwirklichung des Konzepts der Pigou-Steuer"<br />

(ebd. 95).<br />

Eine praktikable Variante, die aus der Pigou-Steuer hervorgegangen ist, stellt der Standard-<br />

Preis-Ansatz nach Baumol/Oates dar (vgl. 1979). Nach diesem Konzept wird von vornherein<br />

auf das hohe Ziel einer Internalisieung externer Effekte verzichtet:<br />

"Das aus wirtschaftstheoretischer Sicht bescheidenere Vorhaben dieser Steuervariante besteht darin, die<br />

externen Effekte (konkret: die Emissionen) auf ein politisch vorgegebenes Ziel zu senken" (ebd. 96).<br />

Am Beispiel von Schwefeldioxidemissionen läßt sich der Vorgang verdeutlichen: Die<br />

Umweltpolitik legt Emissionsstandards fest und ermittelt die Kosten des dafür notwendigen<br />

Einsatzes von Filtertechnologie. Die Höhe der Emissionssteuer auf SO 2 wird daraufhin so<br />

festgelegt, daß sie die Verursacher zu einer Reduktion der Emissionen bis auf den<br />

vorgegebenen Zielwert veranlaßt. Dabei wird jeder Verursacher die Steuer, die er "pro<br />

emittierte Schadstoffeinheit zu zahlen hat, mit den Kosten der Vermeidung einer<br />

Schadstoffeinheit vergleichen" (ebd. 104). Entscheidend für die Festlegung des richtigen<br />

Steuersatzes ist das Wissen der politischen Steuerungsakteure um die Höhe der<br />

Vermeidungskosten einer Schadenseinheit.<br />

Im Fall der Klimastabilität bedeutet die politische Festlegung von Qualitätsstandards, daß<br />

konkrete Vorgaben über die jährliche Gesamtemissionsmenge an Kohlendioxid gemacht<br />

werden. Nun stellt sich die Frage nach der Höhe der Kosten zur Umsetzung dieser Vorgaben.<br />

Während die Kosten der Umrüstung auf energieeffiziente Technologien annähernd bestimmbar<br />

sind, bleiben die sozialen Kosten (z.B. die Umstellung auf energieextensives Verhalten im<br />

Friezeitbereich) weitgehend unbekannt. Der Standard-Preis-Ansatz kann somit eine<br />

Entscheidungshilfe bei der Festsetzung des Steuersatzes darstellen, doch letztlich beruht die<br />

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