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Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen

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2.4 Instrumente der Umweltpolitik<br />

Eine Präzisierung des Instrumentenbegriffs liefert die Definition von H. Knüppel:<br />

„Ein umweltpolitisches Instrument ist ein Mittel, das der Staat einsetzt, um die Produzenten und die<br />

Konsumenten zu veranlassen, entsprechend den politisch fixierten umweltpolitischen Zielen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung oder Beseitigung von Umweltbelastungen zu ergreifen“<br />

(1989: 32 f.).<br />

Im folgenden werden ausschließlich solche Instrumente dargestellt, die gemäß der geltenden<br />

Rechtsordnung von Seiten des Staates eingesetzt werden können. Nicht-verfassungsgemäße<br />

Vorschläge, wie sie sich z.B. im Umfeld von ‘Öko-Diktatur-Modellen’ finden, erfahren keine<br />

Berücksichtigung. Die Darstellung bleibt auf einige grundlegende Anmerkungen beschränkt, da<br />

an anderer Stelle noch ausführlich auf die Instrumentenfrage eingegangen wird (vgl. Kap. 4<br />

und 5). Bei der Typisierung umweltpolitischer Instrumente wählen die Autoren<br />

unterschiedliche Bezugspunkte. L. Wicke wählt als Gliederungskriterium seiner Darstellung<br />

(1991: 165 ff.), inwieweit die Instrumente mit öffentlichen Ausgaben bzw. Einnahmen<br />

verbunden sind. Er entwickelt drei Kategorien: 1) Nicht-fiskalische Instrumente (z.B.<br />

Auflagen) 2) Umweltpolitik mit öffentlichen Ausgaben (z.B. Umweltschutz mit<br />

Steuerfinanzierung) 3) Umweltpolitik mit öffentlichen Einnahmen (z.B. Umweltabgaben).<br />

Einen anderen Zugang wählt V. von Prittwitz, der „Instrumente systematischen<br />

Risikomanagements“ zwischen den Polen Handlungszwang und Handlungsanreiz angesiedelt<br />

sieht. Dies sind mit abnehmender Eingriffsintensität: Gebote und Verbote, Standards, Abgaben<br />

und Steuern, Informationen und Empfehlungen, Tauschangebote sowie Anreize wie<br />

Subventionen und Finanzierungshilfen (vgl. 1990: 78).<br />

Ge– und Verbote, sowie Genehmigungsvorbehalte kennzeichnen als abstrakte und generelle<br />

Verhaltensvorschriften die Kategorie ‘Regulierung’. Sie lassen den Adressaten keinen<br />

Handlungsspielraum. Emissions-, Umweltqualitäts– und Produktstandards hingegen lassen<br />

alternative Lösungen zu, da lediglich „verbindliche Grenz– oder Zielmarken in bezug auf<br />

Umweltbelastung oder Ressourcenverbrauch“ (ebd. 79) formuliert werden. Wie diese Marken<br />

erreicht werden, obliegt der Entscheidungsfreiheit der Adressaten. Im Übergangsbereich<br />

zwischen ‘Zwang’ und ‘Anreiz’ stehen Abgaben und Steuern. Sie sind ebenso wie<br />

Subventionen der Kategorie ‘Finanzierung’ zuzurechnen, weil sie mit monetären Anreizen<br />

operieren. Allerdings üben Steuern im Gegensatz zu Finanzierungshilfen einen starken<br />

Handlungsdruck aus, da sie umfassend wirken und nicht ignoriert werden können (vgl. Kap.<br />

5.3). Zur Kategorie ‘Strukturierung’ zählen diejenigen Maßnahmen, „die allgemeine<br />

Rahmenbedingungen für das Verhalten der Akteure neu ordnen“ (Görlitz/Bergmann/von<br />

Sanden 1994: 48). Neben Information und Beratung gehören dazu Veränderungen<br />

gesellschaftlicher Ordnungen, z.B. durch regionale Strukturpolitik, und die Einführung neuer<br />

Verfahren wie der (von Umweltverbänden geforderten) Verbandsklage.<br />

Aus dem umfangreichen Maßnahmenbündel haben die umweltpolitisch handelnden Instanzen<br />

vor allem Instrumente der Kategorie ‘Regulierung’ zur Anwendung gebracht. Im Mittelpunkt<br />

bundesdeutscher Umweltpolitik steht das Ordnungsrecht: „Auflagen dominieren die praktische<br />

Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland“ (Endres 1994: 102; vgl. auch Wicke 1991:<br />

169). Ziel der administrativen Kontrollinstrumente des Ordnungsrechts ist es, durch<br />

begleitende Maßnahmen die Gefahren und Risiken, die in modernen Industriegesellschaften –<br />

strukturell bedingt – in steter Folge produziert werden, aufzufangen. So läßt sich das<br />

Akzeptanzniveau für einen auf Wachstum ausgerichteten Wirtschaftsprozeß stabilisieren und<br />

mit der Prognose weiterer Wohlstandszuwächse rechtfertigen. Diese Entwicklungsrichtung<br />

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