Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen
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folgenden liegt der Schwerpunkt auf der Erläuterung der Wirkungsmechanismen von<br />
Energiesteuern im Kontext medialer Steuerung, sowie eine Bewertung ihrer umweltpolitischen<br />
Erfolgsaussichten (5.3). Daran schließt sich die Darstellung der Energiesteuervorschläge der<br />
EU-Kommission sowie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW an, die mit Hilfe<br />
von Modellrechnungen zu quantitativen Aussagen über die Höhe des Einsparpotentials<br />
gelangen (5.4). Schließlich erfolgt eine Einordnung von Energiesteuern aus Sicht der<br />
ökonomischen Theorie (5.5).<br />
5.1 Energiesteuern – eine Definition<br />
Vorab muß geklärt werden, wie der Begriff ‘Energiesteuern’ definiert wird. Grundsätzlich sind<br />
Energiesteuern der Gruppe der umweltökonomischen Steuerungsinstrumente zuzurechnen,<br />
durch deren Einsatz "Umweltpolitik mit öffentlichen Einnahmen" betrieben wird (vgl. Wicke<br />
1991: 344 ff.). Zu diesen zählen vor allem Umweltlizenzen und Umweltabgaben. Unter<br />
steuerrechtlichen Gesichtspunkten stellen Energiesteuern eine besondere Form von<br />
Umweltabgaben dar, deren Hauptzweck in der Verwirklichung umweltpolitischer Ziele liegt.<br />
Die eigentliche Aufgabe von Steuern, nämlich die Erzielung von Einnahmen, tritt in den<br />
Hintergrund und ist als Nebenzweck höchstens von sekundärer Bedeutung (vgl. Rodi 1993:<br />
35). Unter Energiesteuern soll deshalb folgendes verstanden werden:<br />
Energiesteuern heißen diejenigen ökonomischen umweltpolitischen Steuerungsinstrumente,<br />
die Konsumption und/oder Produktion von Energie durch staatliche Auferlegung von Steuern<br />
mit höheren Kosten belegen. Im Vordergrund steht dabei die ökologische Wirksamkeit, nicht<br />
die Erzielung von Einnahmen.<br />
Mit dieser Definition wird deutlich, daß ‘Energiesteuern’ als Sammelbegriff ein<br />
Maßnahmenbündel bezeichnen, das sich aus verschiedenen Einzelvorschlägen zusammensetzt.<br />
Die Vorschläge unterscheiden sich in bestimmten, unter Umständen aber wichtigen Details. Die<br />
Besteuerung von Kohlendioxidemissionen stellt eine besondere Form von Energiesteuer dar,<br />
die in der Linearität von Brennstoffeinsatz und CO 2 -Emissionen begründet liegt. Gemeinsam<br />
ist allen Vorschläge, daß Herstellung und Verbrauch von Energie verteuert werden, wobei<br />
erneuerbare Energien in der Regel von der Besteuerung ausgenommen sind. Ob diese<br />
Verteuerung durch Input– oder Outputbesteuerung 100 , eine kombinierte CO 2 /Energiesteuer,<br />
wie sie von der EU vorgeschlagen wurde 101 , oder eine CO 2 -Abgabe 102 zustande kommt, ist<br />
einstweilen nebensächlich 103 .<br />
100 Vgl. zu diesem Problem Enquete-Kommission 1995: 587; DIW (Hrsg.) 1994: 57 ff.<br />
101 Vgl. als Auswahl aus der umfangreichen Literatur z.B. Kommission der Europäischen Gemeinschaften 1991 und 1992;<br />
Europäische Gemeinschaften/Europäisches Parlament 1991: 301; Schiffer 1992: 362 ff.; Faross 1993: 296 ff.; Wacker-<br />
Theodorakopoulos 1993; Ifo (Hrsg.) 1994b<br />
102 Vgl. Tewinkel/Hansjürgens 1991; Sprenger u.a. 1994: 208 ff.<br />
103 Zu konkreten Vorschlägen von Energiesteuern vgl. Kap. 5.4<br />
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