Projekt Ökosteuer - Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen
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Energiesteuern als spezielle Form von <strong>Ökosteuer</strong>n sollen durch die konsequente Anwendung<br />
des Verursacherprinzips einen Beitrag zur Lösung der Energieproblematik leisten (vgl. Kap.<br />
5).<br />
2.2.3 Das Kooperationsprinzip<br />
Unter dem Kooperationsprinzip versteht man die Mitwirkung und Einbindung von denjenigen<br />
Akteuren in den Prozeß der Entscheidungsfindung, die von den jeweiligen umweltpolitischen<br />
Aktivitäten betroffen sind. Die politische und rechtliche Verantwortlichkeit verbleibt aber bei<br />
den durch Wahlen legimierten Gremien. Ziel ist es, einvernehmliche Entscheidungen zu treffen<br />
und so eine höhere Akzeptanz und effiziente Implementation der beschlossenen Maßnahmen zu<br />
erreichen. Durch die Gewährung von Anhörungsrechten können die Betroffenen, die in der<br />
Regel eine eigene Organisationsstruktur besitzen, ihre Ansichten und Vorschläge zu einem<br />
Problem oder Gesetzesvorhaben darlegen. Diese Gewährung von Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
hat konkrete inhaltliche Gründe: In vielen Bereichen sind die politischen Akteure auf den<br />
‘privaten’ Sachverstand von Experten angewiesen (vgl. Schmidt 1989: 10). Das eingebrachte<br />
Wissen soll für die Mitglieder der jeweiligen Entscheidungsinstanz eine „Hilfestellung“ (Wicke<br />
1982: 85) sein bzw. als Informationshintergrund der Meinungsbildung dienen. Im Rahmen der<br />
Kooperation können vor allem potente Interessenverbände Einfluß auf den<br />
Willensbildungsprozeß nehmen (vgl. ebd.: 86). Ein Spezialproblem entsteht durch die<br />
Möglichkeit der Akteure, bestimmte Informationen bewußt nicht zur Verfügung zu stellen,<br />
z.B. Berichte über neue Innovationen in der Abgasvermeidungstechnologie zurückzuhalten. Da<br />
in diesem Fall nach den Vorschriften der TA Luft die neue Technik auch angewendet werden<br />
müßte (‘Stand der Technik’-Gebot), entstehen neue Kosten für die Betreiber emitierender<br />
Anlagen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Mercedes-Benz AG, Edzard Reuter, sprach<br />
in diesem Zusammenhang vom „Schweigekartell der Oberingenieure“ (1995: 19).<br />
Ein anderes Problem ist die Gefahr, daß zwischen Betroffenen und politischen Akteuren<br />
„Kompromisse auf Kosten der Allgemeinheit“ (Schmidt 1989: 10) geschlossen werden:<br />
„Umweltschützer fanden dieses Prinzip immer etwas suspekt“ (vgl. von Weizsäcker 1994: 21).<br />
Eine Bestätigung für ihre Skepsis finden Umweltverbände z.B. in der kurz vor der Berliner<br />
Klimakonferenz (Ende März 1995) abgegebenen Selbstverpflichtung des Bundesverbandes der<br />
Deutschen Industrie (BDI) zur Reduktion von CO 2 -Emissionen. Die deutsche Wirtschaft will<br />
danach auf freiwilliger Basis den Ausstoß bis 2005 gegenüber 1987 um 20 Prozent<br />
verringern 43 . Von vielen wird diese Vereinbarung als Rückschlag erlebt, da sich die (rechtlich<br />
unverbindliche) Reduktion nur auf den spezifischen, nicht den absoluten Verbrauch beschränkt<br />
(vgl. Vorholz 1995: 28).<br />
Trotz dieser kritischen Anmerkungen dürfen die positiven Aspekte des Kooperationsprinzips<br />
nicht vernachlässigt werden: Das von Experten eingebrachte Fachwissen ist die Voraussetzung<br />
für rationale Entscheidungen angesichts hochkomplexer Problemlagen. Die frühzeitige<br />
Einbindung gesellschaftlicher Kräfte in den Willensbildungs– und Entscheidungsprozeß erhöht<br />
die Transparenz umweltpoltischer Maßnahmen. Durch die aktive Mitwirkung der Bürger soll<br />
das Umweltbewußtsein und die Aufklärung der Bevölkerung verbessert werden (vgl. Wicke<br />
1982: 85). Ob letzlich diese „Forderung nach Demokratisierung“ (Bunde 1990: 64) realisiert<br />
werden kann, bleibt umstritten. Die auch im Politikfeld Umweltpolitik sich durchsetzende<br />
43 Vgl. „Die Wirtschaft will den CO2 -Ausstoß...“, in SZ vom 11./12.3.1995 S. 21<br />
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