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Begründung - Stadt Weinheim

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96<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Mit den festgesetzten Emissionskontingenten werden im Rahmen der Prognosegenauigkeit<br />

an den ausgewählten Immissionspunkten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine<br />

Wohngebiete von tags/nachts 55/40 dB(A) eingehalten.<br />

Die Festsetzung der Emissionskontingente ist städtebaulich erforderlich. Durch die Festsetzung<br />

der Geräuschkontingente wird eine mit der Umgebungsnutzung verträgliche Entwicklung<br />

des Plangebietes ermöglicht. Mit der festgesetzten Kontingentierung der Emissionen<br />

legt der Bebauungsplan die Grenzwerte für Betriebe und Anlagen im Gebiet fest. Es erfolgt<br />

für die einzelnen Baugebiete des Bebauungsplanes keine Gliederung untereinander. Mit den<br />

genannten, auf ein allgemeines Wohngebiet bezogenen Emissionskontingenten sind sowohl<br />

eine sinnvolle Entwicklung des Plangebietes als auch gesunde Wohnverhältnisse in den benachbarten<br />

Wohngebieten gewährleistet.<br />

10.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der Nutzung richtet sich nach dem Planeintrag. Es wird festgesetzt durch die<br />

Grundflächenzahl (GRZ), die maximale Geschossfläche und die Höhe der baulichen Anlagen.<br />

Die getroffenen Festsetzungen sichern die Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung<br />

des dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzeptes (vgl. Kapitel<br />

6.2) und in einem städtebaulich verträglichen Maß.<br />

10.2.1 Grundflächenzahl - GRZ<br />

Der Geltungsbereich ist bereits heute auf Grund der bisherigen baulichen Nutzung anthropogen<br />

überprägt und in großen Teilen versiegelt. Soweit die Flächen nicht versiegelt sind, sind<br />

sie als ehemalige Schienenflächen mehrere Dezimeter stark geschottert und verdichtet. 104 Die<br />

verdichteten Schotterflächen können daher den versiegelten Flächen zugerechnet werden. Die<br />

potenzielle Versickerungsleistung des Bodens ist insgesamt sehr gering. Die Bodenfunktionen<br />

sind aufgrund der Versiegelung und Bodenverunreinigungen nur noch gering ausgeprägt.<br />

Der hohe Versiegelungsgrad des Gebietes entspricht in etwa der umgebenden gewerblich,<br />

industriell und verkehrlich geprägten Umgebung und ist charakteristisch für aufgelassene,<br />

ehemals gewerblich und verkehrlich genutzte Bestandsflächen.<br />

Die Fläche soll weitestgehend für das Sondergebiet „Fachmarktzentrum“ mit Einzelhandels-,<br />

Gastronomie- und sonstigen Dienstleistungsbetrieben in Anspruch genommen werden. Neben<br />

den Gebäudeflächen wird zudem ein überwiegender Teil der Grundstücksfläche für die<br />

verkehrliche Erschließung und den ruhenden Verkehr benötigt. Zudem ist eine großflächige<br />

Versiegelung notwendig, um die Mobilisierung von Schadstoffen in Bodenverunreinigungen<br />

und den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern. Ein umfangreicher<br />

Austausch der verunreinigten Böden ist überdies wirtschaftlich nicht vertretbar. Der Bebauungsplan<br />

setzt daher eine GRZ von 0,95 fest.<br />

Mit dieser Festsetzung wird die Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung für die<br />

Grundflächenzahl (GRZ) gemäß § 17 BauNVO überschritten. Die BauNVO sieht für sonstige<br />

Sondergebiete eine GRZ mit dem Höchstmaß von 0,8 vor.<br />

104 Vgl. Ehrenberg Landschaftsplanung Kaiserslautern (Hrsg.) (September 2010): Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>/ Bergstraße – Grünordnungsplan gemäß § 11 BNatSchG, Kaiserslautern.

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