Begründung - Stadt Weinheim
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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Abriss der Gebäude bis zum 1. März 2012 zur Vermeidung der Zerstörung von Vogelbruten.<br />
Auch hier ist sicherzustellen, dass die schweren Fahrzeuge die grün bzw. blau markierten<br />
Vorkommensbereiche (Abbildung 11) der Zauneidechse und der Blauflügeligen Ödlandschrecke<br />
nicht befahren<br />
Sofern Abrissmaßnahmen nach dem 01. März durchgeführt werden müssen, sollen Gebäude<br />
vor Beginn der Abbrucharbeiten auf mögliche Brutvorkommen hin untersucht werden. Im<br />
Zuge dessen können die Gebäude auch auf ein theoretisch mögliches, wenngleich unwahrscheinliches<br />
Vorkommen von Sommerquartieren von Fledermäusen überprüft werden (ggf.<br />
können Tiere bei entsprechenden Stationen in Obhut gegeben werden).<br />
Kompensation von unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen<br />
Zauneidechse: Ein kleines, individuenarmes Vorkommen der Zauneidechse (Art des Anhangs<br />
IV der der FFH-Richtlinie) ist von dem Vorhaben betroffen. Zur Erhaltung und Sicherung der<br />
lokalen Population der Zauneidechse ist eine Fläche als Ersatzlebensraum zu reservieren und<br />
aufzuwerten (CEF-Maßnahmen).<br />
Auf der südlichen privaten Grünfläche (ca. 560 m², vgl. Abbildung 12) wird ein Ersatzlebensraum<br />
für Zauneidechsen angelegt. Dafür wird die Vegetation dieses Bereiches noch im Februar<br />
zu 60% entfernt. Etwa 40% der Brombeerbüsche werden überwiegend im östlichen<br />
Teilbereich belassen. Alle größeren Büsche und Bäume werden entfernt. Dann muss die<br />
Anlage von Lebensraumstrukturen erfolgen. Dazu wird etwa auf der Hälfte der von den<br />
Brombeergebüschen befreiten Fläche etwa 10 cm hoch Sand aufgebracht. An drei Stellen<br />
werden Steinlinsen angelegt.<br />
Abbildung 12: Fläche für Artenschutzmaßnahmen<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Nach den Baumaßnahmen erfolgt die Einzäunung mit einer Absperrung aus Metall (z.B.<br />
Amphibienzaun von Volkmann Rossbach). Dabei ist sicherzustellen, dass der Zaun mindestens<br />
20 cm unter die Erdoberfläche reicht und insgesamt so dicht ist, dass die Tiere nicht<br />
entweichen können. Diese Maßnahmen müssen vorlaufend zum Eingriff erfolgen.