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Begründung - Stadt Weinheim

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5 Bestandsbeschreibung<br />

16<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

5.1 Besitz- und Eigentumsverhältnisse sowie rechtliche Belastungen<br />

Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Eigentum der AVW Immobilien AG<br />

(Flst.-Nrn. 1281/27 und 1281/28), der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien<br />

GmbH (Flst.-Nr. 1281/29), der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium<br />

Kalrsruhe (Flst.-Nrn. 1209/4 und 1281/20) und der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong><br />

(Flst.-Nrn. 1281/17, 1281/21 und 1281/22).<br />

Nach Feststellung der Entbehrlichkeit der bestehenden Bahnanlagen auf dem Grundstück<br />

des ehemaligen Güterbahnhofes wurden die Flächen der Flurstücke Nummer 1281/27 und<br />

1281/28 zum 17. Juni 2010 von den Bahnbetriebszwecken freigestellt. 17 Damit sind planungsrechtliche<br />

Festsetzungen auf dem Gelände möglich.<br />

5.2 Heutige Nutzung des Plangebietes und Umgebung<br />

Das Plangebiet befindet sich entlang der B 3 in Tallage. Das Plangebiet liegt derzeit brach.<br />

Es wird überwiegend von Schotterflächen der ehemaligen Gleisanlagen geprägt. Daneben<br />

bestimmen auch die ehemaligen Laderampen, leer stehende Gebäude und unterschiedlich<br />

befestigte Flächen das Bild. Nach Aufgabe des Güterbahnhofs wurden gewerbliche Zwischennutzungen<br />

auf dem Gelände untergebracht. Zwischenzeitlich wurde das Gelände für<br />

die Baustelleneinrichtungen für den zweigleisigen Ausbau der OEG-Strecke und für den Bau<br />

des elektronischen Stellwerks „Südliche Bergstraße“ der DB-Netz AG genutzt.<br />

Im mittleren Bereich ist das Plangebiet mit einer Fußgängerbrücke (Barbarasteg), im südlichen<br />

Bereich mit der Zeppelinbrücke, einer Straßenbrücke zur Anbindung der Westtangente<br />

an die B 3 überbaut.<br />

Mit Ausnahme der westlich tangierenden Schienenwege, die weiterhin genutzt werden, sind<br />

sämtliche oberflächennahen Bahnverkehrseinrichtungen ab- und ausgebaut. Die Fläche war<br />

in Teilbereichen von den typischen Ruderalgesellschaften besiedelt. Um die Gebäude und<br />

im Bereich der angrenzenden Straßensind Gehölzbestände mit älteren Bäumen entstanden.<br />

Ende Februar 2012 wurde eine Rodung auf dem größten Teil des Geländes durchgeführt.<br />

Westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein Schienenstrang, das<br />

WINCANTON-Gleis entlang der Bahntrasse Heidelberg-Darmstadt, der noch bis Ende 2011<br />

von einem privaten Transportunternehmen für den Schienengüterverkehr genutzt wurde. Die<br />

Folgenutzung ist noch unklar, die Gleise stehen allerdings weiterhin für den Schienenverkehr<br />

zur Verfügung. Eine Entwidmung ist derzeit nicht vorgesehen.<br />

Die weitere Umgebung des Plangebietes ist unterschiedlich geprägt. Im Norden und im Süden<br />

tangieren Gewerbegebiete das Gebiet. Wobei sich südlich an der Gewerbestraße einige<br />

baulich genutzte Grundstücke befinden, die aufgrund der bestehenden teilweisen Wohnnutzung<br />

als Mischgebiet zu werten sind. Jenseits der Bahntrasse, die das Areal in westlicher<br />

Richtung begrenzt, sind ebenfalls gewerbliche Bauflächen, das Gewerbegebiet „Mult“ vor-<br />

17 Eisenbahn Bundesamt Karlsruhe, Schreiben vom 18.05.2010, Freistellung von Bahnzwecken nach § 23 AEG

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