Begründung - Stadt Weinheim
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5 Bestandsbeschreibung<br />
16<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
5.1 Besitz- und Eigentumsverhältnisse sowie rechtliche Belastungen<br />
Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Eigentum der AVW Immobilien AG<br />
(Flst.-Nrn. 1281/27 und 1281/28), der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien<br />
GmbH (Flst.-Nr. 1281/29), der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium<br />
Kalrsruhe (Flst.-Nrn. 1209/4 und 1281/20) und der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong><br />
(Flst.-Nrn. 1281/17, 1281/21 und 1281/22).<br />
Nach Feststellung der Entbehrlichkeit der bestehenden Bahnanlagen auf dem Grundstück<br />
des ehemaligen Güterbahnhofes wurden die Flächen der Flurstücke Nummer 1281/27 und<br />
1281/28 zum 17. Juni 2010 von den Bahnbetriebszwecken freigestellt. 17 Damit sind planungsrechtliche<br />
Festsetzungen auf dem Gelände möglich.<br />
5.2 Heutige Nutzung des Plangebietes und Umgebung<br />
Das Plangebiet befindet sich entlang der B 3 in Tallage. Das Plangebiet liegt derzeit brach.<br />
Es wird überwiegend von Schotterflächen der ehemaligen Gleisanlagen geprägt. Daneben<br />
bestimmen auch die ehemaligen Laderampen, leer stehende Gebäude und unterschiedlich<br />
befestigte Flächen das Bild. Nach Aufgabe des Güterbahnhofs wurden gewerbliche Zwischennutzungen<br />
auf dem Gelände untergebracht. Zwischenzeitlich wurde das Gelände für<br />
die Baustelleneinrichtungen für den zweigleisigen Ausbau der OEG-Strecke und für den Bau<br />
des elektronischen Stellwerks „Südliche Bergstraße“ der DB-Netz AG genutzt.<br />
Im mittleren Bereich ist das Plangebiet mit einer Fußgängerbrücke (Barbarasteg), im südlichen<br />
Bereich mit der Zeppelinbrücke, einer Straßenbrücke zur Anbindung der Westtangente<br />
an die B 3 überbaut.<br />
Mit Ausnahme der westlich tangierenden Schienenwege, die weiterhin genutzt werden, sind<br />
sämtliche oberflächennahen Bahnverkehrseinrichtungen ab- und ausgebaut. Die Fläche war<br />
in Teilbereichen von den typischen Ruderalgesellschaften besiedelt. Um die Gebäude und<br />
im Bereich der angrenzenden Straßensind Gehölzbestände mit älteren Bäumen entstanden.<br />
Ende Februar 2012 wurde eine Rodung auf dem größten Teil des Geländes durchgeführt.<br />
Westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein Schienenstrang, das<br />
WINCANTON-Gleis entlang der Bahntrasse Heidelberg-Darmstadt, der noch bis Ende 2011<br />
von einem privaten Transportunternehmen für den Schienengüterverkehr genutzt wurde. Die<br />
Folgenutzung ist noch unklar, die Gleise stehen allerdings weiterhin für den Schienenverkehr<br />
zur Verfügung. Eine Entwidmung ist derzeit nicht vorgesehen.<br />
Die weitere Umgebung des Plangebietes ist unterschiedlich geprägt. Im Norden und im Süden<br />
tangieren Gewerbegebiete das Gebiet. Wobei sich südlich an der Gewerbestraße einige<br />
baulich genutzte Grundstücke befinden, die aufgrund der bestehenden teilweisen Wohnnutzung<br />
als Mischgebiet zu werten sind. Jenseits der Bahntrasse, die das Areal in westlicher<br />
Richtung begrenzt, sind ebenfalls gewerbliche Bauflächen, das Gewerbegebiet „Mult“ vor-<br />
17 Eisenbahn Bundesamt Karlsruhe, Schreiben vom 18.05.2010, Freistellung von Bahnzwecken nach § 23 AEG