Begründung - Stadt Weinheim
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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />
zur Abhilfe zu ergreifen.<br />
Zur Klärung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne<br />
eintreten, sind auch die realisierten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />
zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen mit zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen<br />
beeinflussen ebenfalls Art, Maß und Dauer der Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan<br />
zur Folge hat. Während der Planaufstellung, d.h. bei der Prognose und Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen im Umweltbericht, werden diese Maßnahmen bereits einbezogen.<br />
Da hinsichtlich der meisten Umweltauswirkungen (z.B. Flächenverbrauch, Bauvolumina)<br />
wahrscheinlich kaum Abweichungen von den Prognosen des Umweltberichts zu erwarten<br />
sind, gewinnt die Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen an Bedeutung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong><br />
überwacht nach der Durchführung der Vorhaben in regelmäßigen Abständen die grünordnerischen<br />
Maßnahmen. Darüber hinaus sind die Umweltwirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut Boden und das Schutzgut Kultur- und Sachgüter im Zuge der Baumaßnahmen<br />
durch die Fachbehörden zu überwachen.<br />
Auch die artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Zauneidechsen sind durch Monitoring-<br />
Maßnahmen zu überprüfen.<br />
Bei unvorhergesehenen Antreffen von schützenswerten Arten während der Bauphase sind<br />
die entsprechenden Behörden einzuschalten und Maßnahmen abzustimmen. Derartige unvorhersehbare<br />
Auswirkungen können nicht systematisch durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> überwacht<br />
und erfasst werden. Hier ist die <strong>Stadt</strong> auf Informationen der zuständigen<br />
Umweltbehörden angewiesen, die die <strong>Stadt</strong> gem. § 4 Abs. 3 BauGB unterrichtet, sofern nach<br />
den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung der Planung erhebliche unvorhergesehene<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat.<br />
9.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> plant, das seit Jahren brach liegende Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs<br />
einer geordneten, städtebaulich adäquaten Nutzung zuzuführen. Die Deutsche<br />
Bahn Netz AG (DB) hat zwischenzeitlich die nicht mehr für die Bahnnutzung erforderlichen<br />
Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs an einen Investor veräußert.<br />
Auf der ca. 850 m langen und bis zu 100 m breiten Fläche westlich der Bergstraße ist die<br />
Errichtung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen geplant. Vorgesehen ist die Ansiedlung<br />
eines Baumarktes sowie eines Möbelmarktes und eines Einzelhandelszentrums. Des<br />
Weiteren sind im nördlichen Teil gewerbliche Nutzungen vorgesehen.<br />
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 8,7 ha. Die<br />
Planung sieht vor, den überwiegenden Teil des Plangebietes als Sondergebiet Einzelhandel<br />
und und einen kleinen Teilbereich als Gewerbegebiet zu nutzen. Die GRZ wird im Sondergebiet<br />
mit 0,95 und im Gewerbegebiet mit 0,8 festgesetzt. Entlang der Bergstraße und auf den<br />
Stellplätzen der Fachmärkte sind Anpflanzungen von Bäumen festgesetzt. Weiterhin sind<br />
Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft im Plangebiet bauplanungsrechtlich verankert.