Begründung - Stadt Weinheim
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110<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
dem Bewertungsmodell der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 110 ). Diese<br />
Zahl an Bäumen ist zu pflanzen, wenn keinerlei Dach- oder Fassadenbegrünung erfolgt. Je<br />
52 m² Dachbegrünung bzw. 144 m² Fassadenbegrünung kann auf die Pflanzung eines<br />
Baums verzichtet werden, ohne dass es zu einem Ausgleichsdefizit käme.<br />
Die in der Festsetzung A 7.2.1 festgesetzten Baumpflanzungen bleiben davon unberührt. Sie<br />
sind in jedem Fall zu pflanzen, damit in der Gesamtbilanz ein Ausgleich der Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft erfolgt.<br />
Naturschutzfachlich ist die Vorgehensweise mit der Bewertungsvorschrift für Baden-<br />
Württemberg gedeckt. Es ist demnach möglich verschiedene Begrünungsarten alternativ miteinander<br />
zu verrechnen um die Defizit-Wertpunkte auszugleichen. Allerdings muss der funktionale<br />
Zusammenhang bestehen bleiben. Das ist hier der Fall. Die Beeinträchtigungen der<br />
Schutzgüter Boden/ Wasser und Klima können durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen<br />
werden. Die geplanten Maßnahmen sind Dach- und Wandbegrünung und Baumpflanzungen,<br />
die sich jeweils günstig auf die Schutzgüter Boden/ Wasser und Klima aus. Ihre Funktionen<br />
haben die gleichen Wirkungszusammenhänge so dass sie sich gegenseitig substituieren.<br />
Der quantitative Anteil der jeweiligen Maßnahmen am hat keinen Einfluss auf die Qualität<br />
des Ausgleiches. Er kann wahlweise durch die festgesetzten Maßnahmen erbracht werden.<br />
Entscheidend ist dabei, dass er im Gebiet erbracht wird und dort die Aufwertung durch die<br />
grünordnerischen Maßnahmen stattfindet.<br />
10.7.2.4 Dachbegrünung<br />
Für flache und flach geneigte nicht verglaste Dächer (bis 12° Dachneigung) wird eine extensive<br />
Begrünung festgesetzt. Damit werden Gunsteffekte für das Kleinklima (geringere Aufheizung,<br />
Abkühlung durch Verdunstung), die Wasserbewirtschaftung (Rückhaltung von<br />
Niederschlagswasser, Vermeidung von Abflussspitzen) und die Fauna (Lebensraum für Insekten<br />
z.B. Blauflügelige Ödlandschrecke) erzeugt. Während sich versiegelte Flächen aufheizen<br />
und somit das <strong>Stadt</strong>klima negativ beeinflussen, tragen begrünte Flächen zur Abkühlung bei.<br />
Dachbegrünung stellt eine wesentliche Maßnahme dar um den geplanten Eingriff in Natur-<br />
und Landschaft auszugleichen. Dies stellt einen Ausgleich der durch die hohe Nutzungsintensität<br />
hervorgerufenen Negativeffekte dar, was sich nicht zuletzt positiv auf die Lebens-<br />
und Arbeitsverhältnisse auswirkt. Die Dachbegrünung mindert somit die Auswirkungen der<br />
Versiegelung im Gebiet.<br />
Weiterhin kann durch eine Begrünung die städtebauliche Gestalt der Dachflächen aufgewertet<br />
werden. Das Plangebiet und die zukünftig dort vorhandenen Gebäude sind von den Brückenbauwerken<br />
(Zeppelinbrücke und Barbarasteg) sowie von den Wohngebieten in der Nähe des<br />
Plangebietes an den Hanglagen des Odenwaldes gut einsehbar. Aus diesem Grund ist eine<br />
ansprechende Gestaltung der Dachlandschaft von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Die<br />
Dachbegrünung wird daher auch zur optischen Aufwertung der Dachflächen festgesetzt.<br />
Um die Nutzung von Solaranlagen nicht auszuschließen, wird festgesetzt, dass auf bis zu<br />
20 % der zu begrünenden Dachfläche Solaranlagen errichtet werden können, gleichzeitig<br />
110 Vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur<br />
Bestimmung des Kompensationsbedarfes in der Eingriffsregelung, Karlsruhe.