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Begründung - Stadt Weinheim

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110<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

dem Bewertungsmodell der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 110 ). Diese<br />

Zahl an Bäumen ist zu pflanzen, wenn keinerlei Dach- oder Fassadenbegrünung erfolgt. Je<br />

52 m² Dachbegrünung bzw. 144 m² Fassadenbegrünung kann auf die Pflanzung eines<br />

Baums verzichtet werden, ohne dass es zu einem Ausgleichsdefizit käme.<br />

Die in der Festsetzung A 7.2.1 festgesetzten Baumpflanzungen bleiben davon unberührt. Sie<br />

sind in jedem Fall zu pflanzen, damit in der Gesamtbilanz ein Ausgleich der Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft erfolgt.<br />

Naturschutzfachlich ist die Vorgehensweise mit der Bewertungsvorschrift für Baden-<br />

Württemberg gedeckt. Es ist demnach möglich verschiedene Begrünungsarten alternativ miteinander<br />

zu verrechnen um die Defizit-Wertpunkte auszugleichen. Allerdings muss der funktionale<br />

Zusammenhang bestehen bleiben. Das ist hier der Fall. Die Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter Boden/ Wasser und Klima können durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen<br />

werden. Die geplanten Maßnahmen sind Dach- und Wandbegrünung und Baumpflanzungen,<br />

die sich jeweils günstig auf die Schutzgüter Boden/ Wasser und Klima aus. Ihre Funktionen<br />

haben die gleichen Wirkungszusammenhänge so dass sie sich gegenseitig substituieren.<br />

Der quantitative Anteil der jeweiligen Maßnahmen am hat keinen Einfluss auf die Qualität<br />

des Ausgleiches. Er kann wahlweise durch die festgesetzten Maßnahmen erbracht werden.<br />

Entscheidend ist dabei, dass er im Gebiet erbracht wird und dort die Aufwertung durch die<br />

grünordnerischen Maßnahmen stattfindet.<br />

10.7.2.4 Dachbegrünung<br />

Für flache und flach geneigte nicht verglaste Dächer (bis 12° Dachneigung) wird eine extensive<br />

Begrünung festgesetzt. Damit werden Gunsteffekte für das Kleinklima (geringere Aufheizung,<br />

Abkühlung durch Verdunstung), die Wasserbewirtschaftung (Rückhaltung von<br />

Niederschlagswasser, Vermeidung von Abflussspitzen) und die Fauna (Lebensraum für Insekten<br />

z.B. Blauflügelige Ödlandschrecke) erzeugt. Während sich versiegelte Flächen aufheizen<br />

und somit das <strong>Stadt</strong>klima negativ beeinflussen, tragen begrünte Flächen zur Abkühlung bei.<br />

Dachbegrünung stellt eine wesentliche Maßnahme dar um den geplanten Eingriff in Natur-<br />

und Landschaft auszugleichen. Dies stellt einen Ausgleich der durch die hohe Nutzungsintensität<br />

hervorgerufenen Negativeffekte dar, was sich nicht zuletzt positiv auf die Lebens-<br />

und Arbeitsverhältnisse auswirkt. Die Dachbegrünung mindert somit die Auswirkungen der<br />

Versiegelung im Gebiet.<br />

Weiterhin kann durch eine Begrünung die städtebauliche Gestalt der Dachflächen aufgewertet<br />

werden. Das Plangebiet und die zukünftig dort vorhandenen Gebäude sind von den Brückenbauwerken<br />

(Zeppelinbrücke und Barbarasteg) sowie von den Wohngebieten in der Nähe des<br />

Plangebietes an den Hanglagen des Odenwaldes gut einsehbar. Aus diesem Grund ist eine<br />

ansprechende Gestaltung der Dachlandschaft von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Die<br />

Dachbegrünung wird daher auch zur optischen Aufwertung der Dachflächen festgesetzt.<br />

Um die Nutzung von Solaranlagen nicht auszuschließen, wird festgesetzt, dass auf bis zu<br />

20 % der zu begrünenden Dachfläche Solaranlagen errichtet werden können, gleichzeitig<br />

110 Vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur<br />

Bestimmung des Kompensationsbedarfes in der Eingriffsregelung, Karlsruhe.

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