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Begründung - Stadt Weinheim

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9 Umweltbericht<br />

9.1 Einleitung<br />

41<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und<br />

allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes<br />

angemessener Weise verlangt werden kann.<br />

Dem vorliegenden Umweltbericht liegt im Wesentlichen der Fachbeitrag Landschaftsplanung<br />

des Büros Ehrenberg Landschaftsplanung zugrunde. 51 Ein gesondertes Gutachten zum Arten-<br />

und Naturschutz wurde ebenfalls vom genannten Büro erstellt. 52<br />

Weitere Fachgutachten, insbesondere zu den Themen Bodenverunreinigungen, Immissionsschutz,<br />

Klima, Artenschutz sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurden im Verlauf<br />

des Verfahrens erstellt und in den Umweltbericht bzw. die Planung eingearbeitet.<br />

9.2 Darstellung der Inhalte und der Planungsziele des Bebauungsplanes<br />

Das seit mehreren Jahren brach liegende Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes soll mit<br />

der Aufstellung des Bebauungsplanes einer geordneten, städtebaulich adäquaten Nutzung<br />

zugeführt werden. Auf dem Areal ist die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben (Fachmarkzentrum)<br />

mit ergänzenden gastronomischen und sonstigen Nutzungen geplant. Ein kleinerer<br />

Teil ist für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen.<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von <strong>Weinheim</strong> in einem schmalen Geländebereich<br />

westlich der B 3. Es hat inklusive der Bergstraße eine Tiefe von ca. 100 m und erstreckt<br />

sich über eine Länge von ca. 850 m in Nord-Süd-Richtung. Die Grundstücke im<br />

Plangebiet befinden sich im Eigentum der AVW Immobilien AG (Flst.-Nrn. 1281/27 und<br />

1281/28), der der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH (Flst.-Nr.<br />

1281/29), der Bundesrepublik Deutschland (Flst.-Nrn. 1209/4 und 1281/20) und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Weinheim</strong> (Flst.-Nrn. 1281/17, 1281/21 und 1281/22).<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8,7 ha. Die<br />

Planung sieht vor, den überwiegenden Teil des Plangebietes mit einer Fläche von 6,7 ha als<br />

Sondergebiet Einzelhandel und einen kleinen Bereich als Gewerbegebiet zu nutzen. Die<br />

GRZ wird im Sondergebiet mit 0,95 und im Gewerbegebiet mit 0,8 festgesetzt. Der Flächenanteil<br />

der öffentlichen und privaten Grünflächen im Plangebiet umfasst ca. 6.200 m². Entlang<br />

der Bergstraße und auf den Stellplätzen der Fachmärkte sind Anpflanzungen von Bäumen<br />

festgesetzt. Weiterhin sind umfangreiche Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Plangebiet<br />

bauplanungsrechtlich verankert.<br />

51<br />

Vgl. Ehrenberg Landschaftsplanung Kaiserslautern (Hrsg.) (September 2011): Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>/ Bergstraße – Grünordnungsplan gemäß § 11 BNatSchG, Kaiserslautern.<br />

52<br />

Vgl. Ehrenberg Landschaftsplanung Kaiserslautern (Hrsg.) (April 2011): Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“ <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Weinheim</strong>/ Bergstraße – Zusammenfassung Arten- und Naturschutz, Kaiserslautern.

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