Begründung - Stadt Weinheim
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9 Umweltbericht<br />
9.1 Einleitung<br />
41<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und<br />
allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes<br />
angemessener Weise verlangt werden kann.<br />
Dem vorliegenden Umweltbericht liegt im Wesentlichen der Fachbeitrag Landschaftsplanung<br />
des Büros Ehrenberg Landschaftsplanung zugrunde. 51 Ein gesondertes Gutachten zum Arten-<br />
und Naturschutz wurde ebenfalls vom genannten Büro erstellt. 52<br />
Weitere Fachgutachten, insbesondere zu den Themen Bodenverunreinigungen, Immissionsschutz,<br />
Klima, Artenschutz sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurden im Verlauf<br />
des Verfahrens erstellt und in den Umweltbericht bzw. die Planung eingearbeitet.<br />
9.2 Darstellung der Inhalte und der Planungsziele des Bebauungsplanes<br />
Das seit mehreren Jahren brach liegende Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes soll mit<br />
der Aufstellung des Bebauungsplanes einer geordneten, städtebaulich adäquaten Nutzung<br />
zugeführt werden. Auf dem Areal ist die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben (Fachmarkzentrum)<br />
mit ergänzenden gastronomischen und sonstigen Nutzungen geplant. Ein kleinerer<br />
Teil ist für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen.<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von <strong>Weinheim</strong> in einem schmalen Geländebereich<br />
westlich der B 3. Es hat inklusive der Bergstraße eine Tiefe von ca. 100 m und erstreckt<br />
sich über eine Länge von ca. 850 m in Nord-Süd-Richtung. Die Grundstücke im<br />
Plangebiet befinden sich im Eigentum der AVW Immobilien AG (Flst.-Nrn. 1281/27 und<br />
1281/28), der der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH (Flst.-Nr.<br />
1281/29), der Bundesrepublik Deutschland (Flst.-Nrn. 1209/4 und 1281/20) und der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weinheim</strong> (Flst.-Nrn. 1281/17, 1281/21 und 1281/22).<br />
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8,7 ha. Die<br />
Planung sieht vor, den überwiegenden Teil des Plangebietes mit einer Fläche von 6,7 ha als<br />
Sondergebiet Einzelhandel und einen kleinen Bereich als Gewerbegebiet zu nutzen. Die<br />
GRZ wird im Sondergebiet mit 0,95 und im Gewerbegebiet mit 0,8 festgesetzt. Der Flächenanteil<br />
der öffentlichen und privaten Grünflächen im Plangebiet umfasst ca. 6.200 m². Entlang<br />
der Bergstraße und auf den Stellplätzen der Fachmärkte sind Anpflanzungen von Bäumen<br />
festgesetzt. Weiterhin sind umfangreiche Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Plangebiet<br />
bauplanungsrechtlich verankert.<br />
51<br />
Vgl. Ehrenberg Landschaftsplanung Kaiserslautern (Hrsg.) (September 2011): Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>/ Bergstraße – Grünordnungsplan gemäß § 11 BNatSchG, Kaiserslautern.<br />
52<br />
Vgl. Ehrenberg Landschaftsplanung Kaiserslautern (Hrsg.) (April 2011): Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“ <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weinheim</strong>/ Bergstraße – Zusammenfassung Arten- und Naturschutz, Kaiserslautern.