Begründung - Stadt Weinheim
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21<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
von Büro dplan, Karlsruhe durchgeführt. 24 Des Weiteren wurde im diesem Zuge auch das<br />
städtische Flurstück 1281/17 orientierend untersucht. 25 Der Untersuchungsumfang wurde im<br />
Vorfeld vom Fachgutachter mit der Unteren Bodenschutzbehörde beim Landratsamt des<br />
Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Für alle untersuchten und in Abbildung 7 dargestellten<br />
Flächen einschließlich des städtischen Flurstücks Nr. 1281/17 wurden künstliche schadstoffhaltige<br />
Auffüllungen unterschiedlicher Mächtigkeit festgestellt.<br />
Das Ergebnis der ergänzenden Detailuntersuchung zeigt weiter, dass für zwei Flächen der<br />
Wirkungspfad Boden-Grundwasser betroffen ist. Zu den konkreten Flächen hat der Gutachter<br />
im Rahmen eines Abstimmungsgespräches mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,<br />
Untere Bodenschutzbehörde am 09.08.2011 26 folgende Aussagen getroffen:<br />
Objekt-Nr. 04959, AS „DB-Fläche, Kfz-Betriebswerk“ (DB-Nr. 7049-01-008-00):<br />
Auf der Untersuchungsfläche liegt eine lokale Bodenbelastung mit Mineralölkohlenwasserstoffen<br />
(MKW) vor, die jedoch im unmittelbar abströmenden Grundwasser selbst keine Prüfwertüberschreitungen<br />
verursacht. Eine nennenswerte Verlagerung von MKW durch<br />
Niederschlagswasser ist angesichts der geringen Wasserlöslichkeit und relativ hohen Rückhaltekapazität<br />
des bindigen Bodens bei der geplanten Versiegelung nicht zu erwarten.<br />
Objekt-Nr. 05844, AS „DB-Fläche, Containerdienst Fa. K. Hühn“ (DB-Nr. 7049-01-012-00)<br />
Die Hauptverunreinigung im Boden wurde in Tiefen zwischen 2-4 m unter Geländeoberkante,<br />
teilweise bis in den Grundwasserwechselbereich festgestellt. Es liegen Prüfwertüberschreitungen<br />
für MKW und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im<br />
Grundwasser vor. Die durchgeführten Grundwasseruntersuchungen bestätigen einen „ortsfesten“<br />
Grundwasserschaden, d .h. von der Schadstoffquelle ist keine über den unmittelbaren<br />
Abstrom hinausgehende Belastung des Grundwassers vorhanden. Gemäß den<br />
Ausführungen des Baugrundgutachters sind auf der Fläche im Rahmen der ausgeführten<br />
Untersuchungen (teilweise bis ca. 15-20 m Tiefe) nur sehr eng begrenzte Grundwasser führende<br />
Schichten angetroffen worden. Aufgrund der kleinräumigen horizontalen und vertikalen<br />
Verzahnung von Sanden und Kiesen mit bindigen Schichten (Schluffe/Tone) ist im Untersuchungsbereich<br />
nicht von einem zusammenhängenden Grundwasserleiter auszugehen. Nach<br />
Einschätzung der Gutachter 27 handelt es sich daher um lokale Schichtwasservorkommen.<br />
Die Gutachter empfehlen, dass: „unter Beibehaltung des derzeitigen Zustandes bzw. der nach<br />
Entwurf des Bebauungsplanes ersichtlichen Lage in versiegelten Verkehrsflächen […] keine<br />
weiteren Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung oder Sanierung erforderlich (sind).“ 28<br />
24<br />
Vgl. DB Netz AG (2003): Ergänzende Detailuntersuchung Standort 7049 Mannheim, Teilstandort <strong>Weinheim</strong> 01 <strong>Weinheim</strong>,<br />
erweiterte PE-Fläche <strong>Weinheim</strong>, Karlsruhe, Gefährdungsabschätzung II a auf der Grundlage des 4–Stufen-Programms Bodensanierung.<br />
25<br />
Vgl. dplan (Juli 2010): <strong>Weinheim</strong>, Fläche 7049-01 – erweiterte PE-Fläche Teilstandort 01 <strong>Weinheim</strong> ergänzende Detailuntersuchung<br />
DU; Karlsruhe.<br />
26<br />
Vgl. dazu Protokoll Nr. 01 zum Thema Altlastenproblematik, Versickerung von Regenwasser vom 09.08.2011, erstellt von nhp<br />
partnership, Seevetal.<br />
27<br />
Vgl. IBES Baugrundinstitut GmbH (2009): Geotechnischer Bericht zur Versickerung, Neustadt/ Weinstraße, S. 5 sowie Protokoll<br />
Nr. 01 zum Thema Altlastenproblematik, Versickerung von Regenwasser vom 09.08.2011, erstellt von nhp partnership,<br />
Seevetal.<br />
28<br />
dplan (Juli 2010): <strong>Weinheim</strong>, Fläche 7049-01 – erweiterte PE-Fläche Teilstandort 01 <strong>Weinheim</strong> ergänzende Detailuntersuchung<br />
DU; Karlsruhe.