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Begründung - Stadt Weinheim

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6.7 Erfordernisse des Klimaschutzes<br />

31<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen,<br />

die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung<br />

an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.<br />

In einer Entfernung von ca. 750 m zum Plangebiet befindet sich das <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Weinheim</strong>.<br />

Es handelt sich beim Plangebiet also um einen gut integrierten Bereich innerhalb des<br />

Siedlungsgebietes von <strong>Weinheim</strong>. Das Plangebiet ist sehr gut an den ÖPNV angebunden, da<br />

sich direkt im Anschluss an das Plangebiet die OEG-Haltestelle „Rosenbrunnen“ befindet. Zudem<br />

ist das Plangebiet auch gut an das örtliche Fuß- und Radwegenetz angebunden. Die<br />

Ausweisung als gewerblich genutzte Fläche in diesem Bereich entspricht damit dem Leitbild<br />

der „<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege“. Diesem Leitbild zufolge kann das Verkehrsbedürfnis verringert<br />

und somit der Verkehr vermieden werden, wenn die räumliche Distanzen zwischen Wohnen,<br />

Arbeit, (Nah-)Versorgung, Dienstleistungen, Freizeit- und Bildungsorten gering sind.<br />

Dadurch sollte es möglich sein, dass anteilig mehr Fußgänger-, Radfahr- oder öffentlicher<br />

Personennahverkehr und weniger motorisierter Individualverkehr stattfindet und daher der<br />

CO2-Ausstoß reduziert wird.<br />

Die Nutzung erneuerbarer Energien bzw. die sparsame und effiziente Nutzung von Energien<br />

sind grundsätzlich möglich. Im Bebauungsplan werden keine Festsetzungen getroffen, die<br />

diesen Zielen entgegenstehen. Im Übrigen sind die Belange des Klimaschutzes bei der Erstellung<br />

von Neubauten durch die Regelungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-<br />

Wärmegesetz) vom 07. August 2008, in Kraft seit 01.01.2009, bereits hinreichend berücksichtigt.<br />

Auch das anzuwendende Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz<br />

– EnEG in Verbindung mit der Energieeinsparungsverordnung –<br />

EnEV) setzt die Zielsetzungen des allgemeinen Klimaschutzes um.<br />

Zudem war das städtebauliche Konzept Gegenstand einer klimaökologischen Untersuchung.<br />

Die Höhenentwicklung der Gebäude wurde auf die Ergebnisse dieser Untersuchung abgestimmt.<br />

Durch entsprechende Festsetzungen der Gebäudehöhen, durch Anpflanzungen von<br />

Bäumen sowie eine Dach- und Fassadenbegrünung werden die klimaökologischen Auswirkungen<br />

abgemildert (vgl. Kapitel 9.5.5.)

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