Begründung - Stadt Weinheim
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6.7 Erfordernisse des Klimaschutzes<br />
31<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen,<br />
die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung<br />
an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.<br />
In einer Entfernung von ca. 750 m zum Plangebiet befindet sich das <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Weinheim</strong>.<br />
Es handelt sich beim Plangebiet also um einen gut integrierten Bereich innerhalb des<br />
Siedlungsgebietes von <strong>Weinheim</strong>. Das Plangebiet ist sehr gut an den ÖPNV angebunden, da<br />
sich direkt im Anschluss an das Plangebiet die OEG-Haltestelle „Rosenbrunnen“ befindet. Zudem<br />
ist das Plangebiet auch gut an das örtliche Fuß- und Radwegenetz angebunden. Die<br />
Ausweisung als gewerblich genutzte Fläche in diesem Bereich entspricht damit dem Leitbild<br />
der „<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege“. Diesem Leitbild zufolge kann das Verkehrsbedürfnis verringert<br />
und somit der Verkehr vermieden werden, wenn die räumliche Distanzen zwischen Wohnen,<br />
Arbeit, (Nah-)Versorgung, Dienstleistungen, Freizeit- und Bildungsorten gering sind.<br />
Dadurch sollte es möglich sein, dass anteilig mehr Fußgänger-, Radfahr- oder öffentlicher<br />
Personennahverkehr und weniger motorisierter Individualverkehr stattfindet und daher der<br />
CO2-Ausstoß reduziert wird.<br />
Die Nutzung erneuerbarer Energien bzw. die sparsame und effiziente Nutzung von Energien<br />
sind grundsätzlich möglich. Im Bebauungsplan werden keine Festsetzungen getroffen, die<br />
diesen Zielen entgegenstehen. Im Übrigen sind die Belange des Klimaschutzes bei der Erstellung<br />
von Neubauten durch die Regelungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-<br />
Wärmegesetz) vom 07. August 2008, in Kraft seit 01.01.2009, bereits hinreichend berücksichtigt.<br />
Auch das anzuwendende Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz<br />
– EnEG in Verbindung mit der Energieeinsparungsverordnung –<br />
EnEV) setzt die Zielsetzungen des allgemeinen Klimaschutzes um.<br />
Zudem war das städtebauliche Konzept Gegenstand einer klimaökologischen Untersuchung.<br />
Die Höhenentwicklung der Gebäude wurde auf die Ergebnisse dieser Untersuchung abgestimmt.<br />
Durch entsprechende Festsetzungen der Gebäudehöhen, durch Anpflanzungen von<br />
Bäumen sowie eine Dach- und Fassadenbegrünung werden die klimaökologischen Auswirkungen<br />
abgemildert (vgl. Kapitel 9.5.5.)