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Begründung - Stadt Weinheim

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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Standortalternativen sind nur außerhalb des direkten Siedlungskontextes und mit deutlichen<br />

Einschränkungen hinsichtlich der multimodalen Erschließung denkbar. Bei einer Realisierung<br />

der vorgesehenen Nutzungen außerhalb des Siedlungsbereichs würde zudem insbesondere<br />

aufgrund der erforderlichen Erschließungsanlagen vermutlich deutlich mehr Gesamtfläche in<br />

Anspruch genommen werden. Unter der Maßgabe eines flächensparenden Umgangs mit<br />

Grund und Boden werden keine Außenbereichsflächen in Anspruch genommen. Eine grundsätzliche<br />

Alternative zur Nutzung dieser innerörtlichen Flächenressource besteht nicht.<br />

Konzeptionell sind auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs aufgrund von Immissionsbelastungen<br />

durch den Schienen- und Straßenverkehr Wohnnutzungen sowie Grünanlagen<br />

für Erholung und Freizeit auszuschließen. Für das Plangebiet sind mehrere<br />

Konzeptalternativen vorstellbar. Diese sind im Kapitel 7 beschrieben. Die genannten Konzeptalternativen<br />

wären nicht relevant hinsichtlich der Umweltauswirkungen, da sie nur einzelne<br />

Elemente des Konzeptes verändern. Die vorgesehene Gebäudestellung ist auf den<br />

vorhandenen Grundstückszuschnitt und die Zwangspunkte des Plangebietes abgestimmt.<br />

Unter Ausnutzung der Grundstücksfläche für die geplanten Nutzungen und der Anschlüsse<br />

an die vorhandene Erschließung, stellt die geplante Gebäudestellung eine schlüssige Alternative<br />

dar. Zum einen bietet sie Schutz vor Bahnlärm aufgrund des durchgehenden Gebäuderiegels.<br />

Außerdem bildet die Nord-Süd ausgerichtete Gebäudestellung auf der westlichen<br />

Seite des Plangebietes mit den östlich vorgelagerten Parkierungsflächen in Zusammenhang<br />

mit der Bergstraße und der verbleibenden Bahntrasse trotz geringfügiger Windabschwächung<br />

weiterhin eine funktionierende Ventilationsachse, die durch eine Ost-West ausgerichtete<br />

Gebäudestellung wesentlich erheblicher gestört würde.<br />

Die Entwicklung des Gebiets als Einzelhandels- bzw. Gewerbestandort ist bereits <strong>Weinheim</strong> im<br />

Flächennutzungsplan und dem Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> verankert. Die Alternativenprüfung<br />

im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes hat ergeben, dass sowohl Einzelhandel<br />

als auch nicht störendes Gewerbe auf dem Areal angesiedelt werden sollten.<br />

9.8 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen mit Bewältigung der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung<br />

In den vorangegangenen Kapiteln wurde, basierend auf den Bestandsdaten, dargestellt, wie<br />

sich die vorliegende Planung auf die einzelnen relevanten Schutzgüter auswirkt. Betroffenheiten<br />

lassen sich für die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Klima, Mensch, Landschaftsbild<br />

und Vegetation/ Tierwelt ableiten. Diese sind für die Beurteilung des Eingriffs und der Maßnahmen<br />

zum Ausgleich relevant. Die Betroffenheit des Schutzgutes Mensch wird im Zusammenhang<br />

mit der Bewältigung der Lärmproblematik behandelt.<br />

Im Folgenden wird für die einzelnen Schutzgüter verbal-argumentativ die Eingriffserheblichkeit<br />

zusammenfassend dargestellt und abschließend eine rechnerische Bilanzierung nach dem<br />

Bewertungsmodell Biotoptypen Baden-Württemberg eine rechnerische Bilanzierung erstellt.<br />

9.8.1 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz Boden und Wasser<br />

Für diese Bilanz wird der Aspekt Boden/Wasser zusammengefasst, da zwischen diesen<br />

Schutzgütern enge Wirkungszusammenhänge bestehen.

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