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Begründung - Stadt Weinheim

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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Um schädliche Auswirkungen auf bestehende Einzelhandelseinrichtungen in den Versorgungskernen<br />

im Einzugsbereich des Vorhabens auszuschließen wurde eine Verträglichkeitsanalyse<br />

für die geplanten Einzelhandelsnutzungen 8 durchgeführt. Die Einhaltung der<br />

raumordnerischen Vorgaben wurden geprüft und nachgewiesen (vgl. Kapitel 8.1). Dabei<br />

wurden auch die Ziele des Einzelhandelskonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> beachtet.<br />

4.3 Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong><br />

Das Einzelhandelskonzept ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept (informelle Planung)<br />

im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, das die gewünschte Einzelhandelsentwicklung in<br />

einer <strong>Stadt</strong> darstellt und das bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Rahmen der Abwägung<br />

zu berücksichtigen ist. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> hat am 22.11.2000 ein<br />

solches Konzept zur Einzelhandelsentwicklung in <strong>Weinheim</strong> beschlossen und zunächst am<br />

27.11.2002 aktualisiert.<br />

Aufgrund der Veränderungen in der Innenstadt (<strong>Weinheim</strong> Galerie, Schlossbergterrasse) und<br />

Anfragen für großflächigen Einzelhandel (mehr als 800 m² Verkaufsfläche) außerhalb der Innenstadt,<br />

hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> zur Ermittlung des Ansiedlungspotentials für weitere großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe im Jahre 2008 ein Einzelhandelsgutachten durch die GfK<br />

PRISMA erstellen lassen. Basierend auf diesem Gutachten und unter Beachtung der Vorgaben<br />

des Teilregionalplans „Einzelhandel“ (2005) wurde das Konzept überarbeitet und vom<br />

Gemeinderat am 12.12.2008 beschlossen.<br />

Hinblick auf das neue Hauptzentrum „3-Glocken“ wurde das Einzelhandelskonzept nochmals<br />

ergänzt und am 29.09.2010 vom Gemeinderat beschlossen.<br />

Das aktuelle Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> definiert verschiedene zentrale Bereiche<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet, außerhalb derer keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe und Agglomerationen<br />

entstehen sollen (Haupt- und Nebenzentren sowie Sonderzentren). Diese<br />

Bereiche orientieren sich an den im Teilregionalplan Einzelhandel festgelegten zentralörtlichen<br />

Standortbereichen (vgl. Abbildung 3).<br />

Sonderzentren sind vorgesehen für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit<br />

nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. Dabei darf die Funktionsfähigkeit der Haupt- und Nahversorgungszentren,<br />

der <strong>Stadt</strong>- und Ortskerne benachbarter Kommunen sowie deren<br />

verbrauchernahe Versorgung nicht wesentlich beeinträchtigt werden. „Unschädlich“ in diesem<br />

Sinne sind insbesondere folgende Einzelhandelsbetriebe bzw. Fachmärkte:<br />

• Autoteile und Autozubehör<br />

• Babyausstattung (Schwerpunkt auf sog. Hartwaren wie Kinderwägen, Laufställe etc.)<br />

• Baumarkt, Baumarkt mit Gartencenter (ohne Schnittblumen)<br />

• Bürowirtschaftlicher Fachmarkt<br />

• Elektrofachmarkt<br />

• Fahrräder und Zubehör<br />

8 Vgl. GfK GeoMarketing GmbH (Hrsg.) (Juli/September 2011): Potential- und Wirkungsanalyse für ein geplantes Fachmarktzentrum<br />

am ehemaligen Güterbahnhof in <strong>Weinheim</strong>, Hamburg.

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