Begründung - Stadt Weinheim
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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Um schädliche Auswirkungen auf bestehende Einzelhandelseinrichtungen in den Versorgungskernen<br />
im Einzugsbereich des Vorhabens auszuschließen wurde eine Verträglichkeitsanalyse<br />
für die geplanten Einzelhandelsnutzungen 8 durchgeführt. Die Einhaltung der<br />
raumordnerischen Vorgaben wurden geprüft und nachgewiesen (vgl. Kapitel 8.1). Dabei<br />
wurden auch die Ziele des Einzelhandelskonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> beachtet.<br />
4.3 Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong><br />
Das Einzelhandelskonzept ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept (informelle Planung)<br />
im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, das die gewünschte Einzelhandelsentwicklung in<br />
einer <strong>Stadt</strong> darstellt und das bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Rahmen der Abwägung<br />
zu berücksichtigen ist. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> hat am 22.11.2000 ein<br />
solches Konzept zur Einzelhandelsentwicklung in <strong>Weinheim</strong> beschlossen und zunächst am<br />
27.11.2002 aktualisiert.<br />
Aufgrund der Veränderungen in der Innenstadt (<strong>Weinheim</strong> Galerie, Schlossbergterrasse) und<br />
Anfragen für großflächigen Einzelhandel (mehr als 800 m² Verkaufsfläche) außerhalb der Innenstadt,<br />
hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> zur Ermittlung des Ansiedlungspotentials für weitere großflächige<br />
Einzelhandelsbetriebe im Jahre 2008 ein Einzelhandelsgutachten durch die GfK<br />
PRISMA erstellen lassen. Basierend auf diesem Gutachten und unter Beachtung der Vorgaben<br />
des Teilregionalplans „Einzelhandel“ (2005) wurde das Konzept überarbeitet und vom<br />
Gemeinderat am 12.12.2008 beschlossen.<br />
Hinblick auf das neue Hauptzentrum „3-Glocken“ wurde das Einzelhandelskonzept nochmals<br />
ergänzt und am 29.09.2010 vom Gemeinderat beschlossen.<br />
Das aktuelle Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> definiert verschiedene zentrale Bereiche<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet, außerhalb derer keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe und Agglomerationen<br />
entstehen sollen (Haupt- und Nebenzentren sowie Sonderzentren). Diese<br />
Bereiche orientieren sich an den im Teilregionalplan Einzelhandel festgelegten zentralörtlichen<br />
Standortbereichen (vgl. Abbildung 3).<br />
Sonderzentren sind vorgesehen für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit<br />
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. Dabei darf die Funktionsfähigkeit der Haupt- und Nahversorgungszentren,<br />
der <strong>Stadt</strong>- und Ortskerne benachbarter Kommunen sowie deren<br />
verbrauchernahe Versorgung nicht wesentlich beeinträchtigt werden. „Unschädlich“ in diesem<br />
Sinne sind insbesondere folgende Einzelhandelsbetriebe bzw. Fachmärkte:<br />
• Autoteile und Autozubehör<br />
• Babyausstattung (Schwerpunkt auf sog. Hartwaren wie Kinderwägen, Laufställe etc.)<br />
• Baumarkt, Baumarkt mit Gartencenter (ohne Schnittblumen)<br />
• Bürowirtschaftlicher Fachmarkt<br />
• Elektrofachmarkt<br />
• Fahrräder und Zubehör<br />
8 Vgl. GfK GeoMarketing GmbH (Hrsg.) (Juli/September 2011): Potential- und Wirkungsanalyse für ein geplantes Fachmarktzentrum<br />
am ehemaligen Güterbahnhof in <strong>Weinheim</strong>, Hamburg.