Begründung - Stadt Weinheim
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10.6.2 Öffentliche Straßenverkehrsflächen<br />
10.6.2.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen – B 3<br />
105<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Planzeichnerisch festgesetzt wurde die B 3 als öffentliche Straßenverkehrsfläche. Sie dient<br />
der Anbindung des Plangebiets durch zwei signalisierte Knotenpunkte. Im Bereich der geplanten<br />
Einfahrten lässt die festgesetzte Verkehrsfläche eine bauliche Anpassung der Straße<br />
zur Ausformung der Knotenpunkte zu. Grundlage der Abgrenzung ist eine mit dem RP Karlsruhe<br />
abgestimmte Planung zum Umbau der B 3 für diesen Bereich.<br />
10.6.2.2 Öffentliche Straßenverkehrsfläche - Multringverlängerung<br />
Die für die geplante Verlängerung des Multrings erforderlichen Flächen werden durch die<br />
zeichnerische Festsetzung planungsrechtlich gesichert. Damit wird der Zielstellung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weinheim</strong> Rechnung getragen, zukünftig den Multring - Anschluss an die B 3 zu schaffen<br />
(vgl. Kapitel 4.7). Die Anbindung wäre auch im Hinblick auf die Anbindung des Fachmarktzentrums<br />
für Kunden aus der Weststadt günstig.<br />
10.6.2.3 Öffentliche Straßenverkehrsfläche - Gewerbestraße<br />
Im Geltungsbereich befindet sich ein Teil der bestehenden Gewerbestraße. Dieser Teil der<br />
Gewerbestraße dient derzeit zur Erschließung der angrenzenden Nutzer (zwei Wohngebäude)<br />
und soll zukünftig als Ausfahrt für den Liefer- und Serviceverkehr aus dem Fachmarkzentrum<br />
genutzt werden. Zufahrten in das Gebiet über die Gewerbestraße sind nicht vorgesehen. Die<br />
Gewerbestraße wird daher in ihrer heutigen Ausdehnung als Straßenverkehrsfläche festgesetzt<br />
um diesen, oben genannten Erschließungsfunktionen, gerecht zu werden. Ein Umbau<br />
des Straßenquerschnitts innerhalb der festgesetzten Verkehrsfläche ist zulässig.<br />
10.6.2.4 Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung - Fuß- und Radweg<br />
Das bestehende überörtliche Fuß- und Radwegenetz wird entlang der Westseite der B 3 und<br />
unter der Zeppelinbrücke hindurch bis zur Gewerbestraße beibehalten. In Höhe der geplanten<br />
Ausfahrt an der Gewerbestraße kommt von Norden entlang der B 3 der Geh- und Radweg<br />
an. Hier verflechten sich die unterschiedlichen Verkehrsflächen der Fuß- und Radweg<br />
wird auf der öffentlichen Straßenverkehrsfläche der Gewerbestraße weitergeführt.<br />
Die Verknüpfung mit dem Barbarasteg bleibt unverändert. Im Bereich der B 3 wird der Fuß-<br />
und Radweg jedoch auf einer neuen Trasse direkt am Ostrand der Baugebiete geführt. Damit<br />
kann zwischen B 3 und dem Fuß- und Radweg ein breiterer durchgängiger Grünstreifen<br />
entstehen, auf dem eine Baumreihe gepflanzt wird.<br />
10.6.3 Private Verkehrsflächen<br />
Die Hauptzufahrt zum Plangebiet und die für den Lieferverkehr notwendigen Trassen, entlang<br />
der Bahnstrecke werden als private Verkehrsflächen festgesetzt. Damit werden auch<br />
die Hauptrettungswege für die Feuerwehr von Einbauten frei gehalten. Durch die Festsetzung<br />
als private Verkehrsfläche wird eine ausreichende Dimensionierung der Hauptzufahrt<br />
des Gebiets gewährleistet. Die notwendige Umfahrung der Gebäude wird planungsrechtlich