Begründung - Stadt Weinheim
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9.3 Flächenbilanz<br />
Tabelle 1: Flächenbilanz<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ca. 87.097 m²<br />
Öffentliche Verkehrsflächen ca. 13.146 m²<br />
Straßenverkehrsfläche ca. 9.622 m²<br />
Zweckbestimmung Rad- und Fußweg ca. 3.524 m²<br />
Bahnflächen ca. 1.173 m²<br />
DB ca. 85 m²<br />
OEG ca. 1.088 m²<br />
Grünflächen ca. 6.171 m²<br />
Öffentliche Grünflächen 3.665 m²<br />
- davon Fläche Stützmauer 528 m²<br />
Private Grünflächen 2.506 m²<br />
- davon Maßnahmenfläche M1 707 m²<br />
- davon südliche Grünfläche 557 m²<br />
- davon nördliche Grünfläche 319 m²<br />
- davon nördliche Böschungsfläche 923 m²<br />
Baugebiete ca. 66.607 m²<br />
Sondergebiet (ohne Grünflächen) ca. 63.235 m²<br />
- davon private Verkehrsfläche ca. 6.866 m²<br />
- davon Treppe 80 m²<br />
Gewerbegebiet ca. 3.372 m²<br />
42<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
9.4 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Fachgesetzen und -planungen<br />
Grundsätzliche Ziele des Umweltschutzes ergeben sich aus § 1 Abs. 5 BauGB. Danach sollen<br />
die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten und dazu<br />
beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />
zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern.<br />
Zudem sind die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu<br />
erhalten und zu entwickeln.<br />
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange<br />
des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.<br />
Die Umweltprüfung erfolgt schutzgutbezogen. Unter Berücksichtigung der im<br />
Baugesetzbuch festgelegten Ziele des Umweltschutzes sind ferner nachfolgend aufgeführte<br />
gesetzliche Grundlagen für die schutzgutbezogene Umweltprüfung herangezogen worden: