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Begründung - Stadt Weinheim

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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Für den Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes liegt noch keine konkrete Planung wie<br />

für den Bereich des Sondergebietes vor. Daher werden für diesen Bereich nur orientierende<br />

Vorgaben durch das städtebauliche Konzept gemacht. Vorgesehen ist die Schaffung eines<br />

Gewerbegebiets mit hochwertigen Nutzungen, um den Bereich des <strong>Stadt</strong>einganges von<br />

<strong>Weinheim</strong> aufzuwerten und an die Gestaltung des Sondergebietes anzuknüpfen. Die in diesem<br />

Bereich möglichen baulichen Anlagen sollen dazu dienen, eine Raumkante zur B 3 sowie<br />

zur Bahnlinie zu bilden, die einen repräsentativen Charakter aufweist. Zur Umsetzung<br />

dieser städtebaulichen Zielsetzung wäre z.B. eine Bebauung mit einem mehrgeschossigen<br />

Büro- oder Hotelgebäude vorstellbar.<br />

6.3 Verkehr und Erschließung<br />

Die Erschließungsplanung sieht vor, die Fläche über zwei zentrale lichtsignalisierte Zufahrten<br />

von der Bergstraße für den motorisierten Kundenverkehr zu erschließen.<br />

Der Liefer- und Serviceverkehr, insbesondere der Lkw-Verkehr, soll vorrangig über die südliche<br />

der beiden neuen Zufahrten von der B 3 in das Gebiet einfahren und über eine Umfahrung<br />

und Anlieferzone westlich des Gebäuderiegels nach Süden und Norden abfließen. Daher ist im<br />

Norden und Süden jeweils eine zusätzliche Ausfahrt für den Lieferverkehr vorgesehen.<br />

Im Norden ist im Bereich zwischen der nördlichen Zufahrt und dem festgesetzten Gewerbegebiet<br />

eine Ausfahrt als reiner Rechtseinbieger auf die B3 zur Abwicklung des aus dem Sondergebiet<br />

sowie des Gewerbegebietes abfahrenden Lieferverkehrs vorgesehen.<br />

Im Süden soll die Gewerbestraße ausschließlich als Ausfahrt für einen Teil des Lieferverkehrs<br />

des Baumarktes sowie als Ausfahrt des Personalparkens des Baumarktes genutzt werden. Die<br />

Straße soll auf 5 m Fahrbahnbreite als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden.<br />

Im Bereich der Ausfahrt vom Gebiet auf die Gewerbestraße soll im Rahmen der konkreten<br />

Ausführungsplanung über bautechnische Maßnahmen (ferngesteuerte Tor- oder Schrankenanlage)<br />

einerseits die Verkehrssicherheit im Verflechtungsbereich zwischen Kfz-Verkehr und<br />

Rad- und Fußweg gewährleistet werden und andererseits verhindert werden, dass der Kundenverkehr<br />

über die Gewerbestraße abfließen kann. Eine entsprechende Regelung zur Ausgestaltung<br />

dieser Ausfahrt wurde in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.<br />

Für die Gewerbestraße ist aus dem Sondergebiet „Fachmarktzentrum“ kommend ein Einrichtungsverkehr<br />

vorgesehen, im Gegenverkehr ist nur die Zufahrt zu einem Wohngebäude<br />

möglich (Beschilderung Sackgasse, Anlieger bis Brücke frei). Der geplante Baumarkt erzeugt<br />

voraussichtlich im Bereich Gewerbestraße ca. 20 Anlieferfahrten pro Tag (nur Ausfahrt). Die<br />

für das Personal des Baumarktes vorgesehenen Stellplätze werden pro Tag im Mittel jeweils<br />

maximal von 2 Nutzern frequentiert. Die Zufahrt für die Mitarbeiter soll ausschließlich über<br />

die neue Zufahrt (nördlich Zeppelinbrücke) von der B 3 aus erfolgen.<br />

Die innere Erschließung für den Kundenverkehr soll über eine durchgehende die beiden<br />

Einmündungen verbindende Wegführung zur Verteilung des Kfz-Verkehrs zu den Parkierungsanlagen<br />

erfolgen.<br />

Die Erschließung des Areals für Fußgänger und Radfahrer soll über die vorhandene bzw. wieder<br />

herzustellende Wegeinfrastruktur erfolgen. Vorgesehen ist zudem eine direkte Erreichbarkeit<br />

des Plangebietes von der Haltestelle Rosenbrunnen aus. Dazu wird nördlich des

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