Begründung - Stadt Weinheim
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6 Planungskonzeption<br />
24<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Das Plankonzept sieht vor, das seit Jahren brach liegende Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs<br />
in <strong>Weinheim</strong> einer geordneten, städtebaulich adäquaten Nutzung zuzuführen und<br />
somit innerstädtische Flächenressourcen für die Entwicklung zu nutzen. Es ist vorgesehen<br />
auf dem Geländestreifen zwischen der B3 und den Gleisanlagen der Bahntrasse verschiedene<br />
Einzelhandelseinrichtungen zu entwickeln.<br />
6.1 Grundzüge der Planung<br />
Mit der Planung verfolgt die <strong>Stadt</strong> folgende städtebauliche Grundidee (von Ost nach West):<br />
• Grünstreifen und Baumreihe westlich der Bergstraße/ B3<br />
• Rad- und Fußweg<br />
• übergrünte Stellplatzflächen ohne größere Einbauten und sonstige bauliche Anlagen<br />
• Gebäuderiegel aus Fachmärkten und ergänzenden Nutzungen<br />
• Umfahrt für Anlieferverkehr und Rettungsweg<br />
Diese Grundidee konkretisiert sich in den folgenden zentralen städtebaulichen Zielen:<br />
• Ausweisung eines Sondergebiets für ein Fachmarktzentrum mit maximal 20.000 m²<br />
Gesamtverkaufsfläche mit konkreten Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Sortimente<br />
und jeweiligen Verkaufsflächengrößen, so dass schädliche Auswirkungen auf zentrale<br />
Versorgungsbereiche ausgeschlossen werden können. Begleitend sollen Gastronomiebetriebe<br />
und ergänzende Dienstleistungsnutzungen zugelassen werden.<br />
• Ausweisung eines Gewerbegebiets im nördlichen Teil.<br />
• Herstellung und Sicherung einer Baumreihe entlang der Bergstraße (B3).<br />
• Herstellung und Sicherung von Baumpflanzungen zur städtebaulichen Gliederung und<br />
grünordnerischen Aufwertung der Stellplatzflächen vor den Fachmärkten.<br />
• Sicherung einer Rad- und Fußwegeverbindung entlang der Bergstraße (B3) sowie über<br />
den Barbarasteg.<br />
• Sicherung der Möglichkeit einer vertikalen Anbindung des Barbarastegs an das Plangebiet<br />
(über einen Treppenturm).<br />
• Herstellung und Sicherung der öffentlichen Erschließung des Plangebiets über maximal<br />
zwei Zufahrten von der Bergstraße (B3).<br />
• Herstellung und Sicherung der privaten Erschließung innerhalb des Plangebietes über<br />
eine Anlieferumfahrt westlich der Gebäude mit reinen Ausfahrten nach Süden über die<br />
Gewerbestraße und nach Norden über eine Ausfahrt auf die Bergstraße (B3).<br />
• Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen für eine Verlängerung des Multrings.