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Begründung - Stadt Weinheim

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6 Planungskonzeption<br />

24<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Das Plankonzept sieht vor, das seit Jahren brach liegende Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs<br />

in <strong>Weinheim</strong> einer geordneten, städtebaulich adäquaten Nutzung zuzuführen und<br />

somit innerstädtische Flächenressourcen für die Entwicklung zu nutzen. Es ist vorgesehen<br />

auf dem Geländestreifen zwischen der B3 und den Gleisanlagen der Bahntrasse verschiedene<br />

Einzelhandelseinrichtungen zu entwickeln.<br />

6.1 Grundzüge der Planung<br />

Mit der Planung verfolgt die <strong>Stadt</strong> folgende städtebauliche Grundidee (von Ost nach West):<br />

• Grünstreifen und Baumreihe westlich der Bergstraße/ B3<br />

• Rad- und Fußweg<br />

• übergrünte Stellplatzflächen ohne größere Einbauten und sonstige bauliche Anlagen<br />

• Gebäuderiegel aus Fachmärkten und ergänzenden Nutzungen<br />

• Umfahrt für Anlieferverkehr und Rettungsweg<br />

Diese Grundidee konkretisiert sich in den folgenden zentralen städtebaulichen Zielen:<br />

• Ausweisung eines Sondergebiets für ein Fachmarktzentrum mit maximal 20.000 m²<br />

Gesamtverkaufsfläche mit konkreten Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Sortimente<br />

und jeweiligen Verkaufsflächengrößen, so dass schädliche Auswirkungen auf zentrale<br />

Versorgungsbereiche ausgeschlossen werden können. Begleitend sollen Gastronomiebetriebe<br />

und ergänzende Dienstleistungsnutzungen zugelassen werden.<br />

• Ausweisung eines Gewerbegebiets im nördlichen Teil.<br />

• Herstellung und Sicherung einer Baumreihe entlang der Bergstraße (B3).<br />

• Herstellung und Sicherung von Baumpflanzungen zur städtebaulichen Gliederung und<br />

grünordnerischen Aufwertung der Stellplatzflächen vor den Fachmärkten.<br />

• Sicherung einer Rad- und Fußwegeverbindung entlang der Bergstraße (B3) sowie über<br />

den Barbarasteg.<br />

• Sicherung der Möglichkeit einer vertikalen Anbindung des Barbarastegs an das Plangebiet<br />

(über einen Treppenturm).<br />

• Herstellung und Sicherung der öffentlichen Erschließung des Plangebiets über maximal<br />

zwei Zufahrten von der Bergstraße (B3).<br />

• Herstellung und Sicherung der privaten Erschließung innerhalb des Plangebietes über<br />

eine Anlieferumfahrt westlich der Gebäude mit reinen Ausfahrten nach Süden über die<br />

Gewerbestraße und nach Norden über eine Ausfahrt auf die Bergstraße (B3).<br />

• Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen für eine Verlängerung des Multrings.

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