14.04.2013 Aufrufe

Begründung - Stadt Weinheim

Begründung - Stadt Weinheim

Begründung - Stadt Weinheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

13.6 Kampfmittel<br />

120<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Nach einer Auswertung vorhandener Luftbilder durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

Baden Württemberg lag im Bereich des Plangebietes ein Bombentrichter. In der Umgebung<br />

sind weitere Bombentrichter vermerkt. Daher kann das Vorhandensein von Bombenblindgängern<br />

oder sonstigen Kampfmitteln auf dem Gelände nicht ausgeschlossen werden. Im<br />

Vorfeld der Umsetzung sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.<br />

13.7 Bodenverunreinigungen und Altlasten<br />

Die gesamte Fläche wurde als Fläche, deren Böden verunreinigt sind, gekennzeichnet. Weitere<br />

Bereiche mit Belastungen sind im Plangebiet nicht bekannt. Der Hinweis zu Bodenverunreinigungen<br />

wird aufgenommen, um darauf aufmerksam zu machen, dass bei allen<br />

Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, auf sensorische Auffälligkeiten<br />

zu achten ist. Es besteht die Möglichkeit, dass eventuell neue Verunreinigungen gefunden<br />

werden. Außerdem wird auf die Pflicht hingewiesen, dass bei Auffälligkeiten die untere Bodenschutzbehörde<br />

zu informieren ist.<br />

13.8 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen<br />

Zum Schutz gegen Verkehrslärmeinwirkungen wird empfohlen, in schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen<br />

schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Im Plangebiet wäre das<br />

bei der geplanten Nutzung nur bei einem Hotel oder bei Bürogebäuden der Fall. Wohnen ist<br />

im gesamten Gebiet nicht vorgesehen.<br />

Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungsgeräte kann verzichtet werden, wenn die Gebäude<br />

mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet sind und hierdurch ein ausreichender und<br />

schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist.<br />

13.9 Erschütterungs-, Körperschalleinwirkungen auf das Plangebiet<br />

Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf<br />

das Plangebiet kommen. Daher wird der Hinweis aufgenommen, dass im Rahmen der Ausführungsplanung<br />

ggf. erforderliche schwingungsmindernde Maßnahmen für die geplanten<br />

Gebäude vorgesehen werden können, um die Anforderungen der DIN 4150-2 und DIN 4150-<br />

3 /14/ an den Erschütterungsschutz im Bauwesen zu erfüllen (z. B. elastische Entkopplung<br />

der Fundamente).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!