Begründung - Stadt Weinheim
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13.6 Kampfmittel<br />
120<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Nach einer Auswertung vorhandener Luftbilder durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
Baden Württemberg lag im Bereich des Plangebietes ein Bombentrichter. In der Umgebung<br />
sind weitere Bombentrichter vermerkt. Daher kann das Vorhandensein von Bombenblindgängern<br />
oder sonstigen Kampfmitteln auf dem Gelände nicht ausgeschlossen werden. Im<br />
Vorfeld der Umsetzung sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.<br />
13.7 Bodenverunreinigungen und Altlasten<br />
Die gesamte Fläche wurde als Fläche, deren Böden verunreinigt sind, gekennzeichnet. Weitere<br />
Bereiche mit Belastungen sind im Plangebiet nicht bekannt. Der Hinweis zu Bodenverunreinigungen<br />
wird aufgenommen, um darauf aufmerksam zu machen, dass bei allen<br />
Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, auf sensorische Auffälligkeiten<br />
zu achten ist. Es besteht die Möglichkeit, dass eventuell neue Verunreinigungen gefunden<br />
werden. Außerdem wird auf die Pflicht hingewiesen, dass bei Auffälligkeiten die untere Bodenschutzbehörde<br />
zu informieren ist.<br />
13.8 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen<br />
Zum Schutz gegen Verkehrslärmeinwirkungen wird empfohlen, in schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen<br />
schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Im Plangebiet wäre das<br />
bei der geplanten Nutzung nur bei einem Hotel oder bei Bürogebäuden der Fall. Wohnen ist<br />
im gesamten Gebiet nicht vorgesehen.<br />
Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungsgeräte kann verzichtet werden, wenn die Gebäude<br />
mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet sind und hierdurch ein ausreichender und<br />
schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist.<br />
13.9 Erschütterungs-, Körperschalleinwirkungen auf das Plangebiet<br />
Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen auf<br />
das Plangebiet kommen. Daher wird der Hinweis aufgenommen, dass im Rahmen der Ausführungsplanung<br />
ggf. erforderliche schwingungsmindernde Maßnahmen für die geplanten<br />
Gebäude vorgesehen werden können, um die Anforderungen der DIN 4150-2 und DIN 4150-<br />
3 /14/ an den Erschütterungsschutz im Bauwesen zu erfüllen (z. B. elastische Entkopplung<br />
der Fundamente).