Begründung - Stadt Weinheim
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9.5.2.2 Schutzgut Tierwelt<br />
Ausgangssituation<br />
52<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Grundlage der nachfolgenden Ausführungen sind die faunistischen Erhebungen von Ehrenberg<br />
(2011) 62 , die durch Begehungen des Geländes und Potentialabschätzungen für die besonders<br />
und streng geschützten Arten am 24. Januar sowie vom 4.-6. Februar 2012 durch<br />
Götte 63 ergänzt wurden. Bei den Untersuchungen 2012 wurde das Gelände speziell in Hinblick<br />
auf mögliche Lebensräume für die Zauneidechse (Lacerta agilis) und die Blauflügelige<br />
Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) betrachtet. Weiterhin wurden die Gegebenheiten<br />
vor Ort auf ein potentielles Vorkommen der europäischen Vogelarten untersucht und insbesondere<br />
die Bäume auf der Fläche nach möglichen Höhlen hin untersucht. In einer Artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung wurden die vorkommenden Tierarten nach den Vorgaben des<br />
europäischen Artenschutzrechtes überprüft und bewertet 64 .<br />
Vögel: Insgesamt wurden 19 Vogelarten im Rahmen der Erhebungen und Kontrollen auf dem<br />
Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs festgestellt. Davon werden zehn als Gastvögel aus<br />
der Nachbarschaft bzw. Überflieger eingestuft. Neun Arten sind Brutvögel auf der Fläche. Bedingt<br />
durch die Lage der Fläche im bebauten Bereich mit einem Anteil von Gehölzen setzt sich<br />
die Avifauna überwiegend aus verbreiteten Arten gehölzgeprägter Lebensräume (Wälder, Gebüsche,<br />
Gärten, Parks etc.) zusammen. Bemerkenswerte Arten wurden nicht registriert. Keine<br />
der vorgefundenen Arten ist in einer Gefährdungskategorie der Roten Listen aufgeführt. Alle<br />
Arten gelten nach der bundesdeutschen Roten Liste als ungefährdet. In der Vorwarnliste zur<br />
Roten Liste Baden-Württembergs werden fünf der nachgewiesenen Arten aufgeführt. Die Arten<br />
der Kategorie „V – Vorwarnliste“ stehen nach Hölzinger et al. 2007 außerhalb der Roten Liste,<br />
weil die darin zusammengefassten Arten zwar Bestandsrückgänge oder Lebensraumverluste<br />
aufweisen, aber noch nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Die einzige Brutvogelart davon ist<br />
die Dorngrasmücke, wohingegen die anderen vier Arten Girlitz, Mauersegler, Turmfalke und<br />
Wacholderdrossel nur als Gastvogelart oder Überflieger festgestellt wurden.<br />
Spechte als Höhlenbauer fehlen im Untersuchungsgebiet. Die Kontrolle aller Gehölzbestände<br />
erbrachte keinen Nachweis einer Höhle.<br />
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Arten sind mit dem Turmfalken und<br />
dem Mäusebussard vertreten, die aber beide nicht im Untersuchungsgebiet brüten, dort aber<br />
als Überflieger angetroffen wurden.<br />
Fledermäuse: Nach den Untersuchungen von Ehrenberg (2011) 65 konnten keine Fledermäuse<br />
im Gebiet nachgewiesen werden. Im Rahmen der Begehungen im Februar 2012 wurden<br />
alle Gehölzbestände auf das Vorhandensein von Baumhöhlen als mögliche Fledermausquartiere<br />
hin untersucht. Das Ergebnis war negativ.<br />
62<br />
vgl. Ehrenberg Landschaftsplanung Kaiserslautern (Hrsg.) (September 2011): Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>/ Bergstraße, Artenschutzfachliche Einschätzung (§ 44 BNatschG) (Biologie und Naturschutz: Dr. Petra<br />
Heid/ Dr. Friedrich Wilhelmi, Landschaftsplanung: Dipl. Ing. Hermann-Josef Ehrenberg), Kaiserslautern<br />
63<br />
vgl. Götte Landschaftsarchitekten GmbH (Februar 2012): Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Ehemaliger<br />
Güterbahnhof“ <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>/Bergstraße, Frankfurt am Main.<br />
64<br />
ebenda<br />
65<br />
Ehrenberg Landschaftsplanung Kaiserslautern (Hrsg.) (September 2011): Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“ <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weinheim</strong>/ Bergstraße, Artenschutzfachliche Einschätzung (§ 44 BNatschG) (Biologie und Naturschutz: Dr. Petra Heid/ Dr.<br />
Friedrich Wilhelmi, Landschaftsplanung: Dipl. Ing. Hermann-Josef Ehrenberg), Kaiserslautern